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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 3 Bedarf der Optimierung in der Projektabwicklung<br />

nie immer<br />

44<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

Lph. 1<br />

Lph. 2<br />

Lph. 3<br />

Lph. 4 Lph. 5<br />

Lph. 6<br />

Lph. 7 Lph. 8<br />

05 15 25 35 45 55 65 75 85 95<br />

Abbildung 3-19: Tätigkeitsbereiche unterschiedlicher Planer nach HOAI-Phasen<br />

Lph. 9<br />

Architektur<br />

Tragwerksplanung<br />

Generalplanung<br />

Objektplanung Ingenieurbauten<br />

Vor dem Hintergrund, dass die HOAI grundsätzlich nur Preisrecht darstellt und nicht als<br />

Maßgabe <strong>für</strong> die Formulierung von Planungsleistungen anzusetzen ist, ist jedoch<br />

hervorzuheben, dass insbesondere bei den Tragwerksplanern die Leistungsphasen 7 bis 9 sehr<br />

häufig durchgeführt werden, wenngleich diese gemäß § 64 HOAI jeweils als besondere<br />

Leistungen auszuführen sind. Die umfangreichste Leistung wird von den Tragwerksplanern im<br />

Bereich der Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, durchgeführt. Die Generalplaner sind – wie<br />

bereits erwähnt – durchweg in allen Leistungsphasen gleichmäßig tätig und führen diese<br />

Leistungen bei einer Vielzahl von Projekten durch. Die Leistungsphase 9 stellt eine Ausnahme<br />

dar, da diese nach Angabe der Teilnehmenden wesentlich seltener ausgeführt wird als die<br />

übrigen Leistungsphasen. Die Objektplanung <strong>für</strong> Ingenieurbau ist überwiegend im Bereich von<br />

Leistungsphase 3, 6 und 7 tätig, wobei hier aufgrund der geringen Grundgesamtheit von 15<br />

Teilnehmenden kaum eine repräsentative Aussage mit nachhaltigen Auswirkungen zulässig ist.<br />

3.2.4.2 Auswertung der ausgewählter Fragestellungen<br />

Aus den vorhandenen Datensätzen der Umfragebögen lassen sich unterschiedliche Analysen<br />

generieren, die im Folgenden diskutiert werden. Die Diskussion orientiert sich dabei an der<br />

Gliederung des Fragebogens nach Vertragsgestaltung, Planungsänderungen Abnahme und<br />

Mängelbeseitigung, Abrechnung und Zahlung, Gewährleistung, Projektbeteiligte, Haftung sowie<br />

Risiko.<br />

3.2.4.2.1 Auswertung der Vertragsgestaltung<br />

Grundsätzlich lässt sich durch die Frage nach dem Bekanntheitsgrad unterschiedlicher<br />

Vertragswerke erkennen, dass die VOB mit dem BGB bereits von den meisten Teilnehmern<br />

verwendet wurde und nahezu keinem unbekannt ist. Die AHO Regelwerke sind hingegen<br />

bereits ca. 30% der Antwortenden unbekannt, während der Anteil bei internationalen<br />

Vertragswerken, wie FIDIC oder NEC, deutlich höher liegt.

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