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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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IX. Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum<br />

Das Recht auf Manifestation schöpferischer Aktivitäten von individuellem Charakter in<br />

jedweder Form, ungeachtet ihres Werts, Zweck und Darstellungsart, sind geschützt. Die<br />

Schutzdauer für geistiges Eigentum ist verlängert worden und beträgt nun 70 Jahre ab<br />

dem Tode des Urhebers oder, falls das Urheberrecht einem anderen zusteht, 70 Jahre ab<br />

der Verleihung des Rechts.<br />

Das Gesetz sieht auch eine pauschale Entschädigungsregelung zum Ausgleich solcher<br />

Verluste vor, die Schöpfern, Künstlern und Produzenten durch unkontrollierte und<br />

massenhafte Reproduktion ihrer Werke für den Hausgebrauch entstehen. Produzenten<br />

und Importeure von VCRs, Tonbandrecordern, Scannern, Kopiergeräten sowie anderem<br />

audio- und videotechnischem Gerät, auch von unbespielten Tonbandkassetten, CDs etc.<br />

müssen an die Schöpfer, die ausübenden Künstler und die Hersteller eine Abgabe<br />

zahlen, die bis zu 3 % des durch den Verkauf der Produkte erzielten Erträge beträgt.<br />

Das neue Gesetz schafft die Grundlage für effizientere Verfahren zur Durchsetzung des<br />

urheberrechtlichen Schutzes. Gesetzwidrig erlangte Vermögensvorteile können<br />

eingezogen und dem wahren Rechtsinhaber zugeführt werden. Das Gesetz sieht für die<br />

Verletzung geistigen Eigentums auch Strafen, Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu 5<br />

Jahren, vor.<br />

Die neue Gesetzgebung hat den Schutz des Urheberrechts in Polen beträchtlich<br />

verstärkt. Sie hat auch dazu beigetragen, Erscheinungen von Produktpiraterie<br />

zurückzudrängen. Die Anpassung an den internationalen Standard des Schutzes von<br />

geistigem Eigentum schafft günstige Bedingungen für ausländische Investitionen, bei<br />

denen von solchen Rechten Gebrauch gemacht wird.<br />

Darüber hinaus schützt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb polnische und<br />

ausländische Handelsgesellschaften beispielsweise gegen:<br />

• Versuche, die Öffentlichkeit glauben zu machen, dass Waren oder Dienstleistungen<br />

aus anderer Quelle stammen als vom wahren Produzenten oder<br />

Lieferanten,<br />

• Schädigungen des Images von Handelsgesellschaften durch Weitergabe<br />

ungeprüfter Informationen oder Veröffentlichung ihres geschäftlichen oder<br />

innerbetrieblichen technisch Wissens (Betriebsgeheimnisse) etc.

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