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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

• Gegenstand der Geschäftstätigkeit,<br />

• Dauer der <strong>Gesellschaft</strong>, falls begrenzt,<br />

• Höhe des Stammkapitals,<br />

• Angabe, ob ein <strong>Gesellschaft</strong>er nur einen Geschäftsanteil oder mehrere Geschäftsanteile<br />

halten darf,<br />

• Zahl und Höhe der Geschäftsanteile der jeweiligen Einzelgesellschafter.<br />

Abgesehen davon sollte die Urkunde Bestimmungen über Sacheinlagen und etwaige<br />

Vereinbarungen, durch die <strong>Gesellschaft</strong>ern Sondervorteile eingeräumt und/oder<br />

Zusatzpflichten auferlegt worden sind, enthalten.<br />

Weitere Dokumente, die beim Notar benötigt werden, sind:<br />

• eine Liste der Namen der <strong>Gesellschaft</strong>er sowie die Höhe und Anzahl der von den<br />

Gründern gehaltenen Geschäftsanteile,<br />

• Entwurf der Bestellung des Vorstands/der Geschäftsführer,<br />

• Entwurf der Bestellung des Aufsichtsrats (obligatorisch bei Aktiengesellschaften)<br />

und der Revisionskommission, falls eine solche gesetzlich oder im <strong>Gesellschaft</strong>svertrag<br />

vorgesehen ist.<br />

Wenn der <strong>Gesellschaft</strong>er eine juristische Person ist, sind vorzulegen:<br />

• eine Kopie des Handelsregistereintrags (mit dreimonatiger Gültigkeit!),<br />

• ein Beschluss des zuständigen Organs der <strong>Gesellschaft</strong>, mit dem der Beteiligung an<br />

der zu gründenden <strong>Gesellschaft</strong> zugestimmt wird,<br />

• notariell beglaubigte Vollmachten, wenn die zeichnungsberechtigten Vertreter des<br />

<strong>Gesellschaft</strong>ers nicht persönlich erscheinen, sondern sich durch Bevollmächtigte<br />

vertreten lassen.<br />

Fremdsprachige Dokumente müssen von der polnischen Botschaft oder dem polnischen<br />

Konsulat des jeweiligen Orts dahingehend bestätigt sein, dass sie entsprechend rechtlich<br />

verbindlicher Länderbestimmungen ausgestellt sind; beizufügen ist ebenso eine<br />

beglaubigte Übersetzung.<br />

Der nächste Schritt ist die Eintragung der <strong>Gesellschaft</strong> im Nationalen Gerichtsregister.<br />

Dies erledigt das Registergericht, und zwar auf einen Eintragungsantrag hin, der vom<br />

Vorstand einzureichen ist und folgende Angaben enthält:<br />

• Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der <strong>Gesellschaft</strong>,<br />

• Höhe des Grund- oder Stammkapitals (sowie Zahl und Nominalwert der Aktien bei<br />

Aktiengesellschaften),<br />

• Namen der Vorstandsmitglieder und Vertretungsregelung (sowie die Anschriften<br />

der Geschäftsführer bei <strong>Gesellschaft</strong>en mit beschränkter Haftung),<br />

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