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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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VI. Wirtschaftliche Integration<br />

für den Bereich Erwerb von Grund und Boden. Staatsbürger von EU-<br />

Mitgliedsländern, die als selbständige Landwirte in ihren Ländern tätig sind,<br />

betrifft die Übergangsregelung nicht, entsprechend geltenden spezifischen<br />

Festlegungen in den Beitrittsländern.<br />

• Wettbewerbspolitik - Übergangszeiten sind mit Polen hinsichtlich staatlicher<br />

Fördermaßnahmen im Umweltschutz vereinbart worden. Diese betreffen<br />

Investitionsvorhaben, deren Realisierung Anforderungen entsprechen, für die<br />

Übergangsregelungen gemäß Kapitel Umweltschutz gewährt wurden. Während der<br />

Übergangszeiten ist die Förderung auf das Niveau der Regionalförderung, mit<br />

15 % für KMU, begrenzt. Für existierende Vorhaben im IPPC-Bereich, für die<br />

gemäß Kapitel Umweltschutz Übergangsfristen gelten, ist eine Maximalförderung<br />

in Höhe von 30 % bis Ende 2010 vorgesehen. Für IPPC-Vorhaben, die nicht von<br />

Übergangszeiten gemäß Kapitel Umweltschutz tangiert werden, gilt eine<br />

Förderhöhe von 30 % bis Ende 2007. Für Großverbrennungsanlagen gilt ein<br />

Förderniveau von 50 %, sofern für derartige Investitionen gemäß Kapitel<br />

Umweltschutz Übergangsfristen eingerichtet wurden. Darüber hinaus wurde ein<br />

Übergangszeitraum (bis zum 31. Dezember 2006) für die Umstrukturierung der<br />

Stahlindustrie vereinbart.<br />

• Steuern - Polen wurde die Beibehaltung eines verminderten Mehrwertsteuersatzes<br />

im Gaststätten- und Bauwesen bis Ende 2007, die Anwendung eines<br />

Mehrwertsteuersatzes „0“ für Bücher sowie eine weitgehende MwSt.-Reduzierung<br />

für Lebensmittel und landwirtschaftliche Produktionsmittel (ausgenommen<br />

Landmaschinen) bis zum 31. Dezember 2007 bzw. 30. April 2008 gewährt. Anders<br />

als im acquis vorgesehen können alle Beitrittsländer eine höhere<br />

Umsatzbemessungsgrenze anlegen, um kleine und mittlere Unternehmen in den<br />

Genuss einer MwSt.-Befreiung zu bringen. Ebenso könne Leistungen im<br />

Passagierflugverkehr von einer Mehrwertbesteuerung befreit werden. Des<br />

Weiteren ist Polen eine einjährige Übergangsfrist für die Beibehaltung eines<br />

verminderten Verbrauchsteuersatzes für Biokraftstoffe gewährt worden.<br />

Am 7. und 8. Juni 2003 wurde in Polen das EU-Beitrittsreferendum durchgeführt. 59 %<br />

der wahlberechtigten polnischen Bürger nahmen an diesem historischen Ereignis teil,<br />

77 % der abgegebenen Stimmen sprachen sich für einen EU-Beitritt, 23 % gegen die<br />

Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union aus. Diese klare Ergebnis war die<br />

Bestätigung für das Engagement und die Konsequenz Polens in den Jahren der<br />

Umgestaltung, in Richtung einer modernen Demokratie, eines funktionierenden<br />

marktwirtschaftlichen Systems und der EU-Mitgliedschaft.

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