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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

Marktmechanismen. Der Wettbewerb wird durch die Abschaffung von Monopolstellungen<br />

und die Öffnung des Energiemarktes für den Endverbraucher gefördert.<br />

Vorgenommen wurde eine klare Trennung zwischen dem Erzeugerpreis und dem<br />

Preisanteil für den Energietransfer. Eine Aufteilung des Energiemarktes in Groß- und<br />

Einzelhandel ist zu verzeichnen. Im Bereich Energiegroßhandel verkaufen<br />

Energieversorger (sowohl Hersteller als auch Netzbetreiber) Elektroenergie auf<br />

wettbewerblicher Basis. Der Handel mit Elektroenergie wird über Direktverträge<br />

abgewickelt, vorgesehen ist allerdings, dass der Großteil des Handels zukünftig über<br />

bereits den bestehenden Elektroenergieaustausch abgewickelt wird. Der<br />

Elektroenergiegroßhandel umfasst gleichermaßen den Export und die Einfuhr von<br />

Elektroenergie. Führend im Elektroenergiegroßhandel ist der Netzbetreiber Polskie Sieci<br />

Elektroenergetyczne S.A. (<strong>Polnische</strong> Elektroenergienetze AG).<br />

Im Bereich Einzelhandel existieren zwei Segmente:<br />

• Das freies Marktsegment, in welchem Energieversorger ihre Transferleistungen<br />

gegenüber dem Kunden realisieren und Produzenten und Handelsunternehmen<br />

Elektroenergie an Kunden mit Direktkaufberechtigung verkaufen.<br />

• Das Regulationssegment, in welchem Energieversorger Elektroenergie an<br />

„Tarifkunden“, zu einem von der Staatlichen Energiebehörde festgelegten Preis,<br />

verkaufen.<br />

Gegenwärtig wird Kunden mit einen jährlichen Energiebedarf von 10 GWh das Recht<br />

eingeräumt, den Energieversorger auszuwählen. Mit der weiteren Entwicklung des<br />

Elektroenergiemarktes wird auch anderen Kundengruppen innerhalb des freien<br />

Marktsegments das Auswahlrecht bezüglich des Energieversorgers eingeräumt. Ab dem 1.<br />

Januar 2004 steht dieses Recht ebenso Verbrauchern mit einem jährlichen Energiebedarf<br />

von 1,4 GWh zu. Ab dem 5. Dezember 2005 steht dann jedem Verbraucher von<br />

Elektroenergie in Polen das Recht der Auswahl seines Energieversorgers zu.<br />

Im April 2002 bestätigte die Regierung eine überarbeitete Vorlage der Richtlinien der<br />

<strong>Polnische</strong>n Energiepolitik, mit der die Eckdaten einer langfristige Strategie für den<br />

Energiesektor Polens festgelegt wurden. Vorgesehen ist eine funktionale Trennung<br />

zwischen den Bereichen Netzbetrieb und Verkauf in der Energie- und<br />

gasproduzierenden Industrie, die mit der Einrichtung von 5 Energieversorgerunternehmensgruppen<br />

(anstelle der gegenwärtig existierenden 32 regionalen Energieversorger)<br />

sowie von 2 Kraftwerksunternehmensgruppen (Steinkohle und Braunkohle).<br />

Von diesem Konsolidierungsprozess werden jedoch der Warschauer Energieversorger<br />

STOEN und die G-8-Unternehmensgruppe in Zentral- und Nordpolen nicht betroffen,<br />

da deren Privatisierungsprozess bereits eingeleitet worden ist. Die Regierung<br />

beabsichtigt weiterhin, Kohlebergwerke zu 3 bzw. 4 Unternehmen zusammenzuschließen,<br />

die in der Folgezeit der Privatisierung zugeführt werden.<br />

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