BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
• Gegenstand der Geschäftstätigkeit,<br />
• Dauer der <strong>Gesellschaft</strong>, falls begrenzt,<br />
• Höhe des Stammkapitals,<br />
• Angabe, ob ein <strong>Gesellschaft</strong>er nur einen Geschäftsanteil oder mehrere Geschäftsanteile<br />
halten darf,<br />
• Zahl und Höhe der Geschäftsanteile der jeweiligen Einzelgesellschafter.<br />
Abgesehen davon sollte die Urkunde Bestimmungen über Sacheinlagen und etwaige<br />
Vereinbarungen, durch die <strong>Gesellschaft</strong>ern Sondervorteile eingeräumt und/oder<br />
Zusatzpflichten auferlegt worden sind, enthalten.<br />
Weitere Dokumente, die beim Notar benötigt werden, sind:<br />
• eine Liste der Namen der <strong>Gesellschaft</strong>er sowie die Höhe und Anzahl der von den<br />
Gründern gehaltenen Geschäftsanteile,<br />
• Entwurf der Bestellung des Vorstands/der Geschäftsführer,<br />
• Entwurf der Bestellung des Aufsichtsrats (obligatorisch bei Aktiengesellschaften)<br />
und der Revisionskommission, falls eine solche gesetzlich oder im <strong>Gesellschaft</strong>svertrag<br />
vorgesehen ist.<br />
Wenn der <strong>Gesellschaft</strong>er eine juristische Person ist, sind vorzulegen:<br />
• eine Kopie des Handelsregistereintrags (mit dreimonatiger Gültigkeit!),<br />
• ein Beschluss des zuständigen Organs der <strong>Gesellschaft</strong>, mit dem der Beteiligung an<br />
der zu gründenden <strong>Gesellschaft</strong> zugestimmt wird,<br />
• notariell beglaubigte Vollmachten, wenn die zeichnungsberechtigten Vertreter des<br />
<strong>Gesellschaft</strong>ers nicht persönlich erscheinen, sondern sich durch Bevollmächtigte<br />
vertreten lassen.<br />
Fremdsprachige Dokumente müssen von der polnischen Botschaft oder dem polnischen<br />
Konsulat des jeweiligen Orts dahingehend bestätigt sein, dass sie entsprechend rechtlich<br />
verbindlicher Länderbestimmungen ausgestellt sind; beizufügen ist ebenso eine<br />
beglaubigte Übersetzung.<br />
Der nächste Schritt ist die Eintragung der <strong>Gesellschaft</strong> im Nationalen Gerichtsregister.<br />
Dies erledigt das Registergericht, und zwar auf einen Eintragungsantrag hin, der vom<br />
Vorstand einzureichen ist und folgende Angaben enthält:<br />
• Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der <strong>Gesellschaft</strong>,<br />
• Höhe des Grund- oder Stammkapitals (sowie Zahl und Nominalwert der Aktien bei<br />
Aktiengesellschaften),<br />
• Namen der Vorstandsmitglieder und Vertretungsregelung (sowie die Anschriften<br />
der Geschäftsführer bei <strong>Gesellschaft</strong>en mit beschränkter Haftung),<br />
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