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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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VII. Steuersystem<br />

lassen, sofern ihre Einkäufe den Wert von 200 EUR (einschl. MwSt.) übersteigt und die<br />

Grenzbehörden bestätigen, dass die Waren das Hoheitsgebiet Polens unbeschadet und<br />

nicht später als am letzten Tage des dritten Monats nach Produkterwerb verlassen haben.<br />

Die Mehrwertsteuergesetzgebung verursacht den Steuerzahlern die meisten Probleme,<br />

besonders wenn Waren und Dienstleistungen nicht eindeutig klassifiziert sind.<br />

• Verbrauchsteuer/Akzisensteuer: Zusätzlich zur Mehrwertsteuer unterliegen<br />

einige Waren der Verbrauchssteuer. Das betrifft ca. 200 Produkte, einschließlich<br />

Erzeugnisse wie PKW, Jagdwaffen, Benzin und Mineralöle, Plastikverpackungen, Salz,<br />

alkoholische Getränke, Tabakwaren sowie Konsumgüter wie HiFi-Geräte,<br />

Videokameras, Yachten und Motorboote, Parfums u.a.. Der Verbrauchssteuersatz ist<br />

davon abhängig, um welche Warenart es sich handelt und ob die betreffenden<br />

Erzeugnisse im Inland produziert oder eingeführt wurden. Im Falle von importierten<br />

Waren ist der Verbrauchssteuersatz stets höher.<br />

• Dividendensteuer: Diese Steuer betrifft sowohl juristische als auch natürliche<br />

Personen, die Aktien an <strong>Gesellschaft</strong>en besitzen. Einkünfte von Holdinggesellschaften,<br />

die von anderen in Polen registrierten <strong>Gesellschaft</strong>en der Holding stammen, sind von der<br />

Steuer befreit. Der Steuersatz beträgt 15 %, es sei denn existierende Abkommen zur<br />

Vermeidung der Doppelbesteuerung enthalten diesbezüglich andere Ausführungen.<br />

Um als polnischer Steuerzahler den reduzierten Steuersatz gemäß einem geltendem<br />

Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen, muss der Empfänger dem Zahler<br />

eine von den Steuerbehörden des Empfängers ausgestellte Bescheinigung über den<br />

steuerrechtlich relevanten Wohnsitz aushändigen. Durch die Bescheinigung wird<br />

bestätigt, dass der Steuerzahler für Veranlagungszwecke seinen Sitz in dem Land hat, in<br />

dem die Dividende ausgezahlt wird.<br />

• Einkommensteuer von natürlichen Personen: Dieser Steuer unterliegt das<br />

Einkommen natürlicher Personen, unabhängig von der Einkommensquelle. Der Einkommenssteuersatz<br />

besitzt progressiven Charakter. Im Jahre 2003 gelten folgende Steuersätze:<br />

Bemessungsgrundlage (in PLN) EST (in PLN)<br />

bis 37.024 19 % minus 530,08<br />

von 37.024 bis 74.048 6.504,48 + 30 % des Einkommens, das 37.024 überschreitet<br />

ab 74.048 17.611,68 + 40 % des Einkommens, das 74.048 überschreitet<br />

Ehegatten können ihr Einkommen getrennt oder aber gemeinsam veranlagen, indem die<br />

Summe ihre Einkommens gesplittert wird. Eine ähnliche Regelung besteht für Alleinerziehende<br />

und deren Kinder. Es gibt Möglichkeiten, getragene Kosten steuerlich geltend<br />

zu machen, in erster Linie für den Kauf eines Grundstücks und für Wohneigentum.

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