BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Zölle<br />
III. Außenhandel<br />
Polen ist bei weitem kein Neuling im Rahmen internationaler Kooperations- und<br />
Wirtschaftsbeziehungen. Als 25-jähriges GATT-Mitgliedsland nahm Polen an den<br />
Verhandlungen der Uruguay-Runde teil, beteiligte sich aktiv an der Ausarbeitung von<br />
Zolltarifkonzessionen für die GATT-Mitgliedsstaaten und setzte seine Unterschrift unter<br />
das Schlussprotokoll der Uruguay-Runde. Polen trat gleichfalls der WTO bei und passte<br />
in der Folge seinen Außenhandel an die Richtlinien der WTO- Handelspolitik an.<br />
Polens Zollpolitik wird in großem Maße durch bestehende internationale<br />
Handelsabkommen bestimmt. Dazu zählen das EU-Beitrittsabkommen, EFTA, CEFTA<br />
sowie eine Reihe von zwischenstaatlichen und WTO- Vereinbarungen.<br />
Zölle werden auf der Grundlage des Warenwertes, d.h. des zu zahlenden Preises bzw.<br />
der entstehenden Verbindlichkeit, einschließlich aller Kosten, die dem Käufer entstehen<br />
und nicht im Preis enthalten sind (Transportkosten, Versicherungsaufwendungen,<br />
Kommissionsgebühren, Verpackungskosten und verschiedene, mit dem Kauf der Waren<br />
verbundenen Lizenzgebühren) berechnet.<br />
Das Zollgesetz vom 9. Januar 1997, und seit Anfang 1998 in Kraft, gestattet dem<br />
Ministerrat die Regulierung von Zöllen und Zollsätzen mit der Maßgabe, die<br />
Wirtschaftsentwicklung in Einklang mit staatspolitischen Richtlinien zu stimulieren. Am<br />
17. Dezember 2002 wurde vom Ministerrat eine Verordnung über ein neues und<br />
gegenwärtig geltendes Zolltarifsystem erlassen.<br />
Innerhalb des neuen Tarifsystems sind die folgenden Arten von Zöllen verankert:<br />
• Unabhängige Zölle, für Waren, deren Herkunftsländer nicht WTO-Staaten sind,<br />
die nicht von der Vorzugsländerklausel betroffen werden und auf welche keine<br />
Präferenzzölle zur Anwendung kommen. Zur Anwendung kommt diese Zollart<br />
ebenfalls, falls für die fraglichen Waren der Konventionalzoll höher als der<br />
unabhängige Zoll ist bzw. keine Klassifizierung existiert. In Ermangelung eines<br />
Präferenzzolls werden unabhängige Zölle auch für Waren aus Staaten, die sich auf<br />
der Entwicklungsländerliste befinden, und aus den wenigen Nicht-WTO-<br />
Schwellenländern, für die ebenfalls die Vorzugsländerklausel nicht gilt, erhoben.<br />
• Konventionalzölle, für Waren aus WTO-Staaten und -Regionen sowie aus Staaten,<br />
den Polen auf der Grundlage von bilateralen bzw. unilateralen Abkommen die<br />
Vorzugsländerklausel einräumt, es sei denn sie sind höher als unabhängige Zölle.<br />
• Präferenzzölle, 2 Arten, angewandt gemäß des polnischen Zollpräferenzsystems<br />
für Waren aus Entwicklungs- und Schwellenländern.