Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 3 Bedarf der Optimierung in der Projektabwicklung<br />
nie immer<br />
44<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
Lph. 1<br />
Lph. 2<br />
Lph. 3<br />
Lph. 4 Lph. 5<br />
Lph. 6<br />
Lph. 7 Lph. 8<br />
05 15 25 35 45 55 65 75 85 95<br />
Abbildung 3-19: Tätigkeitsbereiche unterschiedlicher Planer nach HOAI-Phasen<br />
Lph. 9<br />
Architektur<br />
Tragwerksplanung<br />
Generalplanung<br />
Objektplanung Ingenieurbauten<br />
Vor dem Hintergrund, dass die HOAI grundsätzlich nur Preisrecht darstellt und nicht als<br />
Maßgabe <strong>für</strong> die Formulierung von Planungsleistungen anzusetzen ist, ist jedoch<br />
hervorzuheben, dass insbesondere bei den Tragwerksplanern die Leistungsphasen 7 bis 9 sehr<br />
häufig durchgeführt werden, wenngleich diese gemäß § 64 HOAI jeweils als besondere<br />
Leistungen auszuführen sind. Die umfangreichste Leistung wird von den Tragwerksplanern im<br />
Bereich der Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, durchgeführt. Die Generalplaner sind – wie<br />
bereits erwähnt – durchweg in allen Leistungsphasen gleichmäßig tätig und führen diese<br />
Leistungen bei einer Vielzahl von Projekten durch. Die Leistungsphase 9 stellt eine Ausnahme<br />
dar, da diese nach Angabe der Teilnehmenden wesentlich seltener ausgeführt wird als die<br />
übrigen Leistungsphasen. Die Objektplanung <strong>für</strong> Ingenieurbau ist überwiegend im Bereich von<br />
Leistungsphase 3, 6 und 7 tätig, wobei hier aufgrund der geringen Grundgesamtheit von 15<br />
Teilnehmenden kaum eine repräsentative Aussage mit nachhaltigen Auswirkungen zulässig ist.<br />
3.2.4.2 Auswertung der ausgewählter Fragestellungen<br />
Aus den vorhandenen Datensätzen der Umfragebögen lassen sich unterschiedliche Analysen<br />
generieren, die im Folgenden diskutiert werden. Die Diskussion orientiert sich dabei an der<br />
Gliederung des Fragebogens nach Vertragsgestaltung, Planungsänderungen Abnahme und<br />
Mängelbeseitigung, Abrechnung und Zahlung, Gewährleistung, Projektbeteiligte, Haftung sowie<br />
Risiko.<br />
3.2.4.2.1 Auswertung der Vertragsgestaltung<br />
Grundsätzlich lässt sich durch die Frage nach dem Bekanntheitsgrad unterschiedlicher<br />
Vertragswerke erkennen, dass die VOB mit dem BGB bereits von den meisten Teilnehmern<br />
verwendet wurde und nahezu keinem unbekannt ist. Die AHO Regelwerke sind hingegen<br />
bereits ca. 30% der Antwortenden unbekannt, während der Anteil bei internationalen<br />
Vertragswerken, wie FIDIC oder NEC, deutlich höher liegt.