BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
IX. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM<br />
Am 22. August 2001 trat das neues Gesetz über gewerbliche Schutzrechte vom 30 Juni<br />
2000 in Kraft, das 4 vorher geltende Gesetze (Gesetz über Erfindungen, Markenzeichen,<br />
Patente und das Patentamt) ablöste. Die neuen gesetzlichen Rahmen regeln die Bereich<br />
Erfindungen, Gebrauchsmuster, Industriedesign, Markenzeichen, geographische<br />
Indikatoren, Schaltpläne, sowie die Grundsätze deren Anwendung durch verschiedenen<br />
Einrichtungen und Vergütungsrichtlinien für Erfinder.<br />
Patentgesetze<br />
Polen ist Vertragspartei der Stockholmer Fassung der Pariser Konvention über<br />
gewerbliche Schutzrechte. Seit 1990 ist Polen ebenso Signatarstaat des Vertrags über<br />
Kooperation im Patentwesen. Das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte reguliert den<br />
Schutz von Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster. Falls jedoch durch<br />
internationale Vereinbarungen spezielle Verfahrensweisen für den Patentschutz<br />
festgelegt sind, dann erstreckt sich das Gesetz über gewerbliche Schutzrechte auf die<br />
Bereiche, die durch die internationale Vereinbarung nicht tangiert werden bzw. in die<br />
Kompetenz nationaler Behörden fallen. Anmeldungen sind beim <strong>Polnische</strong>n Patentamt<br />
einzureichen. Ausländische Antragsteller müssen sich durch polnische Patentanwälte<br />
vertreten lassen.<br />
Eingetragene Patente haben eine Geltungsdauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der<br />
Einreichung. Patente für die Produktherstellung umfassen ebenso die Produkte, die aus<br />
dem Herstellungsprozess resultieren. Das Schutzrecht eines Gebrauchsmusters ist<br />
10 Jahre gültig. Zur Erhaltung des Patents oder Schutzrechts sind Jahresgebühren zu<br />
zahlen.<br />
Patente werden nicht erteilt für:<br />
• Erfindungen, deren Anwendung Prinzipien von öffentlicher Ordnung und des<br />
Gemeinwohls entgegenstehen,<br />
• neue Pflanzen- und Tierzüchtungen sowie rein biologische Verfahren zur<br />
Pflanzen- oder Tierzucht, wobei dies nicht für mikrobiologische Kultivierungsverfahren<br />
im Pflanzen- und Tierzuchtbereich und deren Ergebnisse zutrifft,<br />
• operative und therapeutische Methoden der Behandlung von Krankheiten sowie<br />
diagnostische Methoden in Human- und Veterinärmedizin, ausgeschlossen<br />
Produkte, die für die Diagnose und Behandlung eingesetzt werden.<br />
Patente werden nach Prüfung einer Erfindung auf Innovativität, Originalität der<br />
Forschungstätigkeit und kommerzieller Relevanz erteilt. Ein Gebrauchsmuster muss<br />
neu, nützlich und in Form, Aufbau bzw. Struktur Beständigkeit aufweisen.<br />
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