BUSINESS IN POLEN - Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft
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Business in Polen<br />
Es existieren ein vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales festgelegtes<br />
Quoten-, sprich Kontingentsystem, sowie zeitweilige Importverbote. Diese unterliegen<br />
jedoch Veränderungen in Abhängigkeit von der Bedarfslage auf dem polnischen Markt<br />
und der weltweiten Wirtschaftssituation. Teilweise resultieren sie auch aus<br />
internationalen Abkommen, denen Polen beigetreten ist und beziehen sich auf<br />
Erzeugnisgruppen sowie Erzeuger- bzw. Warenherkunftsländer. In den letzten Jahren<br />
kamen diese Handelsbarrieren nur relativ wenig zur Anwendung, vorwiegend nur zum<br />
Schutz des Agrarmarktes bzw. bezüglich einiger weniger Länder. Ein striktes<br />
Einfuhrverbot besteht für Abfälle (Müll) und giftige Substanzen.<br />
Der Import als auch der Export von Waren unterliegt einer zollmäßigen Abfertigung, die<br />
auf der Grundlage des SAD-Dokuments, zusammen mit Zollerklärung und<br />
Ursprungszertifikat, durchgeführt wird.<br />
Um den Warenexport zu erleichtern wurde in Polen auf der Grundlage des Gesetzes<br />
vom 8. Juni 2001 über die Refinanzierung von festverzinslichen Exportkrediten ein<br />
Programm zur Refinanzierung von festen Zinssätzen bei Exportkrediten (DOKE)<br />
gestartet und es wird von einer Reihe Durchführungsbestimmungen des Ministers der<br />
Finanzen reguliert. Das Programm lehnt sich an das in der OECD-Vereinbarung über<br />
Richtlinien für Exportkredithilfen der Öffentlichen Hand (OECD-Konsens) praktizierte<br />
Modell, übernommen vom Europa-Recht, an. Das DOKE-Programm führt einen<br />
Stabilisierungsmechanismus für Zinssätze ein, der es polnischen Exporteuren,<br />
Geschäftsbanken und anderen Finanzinstitutionen erlaubt, langfristige Exportkreditierungen<br />
(Laufzeit mindestens 2 Jahre) zu einem Festzins für die Finanzierung des<br />
polnischen Exports auszureichen. Damit wird das Risiko von Verlusten durch<br />
marktbedingte Veränderungen der Zinssätze ausgeschlossen.<br />
Dieser Mechanismus basiert auf periodisch festgelegten Regelungen zwischen der<br />
staatlichen Landeswirtschaftsbank (BGK), die das DOKE-Programm im Namen des<br />
Staatsschatzes verwaltet, und Geschäftsbanken, die festverzinsliche Exportkredite im<br />
Rahmen langfristiger Verträge ausreichen. Falls der CIRR-Satz während der Gültigkeit<br />
der Regelung niedriger als die Finanzierungskosten (der marktbedingte kurzfristige<br />
Zinssatz für eine jeweilige Währung plus einer Abweichung von 80 bis 170 Punkten) ist,<br />
wird von der BGK eine entsprechende Ausgleichszahlung an die Geschäftsbank<br />
ausgelöst. Im entgegengesetzten Fall ist die Geschäftsbank zum Transfer des<br />
Mehrbetrags an die BGK verpflichtet.<br />
Die CIRR-Sätze für die Währungen der am OECD-Konsens beteiligten Länder werden<br />
monatlich vom OECD-Sekretariat veröffentlicht.<br />
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