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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

vorzunehmen. Für die entsprechende Anordnung ist in Cl. 13.1 NEC ECC eine nachprüfbare<br />

Form, schriftlich oder mündlich aufzeichenbar, vorgeschrieben, die in der Sprache des<br />

Vertragstextes verfasst werden muss. Umstritten ist jedoch nach Meinung von Eggleston<br />

derzeit das zulässige Ausmaß der Veränderungen des Bausolls (variations or changing of the<br />

works information). Ob als Veränderungen auch Erweiterungen bisher noch nicht vorhandener<br />

Leistungen anzusehen sind, geht nicht aus NEC ECC hervor. 98 Die NEC ECC Guidance Notes<br />

hingegen weisen explizit aus, dass unter change sowohl Ergänzungen, Wegfall als auch<br />

Änderungen bezogen auf die Bausolldefinitionen zu verstehen sein können:<br />

88<br />

„The ECC does not limit the ordinary meaning of the word 'change' in relation to a change to the<br />

Works Information. Consequently, it includes additions to and deletions from the Works<br />

lnformation as well as alterations to it.“ 99<br />

Die zuvor genannten Änderungsrechte des Project Managers umfassen jedoch ausdrücklich<br />

keine zeitlichen Beschleunigungen des Auftragnehmers, wie aus den NEC ECC Guidance<br />

Notes hervorgeht. 100<br />

Folgen, die sich aus Anordnungen des Project Managers ergeben, z.B. Ansprüche finanzieller<br />

oder zeitlicher Art, werden in Kapitel 4.5 untersucht.<br />

Die Regelungen des § 60 NEC ECC gelten bezüglich der Bauzeit und der Vergütung<br />

grundsätzlich auch in NEC ECC Opt. F. Allerdings ist das Leistungsbestimmungsrecht bei der<br />

Option F eingeschränkt. Wie den Guidance notes 101 entnommen werden kann, ist der<br />

Auftragnehmer nur zur Ausführung der in der Bausoll-Beschreibung des Bauvertrages<br />

aufgeführten Leistungen verpflichtet. Jede über den Bauvertrag hinausgehende oder<br />

ausgeweitete Leistung, die durch den Auftragnehmer ausgeführt werden soll, muss zwischen<br />

dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer neu verhandelt werden. Es handelt sich erst um ein<br />

Compensation Event, wenn<br />

• der Project Manager seine Zustimmung zu dem Angebot des Auftragnehmers bekannt<br />

gibt,<br />

• der Project Manager dem Auftragnehmers seine eigene Bewertung bekannt gibt,<br />

• das Angebot des Auftragnehmers so behandelt wird, als wäre es bereits angenommen<br />

worden.<br />

4.4 Vertrags- und Vergütungsformen<br />

Bei Bauverträgen handelt es sich um Werkverträge, die eine entsprechende Erfolgshaftung<br />

beinhalten, wie bereits in Kapitel 4.2.1.1.1 aufgeführt wurde. Grundlegend ist bei allen<br />

Vertragstypen, ob Werk- oder Dienstvertrag, dass es sich um einen Austausch von<br />

gegenseitigen Leistungen handelt. Danach erbringt der Auftragnehmer eine planerische und<br />

98<br />

Vgl. Eggleston, Brian: The NEC3 Engineering and Construction Contract – A Commentary. 2. Aufl. Oxford 2008,<br />

S. 67.<br />

99<br />

Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance notes and flow charts for the Adjudicator’s Contract. 3. Aufl. London<br />

2005, Cl. 14.3.<br />

100<br />

Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance notes and flow charts for the Adjudicator’s Contract. 3. Aufl. London<br />

2005, Cl. 36.2.<br />

101<br />

Institution of Civil Engineers: Guidance notes for the NEC Engineering and Construction Contract. 3. Aufl. London<br />

2005, S. 15

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