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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

europäischen Erzeugnissen. Jedes Jahr am 1. Januar beginnt eine neue Etappe in der<br />

Liberalisierung des Handels.<br />

Zuerst wurden Quotenbegrenzungen für polnische Industrieimporte in die<br />

Gemeinschaft, mit Ausnahme von s.g. sensiblen Erzeugnissen, aufgehoben. Dies betrifft<br />

fünf Kategorien von Textilien und sowie landwirtschaftliche Produkte, die von der<br />

allgemeinen Liberalisierung des Assoziierungsabkommens nicht erfasst werden. Die<br />

Quotenbegrenzungen im Bereich Textilien bestanden bis Ende 1997. Mit dem 1. Januar<br />

1998 trat dann der uneingeschränkte Zugang für polnische Exportprodukte zum EU-<br />

Markt ein. Seit dem 1. Januar 2002 hat Polen seinerseits alle noch vorher bestandenen<br />

Einfuhrbarrieren für Exporte aus dem EU-Ländern aufgehoben.<br />

Die geringste Liberalisierung und die geringfügigsten Konzessionen gab es bei<br />

landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch und Lebendvieh. Die EU hat sich<br />

jedoch selbst dazu verpflichtet, die Importrestriktionen für Lebensmittelerzeugnisse<br />

schneller als auf der Gegenseite Polen zu reduzieren. Schließlich wurde am 27.<br />

September 2000 ein Abkommen über die Liberalisierung des Agrarhandels<br />

unterzeichnet, das am 1 Januar 2001 in Kraft trat. Das Abkommen sieht zollfreie Quoten<br />

für den Handel mit sensiblen Produkten, einschließlich Schweine-, Rind- Geflügel- und<br />

Kalbfleisch, Milch und anderen Molkereiprodukten, Weizen und Getreide, vor. Diese<br />

Quoten steigen jedes Jahr um 10 %. Außerdem wird die EU ihre Lebensmittelexporte<br />

nach Polen nicht subventionieren.<br />

Eine der wichtigsten Aufgaben im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen<br />

Union ist die in Artikel 68 des Assoziierungsabkommens zwischen Polen und der<br />

Europäischen Union festgelegte Verpflichtung, das polnische Recht dem EU-Recht<br />

anzugleichen. Das Assoziierungsabkommen definiert folgende Bereiche, die eine<br />

Harmonisierung erfordern: Rechnungswesen, Bankrecht, Wettbewerbsschutz,<br />

Unternehmensbesteuerung, Verbraucherschutz, Zollrecht, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz,<br />

Finanzdienstleistungen, soziale Fürsorge, indirekte Besteuerung, Schutz von<br />

geistigem Eigentum, Schutz von Tieren und Pflanzen, technische Normen und<br />

Regelungen sowie Transportwesen. Dies bedeutet aber nicht, dass andere Bereiche keiner<br />

Harmonisierung bedürfen. Das Screening des polnischen Rechts in Hinsicht auf die<br />

Kompatibilität mit dem EU-Recht wurde 1994 eingeleitet und wird intensiv fortgesetzt.<br />

Beim Europäischen Gipfel in Cannes im Juni 1995 wurde das „Weißbuch“<br />

angenommen. Es enthält eine Sammlung von Rechtsakten, die in den Augen der EU das<br />

Fundament des gemeinsamen Binnenmarktes darstellen. Die Akzeptanz der Regelungen<br />

des Weißbuchs durch die Beitrittsländer war Voraussetzung für die Aufnahme von<br />

Beitrittsverhandlungen. Der Gipfel entschied des weiteren, dass der Vorbereitungsprozess<br />

auf die Mitgliedschaft in der EU nicht nur die Angleichung des Rechts, sondern<br />

auch die Schaffung entsprechender Strukturen zu dessen Umsetzung umfassen müsse.<br />

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