BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
148<br />
IX. Gewerbliche Schutzrechte und geistiges Eigentum<br />
Das Patent bzw. Schutzrecht eines Gebrauchsmusters verleiht dem Inhaber das<br />
ausschließliche Nutzungsrecht auf dem Territorium Polens für den Zeitraum der<br />
Gültigkeitsdauer. Das ausschließliche Recht darf jedoch nicht missbraucht werden,<br />
insbesondere nicht durch unzulässige Monopolpraktiken.<br />
Insbesondere finden Patentrechte dann keine Anwendung, wenn zur Nutzung Dritte<br />
notwendig sind, um entsprechenden Marktbedürfnissen zu entsprechen, und falls das<br />
öffentliche Interesse dies erforderlich macht, des weiteren in dem Fall, insofern<br />
Quantität bzw. Qualität des Produkts unwesentlich ist oder der Preis unbotmäßige<br />
Ausmaße annimmt. Diese Vorschrift kommt jedoch in den ersten 3 Jahren nach der<br />
Patentregistrierung nicht zur Anwendung.<br />
Die Verweigerung von Patentrechten wie auch die Verhinderung oder Beseitigung eines<br />
nationalen Notstands können Anlass für die Beantragung einer Zwangslizenz sein.<br />
Spezielle Lizenzvorschriften gibt es nicht. Der Inhaber eines Patents oder einer<br />
ausschließlichen Lizenz hat das Recht, wegen Gewinnminderung und/ oder Schadens<br />
auf Unterlassung zu klagen. Strafrechtliche Verfolgung droht bei falscher<br />
Kennzeichnung und Schutzrechtsverletzung. Die Kennzeichnung von Produkten mit<br />
einer Patentnummer ist üblich, aber nicht vorgeschrieben.<br />
Erwähnensewert ist, dass das neue Gesetz über den Gewerbeschutz vom 6. Juni 2002<br />
eine Reihe neuer, zusätzlicher Schutzrechte definiert, die mit dem EU-Beitritt Polens in<br />
Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an greifen diese zusätzlichen Schutzrechte auf dem<br />
gesamten Territorium der Republik Polen, gestützt auf die Regelungen über zusätzliche<br />
Schutzzertifikate für medizinische Produkte und Pflanzenschutzmittel in der<br />
Europäischen Union.<br />
Markenzeichen<br />
Polen ist Vertragspartei des Madrider Abkommens über die Registrierung von<br />
Markenzeichen und den Schutz vor falschen oder irreführenden Angaben über die<br />
Herkunft von Waren. Seit 1991 ist Polen auch Vertragspartei des Madrider Abkommens<br />
über die internationale Registrierung von Markenzeichen - seit Frühjahr 1997 auch des<br />
zu diesem Abkommen gehörenden Protokolls.<br />
Folgende Arten der Kennzeichnung sind registrierbar:<br />
• Markenzeichen für Waren (Warenzeichen),<br />
• Markenzeichen für Dienstleistungen,<br />
• Kollektive Markenzeichen,<br />
• Gütesiegel.