BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
154<br />
X. Gewerbliche Tätigkeit in Polen<br />
• Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats (obligatorisch bei Aktiengesellschaften)<br />
und der Revisionskommission, falls eine solche gesetzlich oder im <strong>Gesellschaft</strong>svertrag<br />
vorgesehen ist),<br />
• Dauer der <strong>Gesellschaft</strong>, falls begrenzt,<br />
• eine Zeitung/Zeitschrift für Bekanntmachungen, falls in der Satzung oder im<br />
<strong>Gesellschaft</strong>svertrag vorgesehen,<br />
• Aufstellung der von <strong>Gesellschaft</strong>ern eingebrachten Sacheinlagen,<br />
• Angabe, ob ein <strong>Gesellschaft</strong>er nur einen Geschäftsanteil oder mehrere Geschäftsanteile<br />
halten darf (<strong>Gesellschaft</strong>en mit beschränkter Haftung),<br />
• Zahl der Vorzugsaktien und Art der Vorzüge (Aktiengesellschaften),<br />
• Gesamtkapital, falls in der Satzung vorgesehen (Aktiengesellschaften),<br />
• vor Eintragung eingezahltes Kapital (Aktiengesellschaften),<br />
• alle Sonderrechte einzelner <strong>Gesellschaft</strong>er, falls in der Satzung vorgesehen.<br />
Zu den sonst für die Eintragung benötigten Dokumenten gehören:<br />
• die <strong>Gesellschaft</strong>ssatzung oder der <strong>Gesellschaft</strong>svertrag;<br />
• Dokumente über die Bestellung der Leitungsorgane, mit genauer Bezeichnung der<br />
ernannten Mitglieder; bei der <strong>Gesellschaft</strong> mit beschränkter Haftung jedoch nur,<br />
wenn diese nicht im <strong>Gesellschaft</strong>svertrag genannt sind;<br />
• Eine Erklärung aller Vorstandsmitglieder, dass sämtliche Einlagen in das<br />
Stammkapital durch die Teilhaber vollständig getätigt wurden (GmbH), bzw. das<br />
die Zahlungen für die Übernahme von Aktien und die Einbringung von<br />
Sachanlagen gemäß <strong>Gesellschaft</strong>ervertrag erfolgt ist (Aktiengesellschaft);<br />
• eine von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Liste mit den Namen der<br />
Anteilseigner (Individualpersonen und <strong>Gesellschaft</strong>en), der Anzahl und dem<br />
Nominalwert ihrer Anteile;<br />
• Unterschriftsproben der Vorstandsmitglieder, notariell beglaubigt oder vor Gericht<br />
persönlich geleistet.<br />
Darüber hinaus gibt es bezüglich der für die Eintragung einer Aktiengesellschaft<br />
benötigten Dokumente noch einige weitere Anforderungen gemäß Art. 320 des<br />
Gesetzbuchs über Handelsgesellschaften. Die Registriergebühr beträgt 1.000 PLN.<br />
Die Eintragung muss nach gesetzlicher Vorschrift im Amtsblatt öffentlich bekannt<br />
gemacht werden. Dies ist mit der Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 500 PLN<br />
verbunden.<br />
Nach der Eintragung beim Gericht muss jeder <strong>Gesellschaft</strong> eine statistische Nummer<br />
vom zuständigen Amt für Statistik zugeteilt werden. Die Zuteilung der Nummer<br />
geschieht auf Antrag der <strong>Gesellschaft</strong>; der Antrag muss enthalten:<br />
• den Namen der <strong>Gesellschaft</strong>,