BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
europäischen Erzeugnissen. Jedes Jahr am 1. Januar beginnt eine neue Etappe in der<br />
Liberalisierung des Handels.<br />
Zuerst wurden Quotenbegrenzungen für polnische Industrieimporte in die<br />
Gemeinschaft, mit Ausnahme von s.g. sensiblen Erzeugnissen, aufgehoben. Dies betrifft<br />
fünf Kategorien von Textilien und sowie landwirtschaftliche Produkte, die von der<br />
allgemeinen Liberalisierung des Assoziierungsabkommens nicht erfasst werden. Die<br />
Quotenbegrenzungen im Bereich Textilien bestanden bis Ende 1997. Mit dem 1. Januar<br />
1998 trat dann der uneingeschränkte Zugang für polnische Exportprodukte zum EU-<br />
Markt ein. Seit dem 1. Januar 2002 hat Polen seinerseits alle noch vorher bestandenen<br />
Einfuhrbarrieren für Exporte aus dem EU-Ländern aufgehoben.<br />
Die geringste Liberalisierung und die geringfügigsten Konzessionen gab es bei<br />
landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch und Lebendvieh. Die EU hat sich<br />
jedoch selbst dazu verpflichtet, die Importrestriktionen für Lebensmittelerzeugnisse<br />
schneller als auf der Gegenseite Polen zu reduzieren. Schließlich wurde am 27.<br />
September 2000 ein Abkommen über die Liberalisierung des Agrarhandels<br />
unterzeichnet, das am 1 Januar 2001 in Kraft trat. Das Abkommen sieht zollfreie Quoten<br />
für den Handel mit sensiblen Produkten, einschließlich Schweine-, Rind- Geflügel- und<br />
Kalbfleisch, Milch und anderen Molkereiprodukten, Weizen und Getreide, vor. Diese<br />
Quoten steigen jedes Jahr um 10 %. Außerdem wird die EU ihre Lebensmittelexporte<br />
nach Polen nicht subventionieren.<br />
Eine der wichtigsten Aufgaben im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen<br />
Union ist die in Artikel 68 des Assoziierungsabkommens zwischen Polen und der<br />
Europäischen Union festgelegte Verpflichtung, das polnische Recht dem EU-Recht<br />
anzugleichen. Das Assoziierungsabkommen definiert folgende Bereiche, die eine<br />
Harmonisierung erfordern: Rechnungswesen, Bankrecht, Wettbewerbsschutz,<br />
Unternehmensbesteuerung, Verbraucherschutz, Zollrecht, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz,<br />
Finanzdienstleistungen, soziale Fürsorge, indirekte Besteuerung, Schutz von<br />
geistigem Eigentum, Schutz von Tieren und Pflanzen, technische Normen und<br />
Regelungen sowie Transportwesen. Dies bedeutet aber nicht, dass andere Bereiche keiner<br />
Harmonisierung bedürfen. Das Screening des polnischen Rechts in Hinsicht auf die<br />
Kompatibilität mit dem EU-Recht wurde 1994 eingeleitet und wird intensiv fortgesetzt.<br />
Beim Europäischen Gipfel in Cannes im Juni 1995 wurde das „Weißbuch“<br />
angenommen. Es enthält eine Sammlung von Rechtsakten, die in den Augen der EU das<br />
Fundament des gemeinsamen Binnenmarktes darstellen. Die Akzeptanz der Regelungen<br />
des Weißbuchs durch die Beitrittsländer war Voraussetzung für die Aufnahme von<br />
Beitrittsverhandlungen. Der Gipfel entschied des weiteren, dass der Vorbereitungsprozess<br />
auf die Mitgliedschaft in der EU nicht nur die Angleichung des Rechts, sondern<br />
auch die Schaffung entsprechender Strukturen zu dessen Umsetzung umfassen müsse.<br />
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