BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
Gemeinschaft getroffen. Von besonderer Bedeutung für die polnische Seite war dabei<br />
die Festlegung, dass allen EU-Mitgliedsstaaten, den alten wie auch den neuen, die<br />
gleichen Rechte eingeräumt werden. Polen wurden 27 Stimmen im Europa-Rat und 50<br />
Mandate im Europäischen Parlament - damit wird Polen zu einer der sechs stärksten<br />
Länderfraktionen im Europäischen Parlament - zugesprochen.<br />
Polen beendete am 13. Dezember 2002 erfolgreich seine Beitrittsverhandlungen mit der<br />
EU und unterzeichnete am 16. April 2003 gemeinsam mit den anderen neun Ländern,<br />
die im Jahre 2004 Mitglieder der EU werden, den Beitrittsvertrag auf dem EU-Gipfel in<br />
Athen.<br />
Der Beitrittsvertrag ist das komplexeste internationale Vertragswerk, das jemals<br />
erarbeitet worden ist. Es beinhaltet den eigentlichen Beitrittsvertrag, das Beitrittsrecht<br />
und eine Reihe von Protokollen und Zusatzbestimmungen, die jede für sich<br />
rechtsverbindlichen Charakter besitzen. Darüber hinaus finden sich in diesem Vertrag<br />
eine Anzahl von Deklarationen unilateralen Charakters, und obwohl diese keine<br />
Rechtskraft haben, so sind sie für die Interpretation der vertraglichen Festlegungen von<br />
außerordentlicher Wichtigkeit. Der eigentliche Beitrittsvertrag betrifft alle zehn im Jahre<br />
2004 der EU beitretenden Länder, währenddessen andere vertragliche Dokumente<br />
innerhalb des Vertrags neben alle Länder betreffende Teile ebenso Abschnitte bezüglich<br />
einzelner Länder enthalten.<br />
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass der eigentliche Beitrittsvertrag aus nur drei<br />
Artikeln besteht. Der Artikel 1 erklärt den Beitritt der zehn Kandidatenländer zur EU,<br />
die restlichen zwei Artikel legen die Vertragssprache und den Termin seines<br />
Inkrafttretens fest. Kernstück des Vertrages ist das Beitrittsrecht, das sämtliche Details,<br />
die aus dem Beitritt resultieren - u.a. Übergangsregelungen und Änderungen des EU-<br />
Rechts - näher beschreibt. Der Beitrittsvertrag 2003 für die Länder Tschechische<br />
Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta. Polen, Slowenien und die<br />
Slowakei, signiert am 16. April 2003 in Atrhens, ist auf der EU-Internetseite<br />
http://www.europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/treaty_of_accession_2003/<br />
nachzulesen. Eine Download-Möglichkeit besteht ebenfalls.<br />
Unter den Festlegungen, die im speziellen Polen betreffen, verdienen die nachfolgend<br />
genannten Bereiche besonderer Erwähnung:<br />
• Freizügigkeit bei Dienstleistungen - im Hinblick auf existierende Kompensationsschemata<br />
für Investoren wurde Polen ein Übergangszeitraum bis Ende des Jahres<br />
2007 eingeräumt, um ein Mindestniveau diesbezüglicher Kompensationen zu<br />
erreichen.<br />
• Freier Kapitalverkehr - Polen wurde eine 5-jährige Übergangszeit zugesprochen, in<br />
der die nationale Rechtssprechung hinsichtlich der Zweitwohnsitzproblematik<br />
angewandt werden kann. Darüber hinaus gilt ein Übergangszeitraum von 12 Jahren<br />
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