Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Projekte, berücksichtigt. 74 Eine klare Definition der Aufgaben und Rechte des Project Manager<br />
erfolgt in den jeweiligen Regelungen des Vertrags, die <strong>für</strong> die einzelnen Aufgaben maßgebend<br />
sind.<br />
4.2.1.3.3 Supervisor<br />
Der Supervisor wie der Project Manager werden durch den Auftraggeber mit der Überprüfung<br />
der Übereinstimmung der erstellten Leistung mit den vertraglichen Vereinbarungen beauftragt.<br />
Durch die Ausstellung des Defects Certificate bescheinigt er die Beendigung eines großen<br />
Teils der Leistungspflichten der beiden Vertragsparteien. Auf die genaue Bedeutung des<br />
Defects Certificate wird in Kapitel 4.6.1 näher eingegangen. Damit ist die Rolle des Supervisors<br />
stärker geprägt von technischen Aufgaben im Verhältnis zu der des Project Managers. 75 Er ist<br />
auch nicht dazu befugt, den Vertrag zu verändern.<br />
4.2.1.3.4 Planer des Auftraggebers – Employer´s designers<br />
Project Manager und Supervisor werden auch die auftraggeberseitigen Planer durch den<br />
Auftraggeber beauftragt. Die Aufgabe der Planer ist es, die Planung so weit voranzubringen, bis<br />
die Angebote <strong>für</strong> die Ausführung erstellt werden. Dabei sind die Zielvorgaben des<br />
Auftraggebers in die Planung umzusetzen. Sofern mit dem Bauauftrag auch<br />
Planungsleistungen an den Auftragnehmer vergeben werden sollen, obliegt dem Planer des<br />
Auftraggebers nur die Entwicklung von Standards der Planung sowie der Materialien, die im<br />
Rahmen der auftragnehmerseitigen Planung näher zu spezifizieren sind. Die Rolle des Planers<br />
ist im Gegensatz zu Project Manager und Supervisor im NEC ECC nicht erwähnt. Sofern mit<br />
den Planungsaufgaben maßgebliche Risiken <strong>für</strong> das Projekt verbunden sind, z.B. im<br />
Tunnelbau, sollte die Tätigkeit des Planers nicht mit der Erstellung der Leistungsbeschreibung –<br />
Works Information – beendet sein, sondern parallel zu den Bautätigkeiten in dem da<strong>für</strong><br />
erforderlichen Umfang fortgesetzt werden. 76 Wie auch in Abbildung 4-8 zu erkennen, sollte bei<br />
der Beauftragung von mehreren Planern einer als leitender Planer – lead designer - bestimmt<br />
werden, um die Koordination der unterschiedlichen Planer vorzunehmen.<br />
4.2.2 Projektbeteiligte auf Auftragnehmerseite<br />
In Abhängigkeit der Vergabeform eines Bauprojektes ändert sich der Leistungsumfang des<br />
Auftragnehmers (vgl. Abbildung 4-9). Nachdem in „Variante 3“ alle Planungsleistungen, die<br />
gemäß § 1 bis § 5 HOAI vergütet werden, durch den Auftraggeber erbracht werden, werden<br />
durch den Auftragnehmer nur noch wenige Planungsleistungen, die Montage- und<br />
Werkstattplanung, erforderlich, sofern sie in dem entsprechenden Gewerk erforderlich sind.<br />
Nach der „Variante n“ aus Abbildung 4-9 ist durch den Auftragnehmer zusätzlich zur physischen<br />
Bauleistung auch die Planungsleistung der Leistungsphase 5 HOAI zu erbringen. Bei<br />
alternativen Vergabeformen werden vor allem bei Ausschreibungen mit einer Teil- oder<br />
Totalfunktionalen Leistungsbeschreibung neben der Bauleistung auch zusätzlich<br />
Planungsaufgaben an den ausführenden Unternehmer vergeben. Der Vertrag zwischen<br />
74<br />
Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance Notes for the Engineering and Construction Contract. 3. Aufl. London<br />
2005, S. 10.<br />
75<br />
Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance Notes for the Engineering and Construction Contract. 3. Aufl. London<br />
2005, S. 8.<br />
76<br />
Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance Notes for the Engineering and Construction Contract. 3. Aufl. London<br />
2005, S. 11.<br />
71