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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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66<br />

Zölle<br />

III. Außenhandel<br />

Polen ist bei weitem kein Neuling im Rahmen internationaler Kooperations- und<br />

Wirtschaftsbeziehungen. Als 25-jähriges GATT-Mitgliedsland nahm Polen an den<br />

Verhandlungen der Uruguay-Runde teil, beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung von<br />

Zolltarifkonzessionen für die GATT-Mitgliedsstaaten und setzte seine Unterschrift unter<br />

das Schlussprotokoll der Uruguay-Runde. Polen trat gleichfalls der WTO bei und passte<br />

in der Folge seinen Außenhandel an die Richtlinien der WTO- Handelspolitik an.<br />

Polens Zollpolitik wird in großem Maße durch bestehende internationale<br />

Handelsabkommen bestimmt. Dazu zählen das EU-Beitrittsabkommen, EFTA, CEFTA<br />

sowie eine Reihe von zwischenstaatlichen und WTO- Vereinbarungen.<br />

Zölle werden auf der Grundlage des Warenwertes, d.h. des zu zahlenden Preises bzw.<br />

der entstehenden Verbindlichkeit, einschließlich aller Kosten, die dem Käufer entstehen<br />

und nicht im Preis enthalten sind (Transportkosten, Versicherungsaufwendungen,<br />

Kommissionsgebühren, Verpackungskosten und verschiedene, mit dem Kauf der Waren<br />

verbundenen Lizenzgebühren) berechnet.<br />

Das Zollgesetz vom 9. Januar 1997, und seit Anfang 1998 in Kraft, gestattet dem<br />

Ministerrat die Regulierung von Zöllen und Zollsätzen mit der Maßgabe, die<br />

Wirtschaftsentwicklung in Einklang mit staatspolitischen Richtlinien zu stimulieren. Am<br />

17. Dezember 2002 wurde vom Ministerrat eine Verordnung über ein neues und<br />

gegenwärtig geltendes Zolltarifsystem erlassen.<br />

Innerhalb des neuen Tarifsystems sind die folgenden Arten von Zöllen verankert:<br />

• Unabhängige Zölle, für Waren, deren Herkunftsländer nicht WTO-Staaten sind,<br />

die nicht von der Vorzugsländerklausel betroffen werden und auf welche keine<br />

Präferenzzölle zur Anwendung kommen. Zur Anwendung kommt diese Zollart<br />

ebenfalls, falls für die fraglichen Waren der Konventionalzoll höher als der<br />

unabhängige Zoll ist bzw. keine Klassifizierung existiert. In Ermangelung eines<br />

Präferenzzolls werden unabhängige Zölle auch für Waren aus Staaten, die sich auf<br />

der Entwicklungsländerliste befinden, und aus den wenigen Nicht-WTO-<br />

Schwellenländern, für die ebenfalls die Vorzugsländerklausel nicht gilt, erhoben.<br />

• Konventionalzölle, für Waren aus WTO-Staaten und -Regionen sowie aus Staaten,<br />

den Polen auf der Grundlage von bilateralen bzw. unilateralen Abkommen die<br />

Vorzugsländerklausel einräumt, es sei denn sie sind höher als unabhängige Zölle.<br />

• Präferenzzölle, 2 Arten, angewandt gemäß des polnischen Zollpräferenzsystems<br />

für Waren aus Entwicklungs- und Schwellenländern.

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