BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
• den Geschäftsbereich,<br />
• den Zeitpunkt der Aufnahme des Geschäftsbetriebs,<br />
• die geplante Anzahl der Mitarbeiter.<br />
Dem Antrag sind eine Kopie der Satzung oder des <strong>Gesellschaft</strong>svertrags und eine<br />
beglaubigte Kopie des Handelsregistereintrags beizufügen.<br />
Schließlich muss sich die <strong>Gesellschaft</strong> bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und<br />
(nach Eröffnung eines Bankkontos) beim für den Sitz des Unternehmens zuständigen<br />
Finanzamt anmelden.<br />
Kommanditgesellschaft<br />
Die Kommanditgesellschaft ist eine <strong>Gesellschaft</strong>, in der mindestens ein <strong>Gesellschaft</strong>er<br />
gegenüber den Gläubigern unbeschränkt haftet (Komplementär) und die Haftung<br />
mindestens eines <strong>Gesellschaft</strong>ers beschränkt ist (Kommanditist). Der<br />
<strong>Gesellschaft</strong>svertrag muss notariell beurkundet werden und sollte folgende Angaben<br />
enthalten:<br />
• Firmenname und Sitz der <strong>Gesellschaft</strong>,<br />
• Gegenstand der Geschäftstätigkeit,<br />
• Dauer der <strong>Gesellschaft</strong>, falls begrenzt,<br />
• Einlagen eines jeden Partners und deren Wertumfang,<br />
• Betrag, bis zu dem jeder Kommanditist gegenüber den Gläubigern haftet,<br />
• falls ein Kommanditist seine Einlage in Sachwerten leistet, muss die Sacheinlage<br />
nach Art, Wert und Person des sie leistenden <strong>Gesellschaft</strong>ers bezeichnet werden.<br />
Der nächste Schritt ist die Eintragung der <strong>Gesellschaft</strong> in das Nationale Unternehmensregister.<br />
Es entstehen hierbei die gleichen Gebühren wie im Falle der Registrierung<br />
anderer Handelsgesellschaften. Der Antrag auf Eintragung einer Kommanditgesellschaft<br />
muss enthalten:<br />
• Firmenname und Sitz der <strong>Gesellschaft</strong>,<br />
• Gegenstand der Geschäftstätigkeit,<br />
• Namen der Komplementäre und, hiervon gesondert, Namen der Kommanditisten,<br />
gegebenenfalls auch die Umstände, die sich auf Beschränkungen der Handlungsbefugnisse<br />
von <strong>Gesellschaft</strong>ern beziehen,<br />
• Namen der zur Vertretung der <strong>Gesellschaft</strong> Berechtigten, Art und Weise der<br />
<strong>Gesellschaft</strong>svertretung und, falls die Komplementäre bloß einzelne von Ihnen mit<br />
der Geschäftsführung beauftragt haben, die Angabe dieses Umstands,<br />
• Betrag, bis zu dem die Kommanditisten haften.<br />
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