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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Staatliche Beihilfen für Neuinvestitionen<br />

Business in Polen<br />

Im Hinblick auf die Förderung wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung von<br />

Erleichterungen für die Realisierung von Neuinvestitionen hat das polnische Parlament<br />

am 20. März 2002 ein neues Gesetz über Finanzhilfen für Investitionen verabschiedet.<br />

Laut diesem Gesetz können Unternehmern finanzielle Beihilfen für Neuinvestitionen<br />

(definiert durch das Gesetz über Öffentliche Hilfen, s. Ende dieses Abschnitts) in<br />

nachfolgend genannten Fällen gewährt werden:<br />

• Die Neuinvestition besitzt einen Umfang von mindestens 10 Mio. EUR.<br />

• Die Aufwendungen für eine Neuinvestition betragen mindestens 500.000 EUR und<br />

sie ist auf die Entwicklung bzw. Modernisierung eines bereits existierenden<br />

Unternehmens sowie der Sicherung von mindestens 100 Arbeitsplätzen (50<br />

Arbeitsplätzen, falls die Investition in einer unterentwickelten Region realisiert<br />

wird) für mindestens 5 Jahre ausgerichtet ist.<br />

• Eine Neuinvestition führt zur Schaffung von mindestens 20 neuen Arbeitsplätzen<br />

für mindestens 5 Jahren.<br />

• Eine Neuinvestition ist mit der Einführung neuer Technologien gekoppelt.<br />

• Eine Neuinvestition zeichnet sich durch besondere Umweltfreundlichkeit aus.<br />

Darüber hinaus können zusätzlich zu den bereits genannten Sachverhalten einem<br />

Unternehmer Finanzhilfen gewährt werden, wenn die Investition mindestens 2 der<br />

nachfolgenden Bedingungen erfüllt:<br />

• Die Investition führt zu einem spürbaren Anschub der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung einer Region.<br />

• Die Investitionsansiedlung erfolgt in einer wirtschaftlich wenig entwickelten<br />

Region.<br />

• Mit der Investition sind technologische Innovationen verbunden.<br />

• Die Investition leistet einen Beitrag für die Entwicklung der Zusammenarbeit mit<br />

ortsansässigen wissenschaftlichen und Forschungseinrichtungen.<br />

• Die Investition hat günstige Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt.<br />

Die finanziellen Beihilfen werden vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Soziales<br />

gewährt. Begünstigter kann ein Unternehmer und/oder eine Kommune sein. In letzterem<br />

Fall dient die Finanzhilfe der Schaffung und Modernisierung der technischen<br />

Infrastruktur, die unmittelbar mit der Neuinvestition in Zusammenhang steht.<br />

Finanzielle Beihilfen können im Rahmen von Neuinvestitionen eine oder mehrere der<br />

nachfolgend genannter Formen annehmen:<br />

• Maximal 50 % der Höchstsumme an öffentlichen Hilfen für die Bereiche, die in<br />

Art. 13 § 1 des Gesetzes über Öffentliche Hilfen festgelegt sind.<br />

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