BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
Transferpreise: <strong>Gesellschaft</strong>en und natürliche Personen, die Geschäfte mit verbundenen<br />
Unternehmen bzw. natürlichen Personen (sowohl in- als auch ausländischen) oder mit<br />
Unternehmen oder natürlichen Personen abwickeln, die ihren Standort in steuerrechtlich<br />
günstigen Regionen („tax havens“) haben, müssen im Besitz einer umfassenden<br />
Transferpreisdokumentation sein. Diese Dokumentation muss einem Steuerinspektor auf<br />
Verlangen innerhalb von 7 Tagen zugänglich gemacht werden. Gewinne, die bei einer<br />
Untersuchung der Transferpreise festgestellt werden, unterliegen einer Sanktion in Form<br />
eines Steuersatzes von 50 % zusätzlich der Strafzinsen (z. Zt. 14 % p.a.). Verbundene<br />
Unternehmen und Personen werden als solche definiert, deren direktes oder indirektes<br />
Eigentum 5 % oder mehr beträgt. Die Definition der Transferpreise entspricht OECD-<br />
Richtlinien.<br />
• Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen (VAT): Diese Steuer wurde<br />
im Juli 1993 eingeführt und ersetzte die Umsatzsteuer. Der Basissatz beträgt 22 %.<br />
Abgesehen vom Basissatz gibt es noch einen Vorzugssatz von 7 % auf bestimmte<br />
landwirtschaftliche Produktionsmittel (Dünger, Pflanzenschutzmittel, landwirtschaftliche<br />
Geräte), Waren für Kinder, Waren, die mit dem Gesundheitsschutz in<br />
Verbindung stehen, Baumaterial und Baudienstleistungen sowie einige andere<br />
Dienstleistungen wie z.B. Transport (mit Ausnahme von Taxis) usw.<br />
Es gibt auch noch einen Null-Mehrwertsteuersatz, der auf Ausfuhren anzuwenden ist.<br />
Dienstleistungen, die aus dem Ausland in Auftrag gegeben, aber in Polen erbracht<br />
werden, unterliegen einer Mehrwertsteuer von 22 %. Nur Dienstleistungen, die<br />
außerhalb Polens erbracht werden, werden wie Ausfuhren behandelt und unterliegen<br />
einer Mehrwertsteuer von 0 %. Überdies sind einige Grundlebensmittel sowie soziale<br />
und kulturelle Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Das gilt z.B. für<br />
Bildungs-, Gesundheits- sowie Postdienstleistungen.<br />
Der Mehrwertsteuersatz für Rohprodukte beträgt 3 %. Die MwSt-Pflicht für den<br />
Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten besagt: Ein Landwirt, der kein MwSt-<br />
Zahler, sondern Pauschalsteuerzahler ist, erhält, wenn er seine Erzeugnisse verkauft,<br />
neben dem Kaufpreis einen Pauschal-Mehrwertsteuerbetrag, der ihm vom Erwerber<br />
seiner Erzeugnisse gezahlt wird. Diese beträgt 3 % des Kaufwerts, abzüglich der<br />
erstatteten Pauschalsteuer.<br />
<strong>Gesellschaft</strong>en und natürliche Personen müssen sich als Mehrwertsteuerzahler<br />
registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz 10.000 EUR (40.900 PLN im Jahre 2003)<br />
überschreitet. Mehrwertsteuer wird erhoben auf Waren und Dienstleistungen, es sei denn,<br />
sie sind als Ausnahme davon, oder in Form des NULL-Steuersatzes, von der<br />
Mehrwertsteuer befreit. Wie in den meisten europäischen Ländern wird die<br />
Mehrwertsteuer ausländischen Touristen erstattet, die Polen verlassen und Erzeugnisse<br />
aus Polen ausführen. Ausländischen Touristen können sich die Mehrwertsteuer erstatten<br />
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