BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Agentur für Staatliches Agrareigentum<br />
Business in Polen<br />
Die Agentur für Staatliches Agrareigentum ist auf der Grundlage des Gesetzes über die<br />
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Immobilien des Staatsschatzes vom 19. Oktober<br />
1991 gegründet worden. Die Agentur ist eine treuhänderische Einrichtung, vom<br />
Staatsschatz ermächtigt, Eigentumsrechte an landwirtschaftlichem Staatseigentum<br />
wahrzunehmen und dazu verpflichtet, das Eigentum der liquidierten Staatsgüter sowie<br />
sonstige landwirtschaftlichen Immobilien des Staatsschatzes und des Nationalen<br />
Bodenfonds zu übernehmen. Außerdem ist diese Agentur laut Vorschriften des<br />
Sozialversicherungsgesetzes vom 20. November 1990 verpflichtet, von<br />
rentenberechtigten Landwirten auf deren Antrag hin landwirtschaftliche Immobilien für<br />
den Staatsschatz abzukaufen.<br />
Gegenwärtig fällt der Agentur infolge der Umwandlung des staatlichen Landwirtschaftsektors<br />
die strategische Aufgabe zu, den staatlichen Agrarbesitz zu privatisieren.<br />
Gemäß existierender Vorschriften kann die Agentur landwirtschaftliche Nutzflächen an<br />
Ausländer, die eine entsprechende Genehmigung erhalten haben, veräußern bzw.<br />
verpachten. Bis Ende 2002 wurden von der Agentur für Staatliches Agrareigentum 747<br />
ha Land an Ausländer verkauft sowie 114.200 ha verpachtet. Im gleichen Zeitraum<br />
erwarben polnische Unternehmen mit ausländischen Minderheitsbeteiligungen 38.743<br />
ha und nahmen 60.336 ha in Pacht.<br />
Die Agentur für Staatliches Agrareigentum nimmt ihre Aufgaben als staatliche<br />
Rechtsperson wahr und finanziert sich selbst. Nach Übernahme der Aktiva eines<br />
liquidierten staatlichen Agrarunternehmens werden diese auf der Grundlage<br />
entsprechender Umstrukturierungsprogramme ihrer weiteren Nutzung bzw. Bestimmung<br />
zugeführt. In der Regel handelt es sich dabei um:<br />
• Verkauf,<br />
• Pacht oder Vermietung,<br />
• Sacheinlagen (einschließlich in Unternehmen, die von der Agentur gegründet<br />
wurden),<br />
• Überstellung zu Managementzwecken an staatliche Rechtsträger ohne<br />
Rechtspersönlichkeit,<br />
• Überantwortung zu Verwaltungszwecken,<br />
• Bestandskonversionen.<br />
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