BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Versicherungssektor<br />
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Wie in anderen Wirtschaftsbereichen kam es auch im Versicherungssektor seit<br />
Einsetzen des Transformationsprozesses zu wichtigen Veränderungen. Ausgangspunkt<br />
war die Verabschiedung eines neuen Versicherungsgesetzes am 28. Juli 1990 durch den<br />
Sejm, welches im Oktober 1995 in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen EU -<br />
Regularien neu gefasst wurde. Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen dürfen<br />
nur nach vorheriger Zustimmung des Finanzministers erbracht werden, der<br />
Versicherungslizenzen gewährt und diese auch widerrufen kann. Versicherungsgesellschaften<br />
sind verpflichtet, zwischen Lebensversicherungen und anderen<br />
Versicherungsarten zu unterscheiden.<br />
Pflichtversicherungen umfassen:<br />
• KFZ-Haftpflichtversicherung<br />
• Haftpflichtversicherungen für Landwirte<br />
• Haftpflichtversicherungen für medizinische Dienstleister<br />
• Haftpflichtversicherungen für Steuerberater<br />
• Haftpflichtversicherungen für Versicherungs- und Rückversicherungsmakler<br />
• Haftpflichtversicherungen für zugelassene Wirtschaftsprüfer<br />
• Haftpflichtversicherungen für Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen<br />
• Haftpflichtversicherungen für Reisebüros und Makler<br />
• Haftpflichtversicherungen für Gerichtsvollzieher.<br />
Eine Versicherungstätigkeit ist ausschließlich in Form einer Aktiengesellschaft und<br />
einer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit zugelassen. Der Versicherungssektor<br />
in Polen wird von dem am 1. April 2002 eingerichteten Amt für Versicherungs-<br />
und Rentenfonds (KNUiFE) beaufsichtigt.<br />
Ende Dezember 2002 waren laut KNUiFE 74 Versicherungsgesellschaften (72<br />
polnische Versicherer und 2 Branchenvertretungen ausländischer Versicherungsunternehmen)<br />
auf der Grundlage erteilter Genehmigungen des Ministeriums der<br />
Finanzen in Polen registriert. Von diesen 72 Versicherungsgesellschaften waren<br />
36 Lebensversicherungsgesellschaften, einschließlich einer Lebensversicherung auf<br />
Gegenseitigkeit, sowie die Filiale einer ausländischen Versicherungsgesellschaft.<br />
Weitere 36 Versicherer, davon fünf Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit,<br />
ein Rückversicherungsunternehmen und eine Branchenvertretung eines ausländischen<br />
Versicherungsunternehmens, waren für andere Versicherungsbereiche lizensiert. Der<br />
Staat war Eigentümer von Mehrheitspaketen an der PZU S.A. und der KUKE S.A. Ende<br />
Mai 2003 waren die Aktien von zwei Versicherungsgesellschaften, der Warta S.A. und<br />
der TU Europa S.A., an der Warschauer Börse notiert.