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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

Mit dem 1. Januar 1999 hat sich der polnische Versicherungsmarkt stärker dem<br />

internationalen Wettbewerb geöffnet, die Rahmenbedingungen für den Markteintritt<br />

ausländischer Versicherungsunternehmen wurden erleichtert. Dies scheint jedoch<br />

bislang ohne große Auswirkungen auf den Sektor zu bleiben. Gerade einmal zwei<br />

ausländische Hauptfilialen sind in Polen präsent, deren Marktanteil zudem relativ<br />

unbedeutend ist. Dennoch hat das Bewusstsein dieses entscheidenden Entwicklungstrends<br />

einige polnische <strong>Gesellschaft</strong>en ermuntert, ihre Suche nach potentiellen<br />

ausländischen Investoren bzw. Verhandlungen mit solchen zu beschleunigen. Das war<br />

auch einer der Gründe für eine weitere Kapitalkonsolidierung im Banken- und<br />

Versicherungssektor, andere wichtige Gründe waren der Bedarf nach neuem Kapital und<br />

sich bietende Möglichkeiten der Kostensenkung.<br />

Die Entwicklung auf dem Versicherungssektor wird in den nächsten Jahren bedeutend<br />

durch ausländisches Kapital, der Fortsetzung der Privatisierung der PZU S.A. und der<br />

PZU Life S.A., die Erhöhung des Aktienkapitals größerer Versicherungsgesellschaften<br />

sowie Übernahmen und Fusionen beeinflusst werden. Engere Verbindungen zwischen<br />

dem Banken- und Versicherungssektor können den jeweiligen Branchenunternehmen<br />

helfen, unter den Bedingungen eines stärker werdenden Wettbewerbs zu überleben.<br />

Rentenreform<br />

Das neue polnische Rentensystem trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Die Grundidee des<br />

Systems liegt in der Sicherheit durch Diversifizierung. Diese soll durch ein System<br />

erreicht werden, das auf drei unabhängigen Pfeilern ruht. Das neue System ersetzt das<br />

alte pay as you go Vergütungssystem, und bindet die künftige Rentenhöhe stärker an die<br />

abgeführten Beiträge. Von den drei Pfeilern sind zwei obligatorisch und einer freiwillig.<br />

Der Pflichtrentenbeitrag beläuft sich auf 19,52 % der Beitragsbemessungsgrundlage<br />

(Lohn/Gehalt insgesamt).<br />

An den ersten Pfeiler, für den die <strong>Polnische</strong> Sozialversicherungsanstalt ZUS zuständig<br />

ist, wird ein Beitrag in Höhe von 12,22 % der Bemessungsgrundlage abgeführt. Es ist<br />

ein hauptsächlich auf Beiträge gestütztes pay-as-you-go-System. Die Rentenhöhe ist<br />

abhängig von den abgeführten Beiträgen, die mittels Index mit der<br />

Bemessungsgrundlage und der durchschnittlichen Lebenserwartung verbunden sind. Je<br />

später jemand in den Ruhestand geht, umso höher ist seine Rente.<br />

Der zweite Pfeiler, an den die restlichen 7,.3 % abgeführt werden, ist ein<br />

Beitragssystem, welches von offenen Rentenfonds betrieben wird, die in Form von<br />

Aktiengesellschaften tätig sind. An die ZUS werden die Gesamtbeiträge in Höhe<br />

von 19,52 % abgeführt, wovon die ZUS 7,3 % des jeweiligen Arbeitnehmerbeitrags an<br />

den Offenen Rentenfonds überweist. Die Offenen Rentenfonds werden von Renten-<br />

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