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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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• § 12 Abnahme<br />

• § 13 Mängelansprüche<br />

• § 14 Abrechnung<br />

• § 15 Stundenlohnarbeiten<br />

• § 16 Zahlung<br />

• § 17 Sicherheitsleistung<br />

• § 18 Streitigkeiten<br />

Kapitel 2 Status Quo der Vertragsmechanismen<br />

Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Bauleistungen<br />

Ist die VOB/B als Vertragsbestandteil vereinbart, so gelten automatisch auch die Regelungen<br />

der VOB/C. Sie enthält die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen <strong>für</strong> Bauleistungen<br />

(ATV), die in den DIN-Normen 18299 ff. geregelt sind. DIN 18299 stellt „Allgemeine<br />

Regelungen <strong>für</strong> Bauarbeiten jeder Art“ und gilt somit auch <strong>für</strong> Bauarbeiten, die nicht in den ATV<br />

DIN 18300 bis 18459 geregelt sind. DIN 18300 bis 18459 regeln weitestgehend die Leistungen<br />

der Gewerke, die zur Erstellung eines Bauwerkes erforderlich sind, z.B. Dränarbeiten,<br />

Spritzbetonarbeiten oder Gerüstarbeiten. Die einzelnen ATV der Normenreihe DIN 18299 bis<br />

18459 geben jeweils Hinweise <strong>für</strong> das Aufstellen der Leistungsbeschreibung, die Stoffe und<br />

Bauteile, sowie zur Ausführung des jeweiligen Gewerkes. Darüber hinaus werden<br />

Nebenleistungen und Besondere Leistungen beschrieben, ebenso wie die Regelungen zu<br />

Aufmaß und Abrechnung.<br />

2.2 FIDIC – Fédération Internationale des Ingenieurs Conseils<br />

In zahlreichen Ländern der Welt haben sich Berufsverbände gegründet, mit dem Ziel, ihre<br />

berufsbezogenen Interessen gemeinschaftlich voranzubringen. Zu den bedeutendsten<br />

Berufsverbänden innerhalb der Bauwirtschaft in Deutschland zählen unter anderem der Bund<br />

Deutscher Architekten (BDA), der Bund Deutscher Baumeister (BDB), der Verein Deutscher<br />

(VDI) Ingenieure sowie der Verband der Beratenden Ingenieure (VBI). Diese Verbände sind<br />

entsprechend der politischen Gliederung Deutschlands in einen nationalen Dachverband,<br />

Landesverbände sowie Kreisverbände und Fachgruppen untergliedert. 16<br />

Die International Federation of Consulting Engineers oder Fédération Internationale des<br />

Ingenieurs Conseils (FIDIC) mit Sitz in Genf ist der Dachverband der Beratenden Ingenieure auf<br />

internationaler Ebene und wurde im Jahr 1913 gegründet. Heute zählt die FIDIC bereits 75<br />

nationale Mitgliedsverbände mit insgesamt über 1 Million Mitgliedern. Die übergeordneten Ziele<br />

des FIDIC-Verbandes sind die globale Repräsentation der Beratenden Ingenieure sowie die<br />

Verbesserung des Ansehens der Beratenden Ingenieure. 17<br />

Das oberste Ziel der Verbesserung des Ansehens der Ingenieure lässt sich nur durch eine<br />

verbesserte Leistung erbringen. Zur Sicherstellung und Verbesserung der von den Ingenieuren<br />

erbrachten Leistungen bedient sich die FIDIC dreier wesentlicher Hilfsmittel:<br />

16<br />

Vgl. Hamann, Mathias: Rating von Unternehmen der Bauwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des<br />

spezifischen Projektgeschäfts. Diplomarbeit am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> Bauprozessmanagement und<br />

Immobilienentwicklung an der Technischen Universität München. München 2007, S. 11.<br />

17<br />

Vgl. FIDIC: What FIDIC does. Veröffentlicht auf : http://www1.fidic.org/federation/what_fidic_does_presentation_<br />

21nov05.pdf. Aufgerufen am 08.03.2008, S. 1-30.<br />

17

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