BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Zusätzlich anfallende Kosten<br />
Business in Polen<br />
• Genehmigungsgebühr: 1.000 PLN;<br />
• Notargebühr: abhängig vom Immobilienwert, Maximalwertbemessung;<br />
• Bei Unternehmensgründung: s. Anhang 2;<br />
• Gerichtskosten: vertragsabhängig;<br />
• Vermittlungsgebühr:<br />
- Kauf: 1 - 2 % des Vertragswertes,<br />
- Pacht: 10 - 15 % des jährlichen Pachtzinses plus MwSt., in der Regel vom<br />
Besitzer zu entrichten.<br />
Immobiliensteuer<br />
• Die Höhe der Immobiliensteuer wird auf der Grundlage der jährlich vom Minister der<br />
Finanzen erlassenen Höchstsätze von der Gemeinde bestimmt (s. auch Abschnitt VII).<br />
• Die jährliche Nießbrauchsteuer ist auf 3 % des Wertes der Erbpacht festgelegt.<br />
• Eigentümer von bestimmtem Immobilienarten, einschließlich Besitzer von<br />
Agrarflächen, müssen eine Agrarsteuer bezahlen. Die Höhe hängt von der Größe, dem<br />
Typ, der Bonität und dem jeweiligen Steuerbezirk ab.<br />
Professionelle Dienstleistungen auf dem Immobilienmarkt<br />
Das Gesetz über die Verwaltung von Immobilien (verabschiedet am 21. August 1997)<br />
und die Durchführungsbestimmungen (herausgegeben vom Ministerrat im Jahre 1998)<br />
regeln die berufliche Tätigkeit auf dem Immobilienmarkt.<br />
Staatlich geprüfte Immobiliensachverständige<br />
Seit dem 1. Januar 1998 sind nur staatlich zugelassene Immobiliengutachter befugt,<br />
Bewertungen von Vermögensteilen durchzuführen. Jede Person, die diesen Beruf<br />
ausüben möchte, muss folgende Qualifikationen aufweisen:<br />
• Geschäfts- und Rechtsfähigkeit;<br />
• sie darf nicht wegen einer strafbaren Handlung verurteilt sein, die dem<br />
Berufsimage abträglich ist;<br />
• Hochschulabschluss;<br />
• Abschluss eines postgradualen Studium in der Fachrichtung Bewertung von<br />
Sachanlagen und Vermögensteilen;<br />
• einschlägige Berufserfahrung;<br />
• erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungsverfahren, das vom Staatlichen<br />
Zulassungskomitee durchgeführt wird;<br />
• Lizenz, ausgestellt vom Amt für Wohnungswesen und Stadtentwicklung.<br />
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