BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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III. Außenhandel<br />
III. AUSSENHANDEL<br />
Aufgrund des in Polen existierenden außerordentlich hohen Produktbedarfs bietet sich<br />
ausländischen Unternehmen, der KMU-Bereich eingeschlossen, eine breite Palette von<br />
Exportmöglichkeiten. Andererseits nehmen alljährlich mehr und mehr Unternehmen<br />
eine Produktionstätigkeit auf, so dass sich ausländische Exporteure zunehmend mit einer<br />
sich verstärkenden Wettbewerbssituation konfrontiert sehen. Im Zeitraum von etwas<br />
mehr als einer Dekade wirtschaftlicher Transformation trat eine große Anzahl moderner,<br />
innovativer Unternehmen in Erscheinung, die notwendige Voraussetzungen für deren<br />
Expansion auf ausländischen Märkten geschaffen haben. Diese Unternehmen bieten ein<br />
weites Spektrum von qualitativ hochwertigen Erzeugnissen, und dies sehr oft zu<br />
überdurchschnittlich wettbewerbsfähigen Preisen.<br />
Ausgehend von seiner geographischen Lage, den bereits existierenden Handelsvereinbarungen<br />
und der Bereitschaft Polens, wirtschaftliche Kooperationsbeziehungen<br />
mit ausländischen Partnern zu entwickeln, existiert hinsichtlich des Auslands eine von<br />
Flexibilität gekennzeichnete Erwartungshaltung. Ausländischen Unternehmen sollte<br />
bewusst gemacht werden, das es in vielen Fällen profitabler ist, ein kurzzeitiges, auf<br />
schnellen Gewinn ausgerichtetes Engagement zugunsten langfristiger Ertragsmöglichkeiten<br />
aufzugeben und in Kooperationsformen zu investieren, die auf einem wesentlich<br />
höher Niveau stehen, die Errichtung von Produktionsstätten in Polen eingeschlossen.<br />
Möglichkeiten dazu sind in Fülle vorhanden.<br />
Vorschriften für den Ex- und Import<br />
Allen Unternehmen in Polen, und somit auch Unternehmen mit ausländischer<br />
Kapitalbeteiligung, verfügen über gleiche Bedingungen bezüglich des Außenwirtschaftsverkehrs.<br />
Im allgemeinen sind alle Waren und Dienstleistungen ohne<br />
Beschränkungen handelbar. Aber, auch hier gibt es Ausnahmen. Laut Gesetz über die<br />
wirtschaftliche Tätigkeit vom 19. November 1999 bedürfen der Im- und Export von<br />
Produkten und Technologien des polizeilichen und militärischen Bereichs, wie<br />
Sprengstoffe, Waffen, Munition sowie Waffen- und Munitionsteile einer Genehmigung.<br />
Gesonderte rechtliche Vorschriften betreffen den Ex- bzw. Import von Waren wie z.B.<br />
Antiquitäten und Gefahrengut.<br />
Eine Genehmigung ist ebenfalls für einen zeitlich begrenzten Produktimport, der in<br />
Polen unter zollamtlicher Aufsicht steht, erforderlich. Es ist eine schriftliche Bestätigung<br />
mit der Angabe über den Zeitpunkt der Wiederausfuhr der Waren aus Polen<br />
beizubringen. Wertfreie bzw. Handelsmuster mit geringem Wert können für gewöhnlich<br />
zollfrei eingeführt werden, insofern an den polnischen Zoll eine schriftliche Bestätigung<br />
über den Wert des Musters und dessen Unverkäuflichkeit durch das importierenden<br />
Unternehmen gerichtet wird.