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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

Unter Berücksichtigung von Gesetzgebung und der praktischen Ergebnisse muss bis<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass sich die Aufnahme einer<br />

Geschäftstätigkeit in Sonderwirtschaftszonen in Polen für die Investoren als sehr<br />

vorteilhaft erwiesen hat. Bis zum 31. März 2003 waren 372 Unternehmen bei<br />

669 erteilten Genehmigungen in Sonderwirtschaftzonen tätig. Als sich im Jahre 2001 die<br />

Investitionsbedingungen veränderten (Begrenzung der Anzahl möglicher Steuererleichterungen)<br />

wurden lediglich 68 neue, gegenwärtig noch gültige Genehmigungen<br />

erteilt.<br />

Die Palette von Steuererleichterungen ist in Abhängigkeit der jeweiligen SWZ zum Teil<br />

unterschiedlich groß. Insbesondere betrifft dies den Bereich der lokalen Steuern sowie<br />

die Art und den Umfang von Leistungen, die dem Investor von der Verwaltung der<br />

Sonderwirtschaftszone geboten werden. Aus diesem Grund ist eine detaillierte Kenntnis<br />

über die in der jeweiligen Sonderwirtsaftszone gebotenen Vorteile vor Investitionsbeginn<br />

von entscheidender Bedeutung.<br />

Die Sonderwirtschaftszonen waren allerdings eines der schwierigsten<br />

Verhandlungsprobleme zwischen Polen und der Europäischen Union. Die Europäische<br />

Kommission gab zwar ihre Zustimmungen zu den per 1. Januar 2001 beschlossenen<br />

staatlichen Beihilfen, erkennt jedoch die umfassenden Investitionsvorteile für<br />

Unternehmen, die sich gemäß früherer rechtlicher Bestimmungen (vor 2001) in den<br />

SWZ ansiedeln, und auf die SWZ-Investoren nur unwillig werden verzichten wollen,<br />

nicht an. Die polnische Regierung stand somit vor der komplizierten Aufgabe, den<br />

entstandenen Interessenskonflikt beizulegen.<br />

Im Dezember 2002, zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen, einigte man sich auf<br />

folgende Kompromisslösungen:<br />

• Übergangszeiten (in den die erworbenen Investorenrechte respektiert werden) für<br />

kleine Unternehmen bis 2011, für mittlere Unternehmen - bis 2010,<br />

• Für Großunternehmen, die ihre Genehmigung bis Ende 1999 erhielten, wird die<br />

maximale staatliche Förderhöhe auf maximal 75 %, bei Erteilung der Genehmigung<br />

im Jahre 2000 auf höchstens 50 % der Investitionskosten festgesetzt,<br />

• Für Unternehmen aus der Automobilindustrie beträgt die maximale Höhe staatlicher<br />

Hilfen 30 % der Investitionskosten.<br />

Diese Bedingungen sind in der Neuauflage des Gesetzes über Sonderwirtschaftszonen<br />

sowie anderen gesetzlichen Regelungen, die gegenwärtig mit der Europäischen<br />

Kommission abgestimmt werden, verankert.<br />

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