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BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft

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36<br />

Versicherungssektor<br />

II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Wie in anderen Wirtschaftsbereichen kam es auch im Versicherungssektor seit<br />

Einsetzen des Transformationsprozesses zu wichtigen Veränderungen. Ausgangspunkt<br />

war die Verabschiedung eines neuen Versicherungsgesetzes am 28. Juli 1990 durch den<br />

Sejm, welches im Oktober 1995 in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen EU -<br />

Regularien neu gefasst wurde. Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen dürfen<br />

nur nach vorheriger Zustimmung des Finanzministers erbracht werden, der<br />

Versicherungslizenzen gewährt und diese auch widerrufen kann. Versicherungsgesellschaften<br />

sind verpflichtet, zwischen Lebensversicherungen und anderen<br />

Versicherungsarten zu unterscheiden.<br />

Pflichtversicherungen umfassen:<br />

• KFZ-Haftpflichtversicherung<br />

• Haftpflichtversicherungen für Landwirte<br />

• Haftpflichtversicherungen für medizinische Dienstleister<br />

• Haftpflichtversicherungen für Steuerberater<br />

• Haftpflichtversicherungen für Versicherungs- und Rückversicherungsmakler<br />

• Haftpflichtversicherungen für zugelassene Wirtschaftsprüfer<br />

• Haftpflichtversicherungen für Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen<br />

• Haftpflichtversicherungen für Reisebüros und Makler<br />

• Haftpflichtversicherungen für Gerichtsvollzieher.<br />

Eine Versicherungstätigkeit ist ausschließlich in Form einer Aktiengesellschaft und<br />

einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit zugelassen. Der Versicherungssektor<br />

in Polen wird von dem am 1. April 2002 eingerichteten Amt für Versicherungs-<br />

und Rentenfonds (KNUiFE) beaufsichtigt.<br />

Ende Dezember 2002 waren laut KNUiFE 74 Versicherungsgesellschaften (72<br />

polnische Versicherer und 2 Branchenvertretungen ausländischer Versicherungsunternehmen)<br />

auf der Grundlage erteilter Genehmigungen des Ministeriums der<br />

Finanzen in Polen registriert. Von diesen 72 Versicherungsgesellschaften waren<br />

36 Lebensversicherungsgesellschaften, einschließlich einer Lebensversicherung auf<br />

Gegenseitigkeit, sowie die Filiale einer ausländischen Versicherungsgesellschaft.<br />

Weitere 36 Versicherer, davon fünf Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit,<br />

ein Rückversicherungsunternehmen und eine Branchenvertretung eines ausländischen<br />

Versicherungsunternehmens, waren für andere Versicherungsbereiche lizensiert. Der<br />

Staat war Eigentümer von Mehrheitspaketen an der PZU S.A. und der KUKE S.A. Ende<br />

Mai 2003 waren die Aktien von zwei Versicherungsgesellschaften, der Warta S.A. und<br />

der TU Europa S.A., an der Warschauer Börse notiert.

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