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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

Jedoch können nach wie vor rechtswidrige bzw. durch Rechtsbeugung zustande<br />

gekommene Enteignungsentscheidungen verfassungsrechtlich angefochten werden.<br />

Dieser Prozess setzte mit den politischen und wirtschaftlichen Reformen zu Beginn der<br />

90er Jahre ein. Auf der Grundlage verwaltungsrechtlicher Bestimmungen wurden<br />

mehreren Tausend ehemaligen Eigentümern ihr Besitz zurückgegeben bzw.<br />

Entschädigungen gezahlt. In mehreren Tausend anderer Fällen steht ein Gerichtsurteil<br />

noch aus. Trotz des Fehlens diesbezüglicher allgemeiner rechtlicher Grundlagen ist<br />

somit der Prozess von Eigentumsrückführung bzw. Entschädigungsleistungen im Gange.<br />

Die Implementierung rechtsverbindlicher Reprivatisierungsgrundsätze ist nicht nur eine<br />

moralische Verpflichtung, sondern ist auch von immenser praktischer Bedeutung, da in<br />

einigen Fällen die ungeklärte Rechtslage den Privatisierungsprozess behindert hat. Die<br />

Regierung hat 5 % der Aktien der privatisierten Unternehmen als "Reserve" zur<br />

Befriedigung von Rückführungsansprüchen nach Inkrafttreten einer entsprechender<br />

gesetzlicher Regelungen vorgesehen.<br />

Kapitalmärkte<br />

Die erste Warschauer Börse wurde am 12. Mai 1817 eröffnet. Im 19. Jh. wurden die<br />

meisten Pfandbriefe und anderen Schuldverschreibungen an der Warschauer Börse<br />

gehandelt. Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es 7 Börsen in Polen, mehr als 90 der<br />

Börsengeschäfte wurden in Warschau getätigt.<br />

Im Jahre 1989 begann die neue nichtkommunistische Regierung Strukturen des<br />

Kapitalmarkts wiederaufzubauen. Die neue Rechtsgrundlage, das Gesetz über den<br />

Wertpapierhandel und Treuhandfonds, wurde im März 1991 verabschiedet. Im April<br />

1991 wurde die Warschauer Börse gegründet. Zur selben Zeit wurde die<br />

Wertpapierkommission gebildet und ihr Präsident vom Ministerpräsidenten ernannt.<br />

Sowohl die Struktur als auch die gesetzlichen Regelungen des polnischen<br />

Kapitalmarktes wurden den modernsten und effizientesten Systemen, die in anderen<br />

Ländern der Welt Anwendung finden und der polnischen Situation angemessen waren,<br />

nachempfunden. Nach einer gründlichen Prüfung verschiedener Märkte wurde ein<br />

System gewählt und eingeführt, das auf französischen Erfahrungen basiert.<br />

Die Warschauer Börse, die einzige Wertpapierbörse in Polen, ist eine selbständige<br />

Organisation. Gemäß dem Börsengesetz muss die <strong>Polnische</strong> Wertpapierkommission die<br />

Börsenordnung der Warschauer Börse einhalten.<br />

Die Warschauer Börse ist eine gemeinnützige Börsengesellschaft. Ihr Stammkapital<br />

beläuft sich auf 42 Millionen PLN und teilt sich in 60.000 registrierte Anteile. Aktien<br />

der Warschauer Börse können von Banken, Brokerfirmen, dem Staatsschatz,<br />

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