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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Business in Polen<br />

IX. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM<br />

Am 22. August 2001 trat das neues Gesetz über gewerbliche Schutzrechte vom 30 Juni<br />

2000 in Kraft, das 4 vorher geltende Gesetze (Gesetz über Erfindungen, Markenzeichen,<br />

Patente und das Patentamt) ablöste. Die neuen gesetzlichen Rahmen regeln die Bereich<br />

Erfindungen, Gebrauchsmuster, Industriedesign, Markenzeichen, geographische<br />

Indikatoren, Schaltpläne, sowie die Grundsätze deren Anwendung durch verschiedenen<br />

Einrichtungen und Vergütungsrichtlinien für Erfinder.<br />

Patentgesetze<br />

Polen ist Vertragspartei der Stockholmer Fassung der Pariser Konvention über<br />

gewerbliche Schutzrechte. Seit 1990 ist Polen ebenso Signatarstaat des Vertrags über<br />

Kooperation im Patentwesen. Das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte reguliert den<br />

Schutz von Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster. Falls jedoch durch<br />

internationale Vereinbarungen spezielle Verfahrensweisen für den Patentschutz<br />

festgelegt sind, dann erstreckt sich das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte auf die<br />

Bereiche, die durch die internationale Vereinbarung nicht tangiert werden bzw. in die<br />

Kompetenz nationaler Behörden fallen. Anmeldungen sind beim <strong>Polnische</strong>n Patentamt<br />

einzureichen. Ausländische Antragsteller müssen sich durch polnische Patentanwälte<br />

vertreten lassen.<br />

Eingetragene Patente haben eine Geltungsdauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der<br />

Einreichung. Patente für die Produktherstellung umfassen ebenso die Produkte, die aus<br />

dem Herstellungsprozess resultieren. Das Schutzrecht eines Gebrauchsmusters ist<br />

10 Jahre gültig. Zur Erhaltung des Patents oder Schutzrechts sind Jahresgebühren zu<br />

zahlen.<br />

Patente werden nicht erteilt für:<br />

• Erfindungen, deren Anwendung Prinzipien von öffentlicher Ordnung und des<br />

Gemeinwohls entgegenstehen,<br />

• neue Pflanzen- und Tierzüchtungen sowie rein biologische Verfahren zur<br />

Pflanzen- oder Tierzucht, wobei dies nicht für mikrobiologische Kultivierungsverfahren<br />

im Pflanzen- und Tierzuchtbereich und deren Ergebnisse zutrifft,<br />

• operative und therapeutische Methoden der Behandlung von Krankheiten sowie<br />

diagnostische Methoden in Human- und Veterinärmedizin, ausgeschlossen<br />

Produkte, die für die Diagnose und Behandlung eingesetzt werden.<br />

Patente werden nach Prüfung einer Erfindung auf Innovativität, Originalität der<br />

Forschungstätigkeit und kommerzieller Relevanz erteilt. Ein Gebrauchsmuster muss<br />

neu, nützlich und in Form, Aufbau bzw. Struktur Beständigkeit aufweisen.<br />

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