14.12.2012 Aufrufe

BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Business in Polen<br />

Gemeinschaft getroffen. Von besonderer Bedeutung für die polnische Seite war dabei<br />

die Festlegung, dass allen EU-Mitgliedsstaaten, den alten wie auch den neuen, die<br />

gleichen Rechte eingeräumt werden. Polen wurden 27 Stimmen im Europa-Rat und 50<br />

Mandate im Europäischen Parlament - damit wird Polen zu einer der sechs stärksten<br />

Länderfraktionen im Europäischen Parlament - zugesprochen.<br />

Polen beendete am 13. Dezember 2002 erfolgreich seine Beitrittsverhandlungen mit der<br />

EU und unterzeichnete am 16. April 2003 gemeinsam mit den anderen neun Ländern,<br />

die im Jahre 2004 Mitglieder der EU werden, den Beitrittsvertrag auf dem EU-Gipfel in<br />

Athen.<br />

Der Beitrittsvertrag ist das komplexeste internationale Vertragswerk, das jemals<br />

erarbeitet worden ist. Es beinhaltet den eigentlichen Beitrittsvertrag, das Beitrittsrecht<br />

und eine Reihe von Protokollen und Zusatzbestimmungen, die jede für sich<br />

rechtsverbindlichen Charakter besitzen. Darüber hinaus finden sich in diesem Vertrag<br />

eine Anzahl von Deklarationen unilateralen Charakters, und obwohl diese keine<br />

Rechtskraft haben, so sind sie für die Interpretation der vertraglichen Festlegungen von<br />

außerordentlicher Wichtigkeit. Der eigentliche Beitrittsvertrag betrifft alle zehn im Jahre<br />

2004 der EU beitretenden Länder, währenddessen andere vertragliche Dokumente<br />

innerhalb des Vertrags neben alle Länder betreffende Teile ebenso Abschnitte bezüglich<br />

einzelner Länder enthalten.<br />

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass der eigentliche Beitrittsvertrag aus nur drei<br />

Artikeln besteht. Der Artikel 1 erklärt den Beitritt der zehn Kandidatenländer zur EU,<br />

die restlichen zwei Artikel legen die Vertragssprache und den Termin seines<br />

Inkrafttretens fest. Kernstück des Vertrages ist das Beitrittsrecht, das sämtliche Details,<br />

die aus dem Beitritt resultieren - u.a. Übergangsregelungen und Änderungen des EU-<br />

Rechts - näher beschreibt. Der Beitrittsvertrag 2003 für die Länder Tschechische<br />

Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta. Polen, Slowenien und die<br />

Slowakei, signiert am 16. April 2003 in Atrhens, ist auf der EU-Internetseite<br />

http://www.europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/treaty_of_accession_2003/<br />

nachzulesen. Eine Download-Möglichkeit besteht ebenfalls.<br />

Unter den Festlegungen, die im speziellen Polen betreffen, verdienen die nachfolgend<br />

genannten Bereiche besonderer Erwähnung:<br />

• Freizügigkeit bei Dienstleistungen - im Hinblick auf existierende Kompensationsschemata<br />

für Investoren wurde Polen ein Übergangszeitraum bis Ende des Jahres<br />

2007 eingeräumt, um ein Mindestniveau diesbezüglicher Kompensationen zu<br />

erreichen.<br />

• Freier Kapitalverkehr - Polen wurde eine 5-jährige Übergangszeit zugesprochen, in<br />

der die nationale Rechtssprechung hinsichtlich der Zweitwohnsitzproblematik<br />

angewandt werden kann. Darüber hinaus gilt ein Übergangszeitraum von 12 Jahren<br />

123

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!