BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
128<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
%<br />
38<br />
VII. Steuersystem<br />
Körperschaftssteuer - Steuersätze in Polen<br />
in den Jahren 1997-2004<br />
36<br />
34<br />
30<br />
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Körperschaftssteuern finden keine Anwendung auf:<br />
- Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, mit Ausnahme von Einkommen<br />
aus besonderen Zweigen der landwirtschaftlichen Produktion,<br />
- Einkommen aus Forstwirtschaft in den durch das Forstgesetz bezeichneten<br />
Grenzen,<br />
- Einkommen aus Tätigkeiten, die nicht Gegenstand von rechtlich wirksamen<br />
Verträgen sein können.<br />
Steuerpflichtige Körperschaften, die ihren Sitz bzw. den Sitz ihres Vorstands auf dem<br />
Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, unterliegen der unbegrenzten Steuerpflicht,<br />
d.h. ihr gesamtes Einkommen, unabhängig davon, wo es erwirtschaftet wurde, unterliegt<br />
der Körperschaftssteuer. Steuerzahler, die weder einen Sitz noch den Vorstand auf dem<br />
Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, sind begrenzt steuerpflichtig, d.h. nur das<br />
Einkommen, das auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen erwirtschaftet wurde,<br />
unterliegt der Körperschaftssteuer.<br />
Verluste können während fünf Jahren abgeschrieben werden, jedoch können in einem<br />
Jahr nicht mehr als 50 % der Verluste abgeschrieben werden. Die Praxis kennt keinen<br />
Verlustvortrag. Viele Steuerermäßigungen, die das Körperschaftssteuergesetz vom 15.<br />
Februar 1992 (mit späteren Änderungen) enthielt, wurden abgeschafft, obwohl die<br />
diesbezüglichen Vorschriften auf Investitionen, die vor dem 1. Januar 2000 getätigt<br />
wurden, weiterhin Anwendung finden.<br />
Das Gesetz bezeichnet näher die Ausgaben, die nicht als Kosten anerkannt werden. Bei<br />
der letzten Novelle des Körperschaftssteuergesetzes im November 1999 wurden Fragen<br />
der Wertminderung und Abschreibung ins Gesetz aufgenommen, die früher durch<br />
Verordnung geregelt wurden.<br />
28<br />
28<br />
27<br />
19