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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen<br />

• Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats (obligatorisch bei Aktiengesellschaften)<br />

und der Revisionskommission, falls eine solche gesetzlich oder im <strong>Gesellschaft</strong>svertrag<br />

vorgesehen ist),<br />

• Dauer der <strong>Gesellschaft</strong>, falls begrenzt,<br />

• eine Zeitung/Zeitschrift für Bekanntmachungen, falls in der Satzung oder im<br />

<strong>Gesellschaft</strong>svertrag vorgesehen,<br />

• Aufstellung der von <strong>Gesellschaft</strong>ern eingebrachten Sacheinlagen,<br />

• Angabe, ob ein <strong>Gesellschaft</strong>er nur einen Geschäftsanteil oder mehrere Geschäftsanteile<br />

halten darf (<strong>Gesellschaft</strong>en mit beschränkter Haftung),<br />

• Zahl der Vorzugsaktien und Art der Vorzüge (Aktiengesellschaften),<br />

• Gesamtkapital, falls in der Satzung vorgesehen (Aktiengesellschaften),<br />

• vor Eintragung eingezahltes Kapital (Aktiengesellschaften),<br />

• alle Sonderrechte einzelner <strong>Gesellschaft</strong>er, falls in der Satzung vorgesehen.<br />

Zu den sonst für die Eintragung benötigten Dokumenten gehören:<br />

• die <strong>Gesellschaft</strong>ssatzung oder der <strong>Gesellschaft</strong>svertrag;<br />

• Dokumente über die Bestellung der Leitungsorgane, mit genauer Bezeichnung der<br />

ernannten Mitglieder; bei der <strong>Gesellschaft</strong> mit beschränkter Haftung jedoch nur,<br />

wenn diese nicht im <strong>Gesellschaft</strong>svertrag genannt sind;<br />

• Eine Erklärung aller Vorstandsmitglieder, dass sämtliche Einlagen in das<br />

Stammkapital durch die Teilhaber vollständig getätigt wurden (GmbH), bzw. das<br />

die Zahlungen für die Übernahme von Aktien und die Einbringung von<br />

Sachanlagen gemäß <strong>Gesellschaft</strong>ervertrag erfolgt ist (Aktiengesellschaft);<br />

• eine von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Liste mit den Namen der<br />

Anteilseigner (Individualpersonen und <strong>Gesellschaft</strong>en), der Anzahl und dem<br />

Nominalwert ihrer Anteile;<br />

• Unterschriftsproben der Vorstandsmitglieder, notariell beglaubigt oder vor Gericht<br />

persönlich geleistet.<br />

Darüber hinaus gibt es bezüglich der für die Eintragung einer Aktiengesellschaft<br />

benötigten Dokumente noch einige weitere Anforderungen gemäß Art. 320 des<br />

Gesetzbuchs über Handelsgesellschaften. Die Registriergebühr beträgt 1.000 PLN.<br />

Die Eintragung muss nach gesetzlicher Vorschrift im Amtsblatt öffentlich bekannt<br />

gemacht werden. Dies ist mit der Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 500 PLN<br />

verbunden.<br />

Nach der Eintragung beim Gericht muss jeder <strong>Gesellschaft</strong> eine statistische Nummer<br />

vom zuständigen Amt für Statistik zugeteilt werden. Die Zuteilung der Nummer<br />

geschieht auf Antrag der <strong>Gesellschaft</strong>; der Antrag muss enthalten:<br />

• den Namen der <strong>Gesellschaft</strong>,

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