BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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IV. Privatisierung<br />
verkaufen. Ab Juni 1996 wurden die Anteilscheine an der Warschauer Börse notiert. Die<br />
Ausgabe von Anteilscheinen begann im November 1996; zu Ende der Ausgabezeit<br />
hatten 25,8 Millionen von 28,3 Berechtigten Anteilscheine bezogen.<br />
Anfang April 1997 billigte die Wertpapierkommission den Börsenhandel aller 15<br />
Nationalen Investitionsfonds. Die Umwandlung der MPP-Anteilsscheine in NIF-Aktien<br />
(1 Anteilschein in 1 Aktie eines jeden der 15 NIF) begann im Mai 1997 und endete am<br />
31. Dezember 1998. Seit Juni 1997 werden NIF-Aktien an der Warschauer Börse<br />
gehandelt.<br />
Laut ministeriellen Angaben hat der Staatsschatz Ende 2002 wurden 39 der 512 NFI-<br />
Unternehmen an der Börse gehandelt, 28 an der Warschauer Börse und 11 am OTC-<br />
Markt. Weitere 10 Unternehmen gingen in Liquidation, in 83 wurden Insolvenzverfahren<br />
eingeleitet.<br />
Ein institutioneller strategischer und privater ausländischer Investor kann sich in<br />
verschiedener Weise an der Massenprivatisierung beteiligen:<br />
• Anleger können NIF-Aktien kaufen und mit ihnen handeln;<br />
• Kapitalanleger und strategische Investoren können sich aktiv an der<br />
Umstrukturierung von im Programm befindlichen Einzelgesellschaften durch den<br />
Kauf ihrer Aktien beteiligen, wenn sie von den NIF angeboten werden, durch den<br />
Kauf ganzer Unternehmen oder die Bildung von joint ventures;<br />
• Institutionelle Anleger können nach Wunsch Aktien in einzelnen vom Programm<br />
betroffenen <strong>Gesellschaft</strong>en kaufen.<br />
Reprivatisierung<br />
Die Nationalisierung wurde in Polen kurz nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund einer<br />
Reihe von Nationalisierungserlassen durchgeführt, die den Staatsschatz ermächtigten,<br />
Privatbesitz an Immobilien zu übernehmen. Seit Beginn des politischen und<br />
wirtschaftlichen Wandlungsprozesses in Polen stand fest, dass es die Pflicht des Staates<br />
sei, die Eigentümer, deren Interessen verletzt worden waren, zu entschädigen. Dies wird<br />
durch Verfassungsrechte wie Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und die<br />
Unantastbarkeit privaten Eigentums garantiert. Das Problem der Reprivatisierung<br />
jedoch, d.h. der Rückgabe des nationalisierten Vermögens an dessen ursprüngliche<br />
Eigentümer, ist bis jetzt noch nicht endgültig gelöst worden, denn es sind noch keine<br />
Reprivatisierungsvorschriften rechtskräftig erlassen worden (Stand Juni 2003).<br />
Das Parlament war mehrere Jahre mit der Reprivatisierungsproblematik beschäftigt. Es<br />
herrschte generelles Einvernehmen, dass nicht alle nationalisierten Vermögenswerte in<br />
natura oder in Form einer Entschädigung den Eigentümern zurückgegeben werden<br />
können. An dieser Stelle aber hörte die Übereinstimmung auf.