BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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VII. Steuersystem<br />
Das Ministerium der Finanzen plante, diese Steuer, die von der Eigentumsgröße<br />
abhängig ist, durch eine Katastersteuer zu ersetzen, die vom Immobilienwert abhängen<br />
wird. Mit der Einführung dieses Änderung ist jedoch in absehbarer Zeit nicht zu<br />
rechnen. Es war vorgesehen, dass das Finanzministerium eine Mindeststeuerhöhe<br />
festlegen wird und die örtlichen Behörden das Recht eingeräumt, die Steuer bis zu max.<br />
30 % anzuheben.<br />
Steuerermäßigungen für die Verwendung wiederverwendbarer Altstoffe<br />
Laut Körperschaftssteuergesetzes ist eine Teil des Erlöses, der aus Geschäftsvorgängen<br />
erwirtschaftet wird, bei denen in Polen entstandene Abfall- bzw. Altstoffe verwendet<br />
werden, von der Steuer befreit. Dieser Teil wird definiert als Verhältnis des Wertes der<br />
verwendeten Abfallstoffe zum Gesamtwert von Rohstoffen und Abfallstoffen, die<br />
innerhalb des Produktionsprozesses verwendet wurden. Eine Aufstellung der<br />
Abfallstoffe, die für eine solche Befreiung in Frage kommen, sowie gesonderte<br />
Regelungen zur Wertbestimmung beinhaltet die Verordnung des Finanzministers vom 7.<br />
Januar 1998 (mit späteren Änderungen). In der Liste sind u.a. Schmieröle, Batterien,<br />
gebrauchte Reifen, Papier und Pappe als Recyclingmaterialien, Altglas u.ä. aufgeführt.<br />
Steuererbefreiungen für Behinderten-Betriebe<br />
Die Behinderten-Betriebe sind von einigen Steuerpflichten, einschließlich der<br />
Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt aber nicht für die Ertragsteuer, die Verbrauchssteuer,<br />
die Zollpflicht und die Glücksspielsteuer.<br />
Laut Gesetz über die Berufliche und Soziale Rehabilitation und Beschäftigung von<br />
Behinderten, Schwerbehinderten und Erwerbsunfähigen (mit späteren Änderungen) vom<br />
27. August 1997 wird der Status eines Behinderten-Betriebes einem Unternehmen<br />
zuerkannt, das nicht weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigt, seit mindestens 12 Monaten<br />
geschäftstätig ist und im Laufe der letzten, mindestens sechs Monate folgende<br />
Anforderungen erfüllt:<br />
a) die behinderte Mitarbeiter dürfen nicht weniger als 40 % des Personalstammes<br />
ausmachen, 10 % von ihnen müssen zu den Erwerbsunfähigkeitsgruppen I und II<br />
zählen und 30 % der Beschäftigten blind bzw. teilweise oder schwere geistige<br />
Behinderungen aufweisen;<br />
b) die Räumlichkeiten, die für die Produktion genutzt werden, müssen notwendigen<br />
Kriterien bezüglich allgemeiner Standards und Regeln erfüllen, wobei die<br />
spezifischen Bedürfnisse Behinderter berücksichtigt werden müssen (behindertengerechte<br />
Arbeitsplätze und Sanitäreinrichtungen, Zugang zu städtischen<br />
Verkehrsmitteln);<br />
c) das Unternehmen muss für medizinische Betreuung, soziale Beratung bzw.<br />
Anleitung und Rehabilitationsleistungen Sorge tragen.