BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
Der Insolvenzprozess ist in zwei Etappen unterteilt. Die erste Etappe umfasst die<br />
Bekanntgabe und Offenlegung der Insolvenz und des Insolvenzprozesses als solchen,<br />
falls Insolvenzgründe vorliegen. Die zweite Phase betrifft die Durchführung des<br />
Insolvenzprozesses, die mit der vollständigen bzw. teilweisen Befriedigung von<br />
Gläubigeransprüchen, oder mit der Annahme von Kompromisslösungen endet.<br />
Die Wahl des Weges zur Befriedigung der Gläubiger wird gerichtlich festgelegt.<br />
Das neue Gesetz implementiert ein Konzept der Sicherung der Aktiva eines insolventen<br />
Unternehmens. Ziel ist, dass die Unternehmensaktiva des insolventen Unternehmens<br />
nicht im Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Insolvenz und dem Moment der<br />
Bestimmung eines Insolvenzverwalters bzw. eines Gerichtsbevollmächtigten veräußert<br />
werden.<br />
Eine wesentliche Veränderung, die das neue Gesetz mit sich bringt, ist die Möglichkeit<br />
einer Unternehmensumstrukturierung. Dieses Verfahren ist gerichtet auf eine<br />
beschleunigte Lösungsfindung und wird in der Praxis vom insolventen Unternehmen<br />
selbst durchgeführt. Anwendung findet diese Möglichkeit im Fall von Unternehmen, die<br />
zumindest einen Teil ihrer Verbindlichkeiten regulieren können, sich dennoch aber in<br />
Insolvenzgefahr befinden. Grundlage für die Rettung des Unternehmens ist ein<br />
Umstrukturierungsplan. Umstrukturierungen können jedoch nur im Fall von im<br />
Gerichtsregister eingetragenen Unternehmen angewendet werden.<br />
Das Gesetz erweitert darüber hinaus die Anwendung von grenzüberschreitenden<br />
Insolvenz- und Umstrukturierungsverfahren. Im Moment der Insolvenz eines<br />
ausländischen Unternehmens gelten für dessen polnische Niederlassungen und<br />
Repräsentanzen die Vorschriften des Insolvenzgesetzes. Das polnische Rechts stützt sich<br />
hierbei auf das Rechtsmodell der UNICITRAL-Bestimmungen von 1997. Mit dem EU-<br />
Beitritt Polens werden innereuropäische Insolvenzverfahren entsprechend EU-Recht<br />
verbindlich.<br />
Die Konsequenz aus den vorbenannten Sachverhalten besteht somit darin, dass<br />
Niederlassungen und Repräsentanzen nach dem Insolvenzrecht des am Sitz der<br />
eingetragenen <strong>Gesellschaft</strong> geltenden Bestimmungen behandelt werden.<br />
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