Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
oder physische Leistung, der Auftraggeber ist im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten<br />
Vergütung verpflichtet, sofern die Leistung des Auftragnehmers vertragsgerecht erbracht wurde.<br />
4.4.1 Vertrags- und Vergütungsformen nach VOB<br />
Die VOB/B sieht grundsätzlich drei Arten der Vergütung in § 2 Nr. 2 VOB/B vor, die abhängig<br />
von der gewählten Vertragsform sind:<br />
• Leistungsvergütung im Rahmen eines Leistungsvertrags (EP- oder Pauschalvertrag)<br />
• Stundenlohnvergütung im Rahmen eines Stundenlohnvertrags<br />
• Selbstkostenerstattung im Rahmen eines Selbstkostenerstattungsvertrags<br />
Bei Bauverträgen kommen bislang überwiegend Leistungslohnverträge zur Anwendung, die ggf.<br />
auch eine Kombination von Stundenlohnvergütung sowie Selbstkostenerstattung beinhalten.<br />
Bei den Leistungsverträgen wird die Vergütung an die Erfüllung vertraglich vereinbarter<br />
Leistungsziele gekoppelt. Der Auftraggeber zahlt eine Vergütung auf Grundlage des<br />
herbeigeführten Bauerfolges und nicht etwa aufgrund der dabei <strong>für</strong> den Auftragnehmer<br />
entstandenen Kosten. Für die Ermittlung des Angebotspreises muss der Auftragnehmer im<br />
Vorfeld des Angebotes und der Vertragsunterzeichnung den ihm entstehenden Aufwand zeitlich<br />
und finanziell kalkulieren. Eine Änderung der Vergütung kann nur erfolgen, wenn sich das<br />
vertraglich vereinbarte Bausoll dem Inhalt oder der Menge nach ändert. Ein typischer<br />
Leistungslohnvertrag ist der Werkvertrag gemäß § 631 BGB.<br />
Bei der Vergütung von Arbeitsleistung nach Stundenlohn ist nicht der Bauerfolg <strong>für</strong> die<br />
Vergütung maßgebend, sondern die Anzahl der aufgewendeten Lohnstunden und der<br />
vertraglich vereinbarte Stundenlohn. Diese Art der Vertragsumsetzung wird vor allem bei<br />
kleinen Regie- oder Nebenarbeiten angewendet, wenn diese nicht im Leistungsverzeichnis<br />
enthalten sind und unverzüglich ausgeführt werden müssen. Im Gegensatz zum<br />
Leistungsvertrag steht die zu erwartende Vergütung somit nicht zum Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses fest, sondern erst nach der erbrachten Bauleistung. 102 Auftraggeber und<br />
Auftragnehmer einigen sich auf Stundenabrechnung, um sich so die Prüfung und Ausarbeitung<br />
eines Nachtrages zu ersparen.<br />
Beim Selbstkostenerstattungsvertrag muss der Auftragnehmer die ihm tatsächlich entstandenen<br />
Kosten durch entsprechende Aufzeichnungen nachweisen und bekommt diese mit einem zuvor<br />
im Vertrag vereinbarten Zuschlag <strong>für</strong> Geschäftskosten und Gewinn vergütet. In der Praxis ist<br />
dieses Vorgehen nach Schwerdtner jedoch sehr selten zu finden und unüblich. 103<br />
Da Stundenlohn- und Selbstkostenerstattungsverträge gemäß der zitierten Quellen nicht den<br />
Regelfall darstellen, werden im Weiteren ausschließlich Leistungsverträge betrachtet. Abbildung<br />
4-15 veranschaulicht die in der Bauwirtschaft gängigen Vertragsformen der Leistungsverträge.<br />
102<br />
Vgl. Keldungs, Karl-Heinz: § 2 Nr. 2 VOB/B. Rn. 12. In: VOB – Teile A und B. Kommentar. Hrsg. Horst Locher<br />
und Klaus Vygen. 16. Aufl. Düsseldorf 2007.<br />
103<br />
Vgl. Schwerdtner, Patrick: Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungsmodell <strong>für</strong> Einzelvergaben im Hochbau.<br />
Diss. Braunschweig 2007, S. 16.<br />
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