BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
Im Jahre 2002 beläuft sich die Summe der Sozialversicherungsbeiträge auf 47,50 % der<br />
Arbeitsvergütung. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Sozialversicherungsbeiträge,<br />
die den größten Anteil ausmachen, 36,90 % (Rentenversicherung 19,52 %,<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung 13 %, Krankenversicherung 2,45 %, Unfallversicherung<br />
1,93 %), Gesundheitsvorsorgeversicherung 8 %, Arbeitslosenversicherung 2,45 % und<br />
Fondsbeiträge für garantierte Arbeitnehmerleistungen (Fundusz Gwarantowanych<br />
Świadczeń Pracowniczych) 0,15 %. Die Sozialversicherungseinrichtung (ZUS) führt von<br />
den 19,52 % der Rentenversicherungsbeiträge einen Anteil von 7,3 % an die freiwilligen<br />
Rentenkassen für alle Beschäftigten ab, die deren Mitglieder sind.<br />
Zu beachten ist, dass die Beiträge zur Unfalölversicherung in Abhängigkeit von Größe<br />
und Geschäftsumfang zwischen 0,97 und 3,86 % schwanken können. Darüber hinaus<br />
sollen die Beiträge zur Krankenversicherung jährlich um 0,25 % angehoben werden und<br />
somit im Jahre 2007 die 9-Prozent-Grenze erreichen.<br />
Einige Beiträge sind vom Arbeitgeber, einige vom Arbeitnehmer zu zahlen, andere<br />
wiederum werden zwischen beiden geteilt. Dem Arbeitgeber obliegt die Entrichtung der<br />
Beiträge zur Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und zum Konkursausfallsgeldfonds.<br />
Der Beschäftigte hat die Beiträge zur Krankenversicherung und zur<br />
Gesundheitsvorsorgeversicherung zu zahlen, während die Beiträge zur Renten- und<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung je zur Hälfte von beiden zu leisten sind. Dementsprechend<br />
belaufen sich die Sozialabgaben des Arbeitgebers auf 20,79 % der<br />
Arbeitsvergütung. Die maximale Bemessungsgrenze der meisten Bestandteile der<br />
Sozialversicherungsbeiträge wird auf das 30-fache des monatlichen Durchschnittseinkommens,<br />
festgelegt für das jeweilige Jahr im Haushaltsgesetz, begrenzt. Für 2003<br />
sind es 65.850 PLN.<br />
Wichtig ist, dass jedes Unternehmen binnen einer Frist von 7 Tagen nach<br />
Arbeitsaufnahme ihres ersten Beschäftigten die Anmeldung bei der für ihren Sitz<br />
zuständigen ZUS-Stelle vornehmen muss.<br />
Ausländern, die bei einem Unternehmen in Polen oder einer joint-venture-<strong>Gesellschaft</strong><br />
beschäftigt sind, steht es frei, sich Löhne oder Gehälter in fremder Währung auszahlen<br />
zu lassen und diese entweder selbst ins Ausland zu transferieren oder durch ihren<br />
Arbeitgeber direkt auf ein ausländisches Bankkonto überweisen zu lassen.<br />
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