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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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IV. Privatisierung<br />

verkaufen. Ab Juni 1996 wurden die Anteilscheine an der Warschauer Börse notiert. Die<br />

Ausgabe von Anteilscheinen begann im November 1996; zu Ende der Ausgabezeit<br />

hatten 25,8 Millionen von 28,3 Berechtigten Anteilscheine bezogen.<br />

Anfang April 1997 billigte die Wertpapierkommission den Börsenhandel aller 15<br />

Nationalen Investitionsfonds. Die Umwandlung der MPP-Anteilsscheine in NIF-Aktien<br />

(1 Anteilschein in 1 Aktie eines jeden der 15 NIF) begann im Mai 1997 und endete am<br />

31. Dezember 1998. Seit Juni 1997 werden NIF-Aktien an der Warschauer Börse<br />

gehandelt.<br />

Laut ministeriellen Angaben hat der Staatsschatz Ende 2002 wurden 39 der 512 NFI-<br />

Unternehmen an der Börse gehandelt, 28 an der Warschauer Börse und 11 am OTC-<br />

Markt. Weitere 10 Unternehmen gingen in Liquidation, in 83 wurden Insolvenzverfahren<br />

eingeleitet.<br />

Ein institutioneller strategischer und privater ausländischer Investor kann sich in<br />

verschiedener Weise an der Massenprivatisierung beteiligen:<br />

• Anleger können NIF-Aktien kaufen und mit ihnen handeln;<br />

• Kapitalanleger und strategische Investoren können sich aktiv an der<br />

Umstrukturierung von im Programm befindlichen Einzelgesellschaften durch den<br />

Kauf ihrer Aktien beteiligen, wenn sie von den NIF angeboten werden, durch den<br />

Kauf ganzer Unternehmen oder die Bildung von joint ventures;<br />

• Institutionelle Anleger können nach Wunsch Aktien in einzelnen vom Programm<br />

betroffenen <strong>Gesellschaft</strong>en kaufen.<br />

Reprivatisierung<br />

Die Nationalisierung wurde in Polen kurz nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund einer<br />

Reihe von Nationalisierungserlassen durchgeführt, die den Staatsschatz ermächtigten,<br />

Privatbesitz an Immobilien zu übernehmen. Seit Beginn des politischen und<br />

wirtschaftlichen Wandlungsprozesses in Polen stand fest, dass es die Pflicht des Staates<br />

sei, die Eigentümer, deren Interessen verletzt worden waren, zu entschädigen. Dies wird<br />

durch Verfassungsrechte wie Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und die<br />

Unantastbarkeit privaten Eigentums garantiert. Das Problem der Reprivatisierung<br />

jedoch, d.h. der Rückgabe des nationalisierten Vermögens an dessen ursprüngliche<br />

Eigentümer, ist bis jetzt noch nicht endgültig gelöst worden, denn es sind noch keine<br />

Reprivatisierungsvorschriften rechtskräftig erlassen worden (Stand Juni 2003).<br />

Das Parlament war mehrere Jahre mit der Reprivatisierungsproblematik beschäftigt. Es<br />

herrschte generelles Einvernehmen, dass nicht alle nationalisierten Vermögenswerte in<br />

natura oder in Form einer Entschädigung den Eigentümern zurückgegeben werden<br />

können. An dieser Stelle aber hörte die Übereinstimmung auf.

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