24.02.2013 Aufrufe

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Projekte, berücksichtigt. 74 Eine klare Definition der Aufgaben und Rechte des Project Manager<br />

erfolgt in den jeweiligen Regelungen des Vertrags, die <strong>für</strong> die einzelnen Aufgaben maßgebend<br />

sind.<br />

4.2.1.3.3 Supervisor<br />

Der Supervisor wie der Project Manager werden durch den Auftraggeber mit der Überprüfung<br />

der Übereinstimmung der erstellten Leistung mit den vertraglichen Vereinbarungen beauftragt.<br />

Durch die Ausstellung des Defects Certificate bescheinigt er die Beendigung eines großen<br />

Teils der Leistungspflichten der beiden Vertragsparteien. Auf die genaue Bedeutung des<br />

Defects Certificate wird in Kapitel 4.6.1 näher eingegangen. Damit ist die Rolle des Supervisors<br />

stärker geprägt von technischen Aufgaben im Verhältnis zu der des Project Managers. 75 Er ist<br />

auch nicht dazu befugt, den Vertrag zu verändern.<br />

4.2.1.3.4 Planer des Auftraggebers – Employer´s designers<br />

Project Manager und Supervisor werden auch die auftraggeberseitigen Planer durch den<br />

Auftraggeber beauftragt. Die Aufgabe der Planer ist es, die Planung so weit voranzubringen, bis<br />

die Angebote <strong>für</strong> die Ausführung erstellt werden. Dabei sind die Zielvorgaben des<br />

Auftraggebers in die Planung umzusetzen. Sofern mit dem Bauauftrag auch<br />

Planungsleistungen an den Auftragnehmer vergeben werden sollen, obliegt dem Planer des<br />

Auftraggebers nur die Entwicklung von Standards der Planung sowie der Materialien, die im<br />

Rahmen der auftragnehmerseitigen Planung näher zu spezifizieren sind. Die Rolle des Planers<br />

ist im Gegensatz zu Project Manager und Supervisor im NEC ECC nicht erwähnt. Sofern mit<br />

den Planungsaufgaben maßgebliche Risiken <strong>für</strong> das Projekt verbunden sind, z.B. im<br />

Tunnelbau, sollte die Tätigkeit des Planers nicht mit der Erstellung der Leistungsbeschreibung –<br />

Works Information – beendet sein, sondern parallel zu den Bautätigkeiten in dem da<strong>für</strong><br />

erforderlichen Umfang fortgesetzt werden. 76 Wie auch in Abbildung 4-8 zu erkennen, sollte bei<br />

der Beauftragung von mehreren Planern einer als leitender Planer – lead designer - bestimmt<br />

werden, um die Koordination der unterschiedlichen Planer vorzunehmen.<br />

4.2.2 Projektbeteiligte auf Auftragnehmerseite<br />

In Abhängigkeit der Vergabeform eines Bauprojektes ändert sich der Leistungsumfang des<br />

Auftragnehmers (vgl. Abbildung 4-9). Nachdem in „Variante 3“ alle Planungsleistungen, die<br />

gemäß § 1 bis § 5 HOAI vergütet werden, durch den Auftraggeber erbracht werden, werden<br />

durch den Auftragnehmer nur noch wenige Planungsleistungen, die Montage- und<br />

Werkstattplanung, erforderlich, sofern sie in dem entsprechenden Gewerk erforderlich sind.<br />

Nach der „Variante n“ aus Abbildung 4-9 ist durch den Auftragnehmer zusätzlich zur physischen<br />

Bauleistung auch die Planungsleistung der Leistungsphase 5 HOAI zu erbringen. Bei<br />

alternativen Vergabeformen werden vor allem bei Ausschreibungen mit einer Teil- oder<br />

Totalfunktionalen Leistungsbeschreibung neben der Bauleistung auch zusätzlich<br />

Planungsaufgaben an den ausführenden Unternehmer vergeben. Der Vertrag zwischen<br />

74<br />

Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance Notes for the Engineering and Construction Contract. 3. Aufl. London<br />

2005, S. 10.<br />

75<br />

Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance Notes for the Engineering and Construction Contract. 3. Aufl. London<br />

2005, S. 8.<br />

76<br />

Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance Notes for the Engineering and Construction Contract. 3. Aufl. London<br />

2005, S. 11.<br />

71

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!