BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
VIII. IMMOBILIEN UND BAUWIRTSCHAFT<br />
Gesetzlicher Rahmen für Immobilien<br />
Die rechtlichen Grundlagen über die Nutzung und das Eigentum von Immobilien durch<br />
Ausländer in Polen sind:<br />
• das Gesetz über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer vom 24. März 1920;<br />
• das Gesetz über die Entwicklung von in Staatseigentum befindlichem und für die<br />
landwirtschaftliche Nutzung bestimmten Agrarflächen vom 19. Oktober 1991;<br />
• das Gesetz über die Verwaltung von Immobilien vom 21. August 1997.<br />
Entsprechende Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches, des Verwaltungsrechts<br />
sowie die Entscheidungen des Obersten Gerichts finden auf alle Angelegenheiten<br />
Anwendung, die durch die vorgenannten Gesetze nicht geregelt werden.<br />
Formen des Immobilieneigentums<br />
Das polnische Rechtssystem unterscheidet zwischen drei Rechtsgruppen hinsichtlich<br />
Grund- bzw. Immobilienbesitzes: „Realrechte“, „Beschränkte Realrechte“ und<br />
„Vertragsrechte“. Der Grund für diese Unterscheidung entspringt dem Umfang an<br />
Rechten und Pflichten, die von den jeweiligen Immobilienhaltern bzw. –nutzern<br />
eingegangen werden.<br />
Es gibt zwei Formen des Immobilieneigentums in Polen, die denen in anderen Ländern<br />
ähneln:<br />
• Eigentum - entspricht dem absoluten Recht „in rem“,<br />
• Ewiger Nießbrauch (mindestens 40, höchstens 99 Jahre, erneuerbar) - eine Art von<br />
„in rem“ Recht, das dem Erbbaurecht entspricht. Dieser Rechtsanspruch ist mit der<br />
Entrichtung einer jährlichen Pachtgebühr an den Besitzer der Immobilie (den Staat<br />
bzw. die Kommune) verbunden. Bauten und Gebäude, die auf dem Erbpachtgrund<br />
entstehen bzw. errichtet werden, sind Eigentum des Pächters.<br />
Beide Formen des Eigentums an Grund bzw. Immobilien können gemäß polnischem<br />
Recht als Kreditsicherungen (Hypotheken) genutzt werden.<br />
Eigentum an Immobilien kann frei übertragen werden, doch muss die<br />
Eigentumsübertragung in Form einer notariellen Urkunde geschehen und in das<br />
Grundbuch eingetragen werden. Das polnische Zivilgesetzbuch sieht eine Reihe von<br />
beschränkten „in rem“ Rechten vor, z.B.: Nießbrauchrecht an fremdem Eigentum,<br />
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