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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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III. Außenhandel<br />

III. AUSSENHANDEL<br />

Aufgrund des in Polen existierenden außerordentlich hohen Produktbedarfs bietet sich<br />

ausländischen Unternehmen, der KMU-Bereich eingeschlossen, eine breite Palette von<br />

Exportmöglichkeiten. Andererseits nehmen alljährlich mehr und mehr Unternehmen<br />

eine Produktionstätigkeit auf, so dass sich ausländische Exporteure zunehmend mit einer<br />

sich verstärkenden Wettbewerbssituation konfrontiert sehen. Im Zeitraum von etwas<br />

mehr als einer Dekade wirtschaftlicher Transformation trat eine große Anzahl moderner,<br />

innovativer Unternehmen in Erscheinung, die notwendige Voraussetzungen für deren<br />

Expansion auf ausländischen Märkten geschaffen haben. Diese Unternehmen bieten ein<br />

weites Spektrum von qualitativ hochwertigen Erzeugnissen, und dies sehr oft zu<br />

überdurchschnittlich wettbewerbsfähigen Preisen.<br />

Ausgehend von seiner geographischen Lage, den bereits existierenden Handelsvereinbarungen<br />

und der Bereitschaft Polens, wirtschaftliche Kooperationsbeziehungen<br />

mit ausländischen Partnern zu entwickeln, existiert hinsichtlich des Auslands eine von<br />

Flexibilität gekennzeichnete Erwartungshaltung. Ausländischen Unternehmen sollte<br />

bewusst gemacht werden, das es in vielen Fällen profitabler ist, ein kurzzeitiges, auf<br />

schnellen Gewinn ausgerichtetes Engagement zugunsten langfristiger Ertragsmöglichkeiten<br />

aufzugeben und in Kooperationsformen zu investieren, die auf einem wesentlich<br />

höher Niveau stehen, die Errichtung von Produktionsstätten in Polen eingeschlossen.<br />

Möglichkeiten dazu sind in Fülle vorhanden.<br />

Vorschriften für den Ex- und Import<br />

Allen Unternehmen in Polen, und somit auch Unternehmen mit ausländischer<br />

Kapitalbeteiligung, verfügen über gleiche Bedingungen bezüglich des Außenwirtschaftsverkehrs.<br />

Im allgemeinen sind alle Waren und Dienstleistungen ohne<br />

Beschränkungen handelbar. Aber, auch hier gibt es Ausnahmen. Laut Gesetz über die<br />

wirtschaftliche Tätigkeit vom 19. November 1999 bedürfen der Im- und Export von<br />

Produkten und Technologien des polizeilichen und militärischen Bereichs, wie<br />

Sprengstoffe, Waffen, Munition sowie Waffen- und Munitionsteile einer Genehmigung.<br />

Gesonderte rechtliche Vorschriften betreffen den Ex- bzw. Import von Waren wie z.B.<br />

Antiquitäten und Gefahrengut.<br />

Eine Genehmigung ist ebenfalls für einen zeitlich begrenzten Produktimport, der in<br />

Polen unter zollamtlicher Aufsicht steht, erforderlich. Es ist eine schriftliche Bestätigung<br />

mit der Angabe über den Zeitpunkt der Wiederausfuhr der Waren aus Polen<br />

beizubringen. Wertfreie bzw. Handelsmuster mit geringem Wert können für gewöhnlich<br />

zollfrei eingeführt werden, insofern an den polnischen Zoll eine schriftliche Bestätigung<br />

über den Wert des Musters und dessen Unverkäuflichkeit durch das importierenden<br />

Unternehmen gerichtet wird.

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