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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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42<br />

II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

versicherungsgesellschaften betrieben, die ihre Einnahmen gemäß gesetzlichen<br />

Vorschriften auf den Finanzmärkten investieren. Arbeitnehmer können unter den<br />

Rentenversicherungsgesellschaften einen Rentenfonds ihrer Wahl aussuchen. Es ist auch<br />

möglich, den Rentenfonds zu wechseln. Um die Einnahmen der Arbeitnehmer aus dieser<br />

Quelle zu schützen, wurde das Rentenfondsaufsichtsamt (UNFE) gegründet, das ab dem<br />

1. April 2002 durch das Amt für Versicherungs- und Rentenfonds ersetzt wurde.<br />

Per 31. März 2003 existierten 16 Rentenfonds in Polen, das von ihnen verwaltete<br />

Kapital belief sich auf 34,95 Milliarden PLN. Mehrheitlich, zu 70 %, wurde in<br />

Obligationen investiert, mehr als 24 % des investierten Portefeuille-Vermögens war in<br />

Aktien angelegt. Das bedeutet, dass die Rentenfonds zu einem wichtigen Mitbewerber<br />

auf dem polnischen Kapitalmarkt geworden sind. Ihre Rolle wird allmählich,<br />

proportional zu dem von ihnen verwalteten Vermögen, an Bedeutung zunehmen. Der<br />

Anstieg der Rentenfondsaktiva im Zeitraum 1999-2002 wird in der nachstehenden<br />

Tabelle veranschaulicht.<br />

in Mrd. PLN<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

2,26<br />

<strong>Polnische</strong> Rentenfondsaktiva von 1999-2002<br />

9,92<br />

19,41<br />

31,56<br />

1999 2000 2001 2002<br />

Das neue Rentensystem wurde stufenweise eingeführt. Alle Arbeitnehmer, die 1969 und<br />

später geboren wurden, waren verpflichtet, dem zweiten Pfeiler beizutreten, d.h. einen<br />

Rentenfonds bis Ende September 1999 zu wählen. Diejenigen, die vor 1969, aber nach<br />

1949 geboren wurden, konnten wählen, ob sie im alten System bleiben oder dem neuen<br />

beitreten wollten. Diese Entscheidung mussten sie bis Dezember 1999 treffen, danach<br />

war die Entscheidung irreversibel. Beschäftigte, die 1949 und früher geboren wurden,<br />

blieben im alten System.<br />

Beide Pflichtpfeiler sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Sie stützen sich auf dasselbe<br />

Beitragsprinzip, individuelle Beitragskonten, es gilt dasselbe Rentenalter, Auszahlungen<br />

in Form von Rentenzahlungen und eine garantierte Mindestrente.

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