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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

Der Insolvenzprozess ist in zwei Etappen unterteilt. Die erste Etappe umfasst die<br />

Bekanntgabe und Offenlegung der Insolvenz und des Insolvenzprozesses als solchen,<br />

falls Insolvenzgründe vorliegen. Die zweite Phase betrifft die Durchführung des<br />

Insolvenzprozesses, die mit der vollständigen bzw. teilweisen Befriedigung von<br />

Gläubigeransprüchen, oder mit der Annahme von Kompromisslösungen endet.<br />

Die Wahl des Weges zur Befriedigung der Gläubiger wird gerichtlich festgelegt.<br />

Das neue Gesetz implementiert ein Konzept der Sicherung der Aktiva eines insolventen<br />

Unternehmens. Ziel ist, dass die Unternehmensaktiva des insolventen Unternehmens<br />

nicht im Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Insolvenz und dem Moment der<br />

Bestimmung eines Insolvenzverwalters bzw. eines Gerichtsbevollmächtigten veräußert<br />

werden.<br />

Eine wesentliche Veränderung, die das neue Gesetz mit sich bringt, ist die Möglichkeit<br />

einer Unternehmensumstrukturierung. Dieses Verfahren ist gerichtet auf eine<br />

beschleunigte Lösungsfindung und wird in der Praxis vom insolventen Unternehmen<br />

selbst durchgeführt. Anwendung findet diese Möglichkeit im Fall von Unternehmen, die<br />

zumindest einen Teil ihrer Verbindlichkeiten regulieren können, sich dennoch aber in<br />

Insolvenzgefahr befinden. Grundlage für die Rettung des Unternehmens ist ein<br />

Umstrukturierungsplan. Umstrukturierungen können jedoch nur im Fall von im<br />

Gerichtsregister eingetragenen Unternehmen angewendet werden.<br />

Das Gesetz erweitert darüber hinaus die Anwendung von grenzüberschreitenden<br />

Insolvenz- und Umstrukturierungsverfahren. Im Moment der Insolvenz eines<br />

ausländischen Unternehmens gelten für dessen polnische Niederlassungen und<br />

Repräsentanzen die Vorschriften des Insolvenzgesetzes. Das polnische Rechts stützt sich<br />

hierbei auf das Rechtsmodell der UNICITRAL-Bestimmungen von 1997. Mit dem EU-<br />

Beitritt Polens werden innereuropäische Insolvenzverfahren entsprechend EU-Recht<br />

verbindlich.<br />

Die Konsequenz aus den vorbenannten Sachverhalten besteht somit darin, dass<br />

Niederlassungen und Repräsentanzen nach dem Insolvenzrecht des am Sitz der<br />

eingetragenen <strong>Gesellschaft</strong> geltenden Bestimmungen behandelt werden.<br />

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