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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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VII. Steuersystem<br />

Körperschaftssteuer - Steuersätze in Polen<br />

in den Jahren 1997-2004<br />

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1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Körperschaftssteuern finden keine Anwendung auf:<br />

- Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, mit Ausnahme von Einkommen<br />

aus besonderen Zweigen der landwirtschaftlichen Produktion,<br />

- Einkommen aus Forstwirtschaft in den durch das Forstgesetz bezeichneten<br />

Grenzen,<br />

- Einkommen aus Tätigkeiten, die nicht Gegenstand von rechtlich wirksamen<br />

Verträgen sein können.<br />

Steuerpflichtige Körperschaften, die ihren Sitz bzw. den Sitz ihres Vorstands auf dem<br />

Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, unterliegen der unbegrenzten Steuerpflicht,<br />

d.h. ihr gesamtes Einkommen, unabhängig davon, wo es erwirtschaftet wurde, unterliegt<br />

der Körperschaftssteuer. Steuerzahler, die weder einen Sitz noch den Vorstand auf dem<br />

Hoheitsgebiet der Republik Polen haben, sind begrenzt steuerpflichtig, d.h. nur das<br />

Einkommen, das auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen erwirtschaftet wurde,<br />

unterliegt der Körperschaftssteuer.<br />

Verluste können während fünf Jahren abgeschrieben werden, jedoch können in einem<br />

Jahr nicht mehr als 50 % der Verluste abgeschrieben werden. Die Praxis kennt keinen<br />

Verlustvortrag. Viele Steuerermäßigungen, die das Körperschaftssteuergesetz vom 15.<br />

Februar 1992 (mit späteren Änderungen) enthielt, wurden abgeschafft, obwohl die<br />

diesbezüglichen Vorschriften auf Investitionen, die vor dem 1. Januar 2000 getätigt<br />

wurden, weiterhin Anwendung finden.<br />

Das Gesetz bezeichnet näher die Ausgaben, die nicht als Kosten anerkannt werden. Bei<br />

der letzten Novelle des Körperschaftssteuergesetzes im November 1999 wurden Fragen<br />

der Wertminderung und Abschreibung ins Gesetz aufgenommen, die früher durch<br />

Verordnung geregelt wurden.<br />

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