BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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42<br />
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
versicherungsgesellschaften betrieben, die ihre Einnahmen gemäß gesetzlichen<br />
Vorschriften auf den Finanzmärkten investieren. Arbeitnehmer können unter den<br />
Rentenversicherungsgesellschaften einen Rentenfonds ihrer Wahl aussuchen. Es ist auch<br />
möglich, den Rentenfonds zu wechseln. Um die Einnahmen der Arbeitnehmer aus dieser<br />
Quelle zu schützen, wurde das Rentenfondsaufsichtsamt (UNFE) gegründet, das ab dem<br />
1. April 2002 durch das Amt für Versicherungs- und Rentenfonds ersetzt wurde.<br />
Per 31. März 2003 existierten 16 Rentenfonds in Polen, das von ihnen verwaltete<br />
Kapital belief sich auf 34,95 Milliarden PLN. Mehrheitlich, zu 70 %, wurde in<br />
Obligationen investiert, mehr als 24 % des investierten Portefeuille-Vermögens war in<br />
Aktien angelegt. Das bedeutet, dass die Rentenfonds zu einem wichtigen Mitbewerber<br />
auf dem polnischen Kapitalmarkt geworden sind. Ihre Rolle wird allmählich,<br />
proportional zu dem von ihnen verwalteten Vermögen, an Bedeutung zunehmen. Der<br />
Anstieg der Rentenfondsaktiva im Zeitraum 1999-2002 wird in der nachstehenden<br />
Tabelle veranschaulicht.<br />
in Mrd. PLN<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
2,26<br />
<strong>Polnische</strong> Rentenfondsaktiva von 1999-2002<br />
9,92<br />
19,41<br />
31,56<br />
1999 2000 2001 2002<br />
Das neue Rentensystem wurde stufenweise eingeführt. Alle Arbeitnehmer, die 1969 und<br />
später geboren wurden, waren verpflichtet, dem zweiten Pfeiler beizutreten, d.h. einen<br />
Rentenfonds bis Ende September 1999 zu wählen. Diejenigen, die vor 1969, aber nach<br />
1949 geboren wurden, konnten wählen, ob sie im alten System bleiben oder dem neuen<br />
beitreten wollten. Diese Entscheidung mussten sie bis Dezember 1999 treffen, danach<br />
war die Entscheidung irreversibel. Beschäftigte, die 1949 und früher geboren wurden,<br />
blieben im alten System.<br />
Beide Pflichtpfeiler sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Sie stützen sich auf dasselbe<br />
Beitragsprinzip, individuelle Beitragskonten, es gilt dasselbe Rentenalter, Auszahlungen<br />
in Form von Rentenzahlungen und eine garantierte Mindestrente.