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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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Agentur für Staatliches Agrareigentum<br />

Business in Polen<br />

Die Agentur für Staatliches Agrareigentum ist auf der Grundlage des Gesetzes über die<br />

Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Immobilien des Staatsschatzes vom 19. Oktober<br />

1991 gegründet worden. Die Agentur ist eine treuhänderische Einrichtung, vom<br />

Staatsschatz ermächtigt, Eigentumsrechte an landwirtschaftlichem Staatseigentum<br />

wahrzunehmen und dazu verpflichtet, das Eigentum der liquidierten Staatsgüter sowie<br />

sonstige landwirtschaftlichen Immobilien des Staatsschatzes und des Nationalen<br />

Bodenfonds zu übernehmen. Außerdem ist diese Agentur laut Vorschriften des<br />

Sozialversicherungsgesetzes vom 20. November 1990 verpflichtet, von<br />

rentenberechtigten Landwirten auf deren Antrag hin landwirtschaftliche Immobilien für<br />

den Staatsschatz abzukaufen.<br />

Gegenwärtig fällt der Agentur infolge der Umwandlung des staatlichen Landwirtschaftsektors<br />

die strategische Aufgabe zu, den staatlichen Agrarbesitz zu privatisieren.<br />

Gemäß existierender Vorschriften kann die Agentur landwirtschaftliche Nutzflächen an<br />

Ausländer, die eine entsprechende Genehmigung erhalten haben, veräußern bzw.<br />

verpachten. Bis Ende 2002 wurden von der Agentur für Staatliches Agrareigentum 747<br />

ha Land an Ausländer verkauft sowie 114.200 ha verpachtet. Im gleichen Zeitraum<br />

erwarben polnische Unternehmen mit ausländischen Minderheitsbeteiligungen 38.743<br />

ha und nahmen 60.336 ha in Pacht.<br />

Die Agentur für Staatliches Agrareigentum nimmt ihre Aufgaben als staatliche<br />

Rechtsperson wahr und finanziert sich selbst. Nach Übernahme der Aktiva eines<br />

liquidierten staatlichen Agrarunternehmens werden diese auf der Grundlage<br />

entsprechender Umstrukturierungsprogramme ihrer weiteren Nutzung bzw. Bestimmung<br />

zugeführt. In der Regel handelt es sich dabei um:<br />

• Verkauf,<br />

• Pacht oder Vermietung,<br />

• Sacheinlagen (einschließlich in Unternehmen, die von der Agentur gegründet<br />

wurden),<br />

• Überstellung zu Managementzwecken an staatliche Rechtsträger ohne<br />

Rechtspersönlichkeit,<br />

• Überantwortung zu Verwaltungszwecken,<br />

• Bestandskonversionen.<br />

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