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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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VII. Steuersystem<br />

Das Ministerium der Finanzen plante, diese Steuer, die von der Eigentumsgröße<br />

abhängig ist, durch eine Katastersteuer zu ersetzen, die vom Immobilienwert abhängen<br />

wird. Mit der Einführung dieses Änderung ist jedoch in absehbarer Zeit nicht zu<br />

rechnen. Es war vorgesehen, dass das Finanzministerium eine Mindeststeuerhöhe<br />

festlegen wird und die örtlichen Behörden das Recht eingeräumt, die Steuer bis zu max.<br />

30 % anzuheben.<br />

Steuerermäßigungen für die Verwendung wiederverwendbarer Altstoffe<br />

Laut Körperschaftssteuergesetzes ist eine Teil des Erlöses, der aus Geschäftsvorgängen<br />

erwirtschaftet wird, bei denen in Polen entstandene Abfall- bzw. Altstoffe verwendet<br />

werden, von der Steuer befreit. Dieser Teil wird definiert als Verhältnis des Wertes der<br />

verwendeten Abfallstoffe zum Gesamtwert von Rohstoffen und Abfallstoffen, die<br />

innerhalb des Produktionsprozesses verwendet wurden. Eine Aufstellung der<br />

Abfallstoffe, die für eine solche Befreiung in Frage kommen, sowie gesonderte<br />

Regelungen zur Wertbestimmung beinhaltet die Verordnung des Finanzministers vom 7.<br />

Januar 1998 (mit späteren Änderungen). In der Liste sind u.a. Schmieröle, Batterien,<br />

gebrauchte Reifen, Papier und Pappe als Recyclingmaterialien, Altglas u.ä. aufgeführt.<br />

Steuererbefreiungen für Behinderten-Betriebe<br />

Die Behinderten-Betriebe sind von einigen Steuerpflichten, einschließlich der<br />

Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt aber nicht für die Ertragsteuer, die Verbrauchssteuer,<br />

die Zollpflicht und die Glücksspielsteuer.<br />

Laut Gesetz über die Berufliche und Soziale Rehabilitation und Beschäftigung von<br />

Behinderten, Schwerbehinderten und Erwerbsunfähigen (mit späteren Änderungen) vom<br />

27. August 1997 wird der Status eines Behinderten-Betriebes einem Unternehmen<br />

zuerkannt, das nicht weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigt, seit mindestens 12 Monaten<br />

geschäftstätig ist und im Laufe der letzten, mindestens sechs Monate folgende<br />

Anforderungen erfüllt:<br />

a) die behinderte Mitarbeiter dürfen nicht weniger als 40 % des Personalstammes<br />

ausmachen, 10 % von ihnen müssen zu den Erwerbsunfähigkeitsgruppen I und II<br />

zählen und 30 % der Beschäftigten blind bzw. teilweise oder schwere geistige<br />

Behinderungen aufweisen;<br />

b) die Räumlichkeiten, die für die Produktion genutzt werden, müssen notwendigen<br />

Kriterien bezüglich allgemeiner Standards und Regeln erfüllen, wobei die<br />

spezifischen Bedürfnisse Behinderter berücksichtigt werden müssen (behindertengerechte<br />

Arbeitsplätze und Sanitäreinrichtungen, Zugang zu städtischen<br />

Verkehrsmitteln);<br />

c) das Unternehmen muss für medizinische Betreuung, soziale Beratung bzw.<br />

Anleitung und Rehabilitationsleistungen Sorge tragen.

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