24.02.2013 Aufrufe

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer umfasst <strong>für</strong> diesen Fall eine Kombination aus Planung und<br />

Bauleistung. Die Rechtsnatur dieser Planungsverträge ist ebenso wie bei Architekten- und<br />

Ingenieurverträgen (vgl. Kapitel 4.2.1.1.1) ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Entsprechend<br />

schuldet der Auftragnehmer nicht nur den Erfolg der Bauleistung, sondern auch den Erfolg der<br />

von ihm ausgearbeiteten Planung.<br />

HOAI-Phase Tragwerkspl.<br />

1. Grundlagenermittlung<br />

2. Vorplanung<br />

3. Entwurfsplanung<br />

4. Genehmigungsplanung<br />

5. Ausführungsplanung<br />

6. Vorbereiten der Vergabe<br />

7. Mitwirken bei d. Vergabe<br />

8. Objektüberwachung<br />

9. Objektbetreuung u. Dok.<br />

72<br />

Variante 1<br />

Tragwerkspl.<br />

Architektur<br />

Haustechnik<br />

Variante 2<br />

Tragwerkspl.<br />

Architektur<br />

Abbildung 4-9: Varianten und Phasen der Planung 77<br />

Haustechnik<br />

Variante 3<br />

Tragwerkspl.<br />

Architektur<br />

Haustechnik<br />

Variante n<br />

Tragwerkspl.<br />

Architektur<br />

Haustechnik<br />

AG<br />

AN<br />

AG/AN<br />

Vertragsabschluss AG - AN<br />

Ausgehend von der herkömmlichen Projektdurchführung mit Einzelvergabe (vgl. Kapitel 4.2.1)<br />

hat ein einzelner Auftragnehmer keine vertraglich an ihn gebundenen Projektbeteiligten.<br />

Sobald Vergabeeinheiten gebildet werden, die auch Planungsleistungen umfassen, benötigt der<br />

Auftragnehmer jedoch zusätzliches Know-how im Bereich der Planung und erweiterte<br />

Kapazitäten bei der Ausführung der Bauleistung. Üblicherweise beauftragt der Auftragnehmer<br />

dann weitere Nachunternehmer mit der Erfüllung einiger der Teilaufgaben. Mit wachsender<br />

Aufgabenverlagerung vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer – der Erweiterung der<br />

Leistungsbreite – wächst die Zahl der Planer und Nachunternehmer des Auftragnehmers an.<br />

Bei einer Totalunternehmervergabe übernimmt der Auftragnehmer bis auf die grundlegende<br />

Bausollermittlung alle Planungsaufgaben. Die wesentlichen Projektbeteiligten des<br />

Auftragnehmers entsprechen dann denen aus Kapitel 4.2.1. Durch die vertragliche Beziehung<br />

zum Auftragnehmer anstelle des Auftraggebers ist jedoch auch eine Verlagerung der Sphäre<br />

bzw. des Verantwortungsbereiches zu berücksichtigen. Die Struktur der gewerkeweisen<br />

Vergabe an Nachunternehmer orientiert sich aufgrund des speziell da<strong>für</strong> erforderlichen Know-<br />

Hows an der „Systematik der Wirtschaftszweige nach WZ2003“ 78 .<br />

77 In Anlehnung Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong><br />

<strong>für</strong> Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe<br />

10/2007. München 2007, S. 1-2.<br />

78 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen. Ausgabe 2003.<br />

Wiesbaden 2003, S. 318ff. Der Bereich des Baugewerbes ist in Abschnitt F erfasst, der das Baugewerbe (Gruppe<br />

45) in das Bauhauptgewerbe (Gruppe 45.1 bis 45.2) und das Baunebengewerbe (Gruppe 45.3 bis 45.5).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!