04.10.2019 Aufrufe

Studienführer Weiterbildung WS 2019/2020

Dieser Studienführer Weiterbildung gibt einen Überblick sowohl über die weiterführenden Studienangebote der Universität als auch über das Gasthörerstudium, dazu gehören: ein umfangreiches Fremdsprachenprogramm sowie eine große Anzahl von Seminaren, Kolloquien und anderen weiterbildenden Veranstaltungen. Über eventuelle Zulassungsbeschränkungen informiert Sie diese Broschüre soweit möglich, zusätzliche Auskünfte erhalten Sie bei den angegebenen Adressen

Dieser Studienführer Weiterbildung gibt einen Überblick sowohl über die weiterführenden Studienangebote der Universität als auch über das Gasthörerstudium, dazu gehören: ein umfangreiches Fremdsprachenprogramm sowie
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Steuerrecht für die Unternehmenspraxis<br />

1.5 Keine Angst vor Steuern<br />

Fernstudium „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“<br />

Ein Kooperationsstudiengang zwischen der Universität des Saarlandes und der<br />

Technischen Universität Kaiserslautern<br />

Um steuerrechtliche Inhalte zu vermitteln, die im Arbeitsalltag immer wieder gefragt<br />

sind, bietet die Universität des Saarlandes in Kooperation mit dem Distance and<br />

Independent Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern seit<br />

2016 das Master-Fernstudium „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“ an.<br />

Zielgruppe und Studienziel<br />

Wer beruflich mit steuerlichen Fragen konfrontiert ist, sollte in diesem Bereich Bescheid<br />

wissen, um Finanzengpässe und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.<br />

Der berufsbegleitende Master-Fernstudiengang „Steuerrecht für die Unternehmenspraxis“<br />

befähigt, den steigenden steuerrechtsbezogenen Anforderungen an<br />

die Privatwirtschaft gerecht zu werden. Außerdem kann man mit dieser zusätzlichen<br />

Qualifikation sein potenzielles Einsatzgebiet erweitern und so seinen Marktwert<br />

steigern. Nach dem Erwerb grundlegender juristischer und betriebswirtschaftlicher<br />

Kenntnisse werden in diesem Studiengang u.a. die Themen Einkommen-, Körperschaft-<br />

und Umsatzsteuerrecht erarbeitet.<br />

Das weiterbildende Master-Fernstudium Steuerrecht eignet sich für Berufstätige,<br />

die mit steuerlichen Fragen konfrontiert sind sowie Rechtsanwälte, die die theoretischen<br />

Voraussetzungen für die Qualifikation „Fachanwalt für Steuerrecht“ erwerben*<br />

wollen (*Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt der jeweils zuständigen<br />

Rechtsanwaltskammer).<br />

Da es sich bei dem Fernstudiengang um ein Teilzeitstudium handelt, das extra für<br />

berufstätige Personen konzipiert wurde und zusätzlich zeit- und ortsunabhängig absolviert<br />

werden kann, lässt es sich unproblematisch in den Berufsalltag integrieren<br />

und kann daher von allen Menschen belegt werden, die sich neben ihrer Berufstätigkeit<br />

weiterbilden möchten.<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Das Studium steht grundsätzlich allen Personen mit Hochschulabschluss (Universität<br />

oder Fachhochschule) offen. Darüber hinaus ist zwischen Erstabschluss und<br />

Studienbeginn eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen.<br />

Alternativ ist, wenn kein Hochschulabschluss vorliegt, die Zulassung über<br />

eine Eignungsprüfung möglich. Hierzu muss im Vorfeld eine mehrjährige einschlägige<br />

Berufserfahrung vorgelegt werden.<br />

Zulassungen sind jeweils zum Wintersemester (Studienbeginn: 01.10.) eines Jahres<br />

möglich, die Bewerbungsphase liegt immer vom 01.04. bis 15.07. eines Jahres und<br />

wird bei genügend freien Plätzen bis zum 31.08. verlängert. Für die Zulassung über<br />

Eignungsprüfung läuft die Bewerbungsphase unwiderruflich bis zum 01.04. eines<br />

Jahres. Eine Zulassungsschranke besteht nicht.<br />

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