Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer umfasst <strong>für</strong> diesen Fall eine Kombination aus Planung und<br />
Bauleistung. Die Rechtsnatur dieser Planungsverträge ist ebenso wie bei Architekten- und<br />
Ingenieurverträgen (vgl. Kapitel 4.2.1.1.1) ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Entsprechend<br />
schuldet der Auftragnehmer nicht nur den Erfolg der Bauleistung, sondern auch den Erfolg der<br />
von ihm ausgearbeiteten Planung.<br />
HOAI-Phase Tragwerkspl.<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
2. Vorplanung<br />
3. Entwurfsplanung<br />
4. Genehmigungsplanung<br />
5. Ausführungsplanung<br />
6. Vorbereiten der Vergabe<br />
7. Mitwirken bei d. Vergabe<br />
8. Objektüberwachung<br />
9. Objektbetreuung u. Dok.<br />
72<br />
Variante 1<br />
Tragwerkspl.<br />
Architektur<br />
Haustechnik<br />
Variante 2<br />
Tragwerkspl.<br />
Architektur<br />
Abbildung 4-9: Varianten und Phasen der Planung 77<br />
Haustechnik<br />
Variante 3<br />
Tragwerkspl.<br />
Architektur<br />
Haustechnik<br />
Variante n<br />
Tragwerkspl.<br />
Architektur<br />
Haustechnik<br />
AG<br />
AN<br />
AG/AN<br />
Vertragsabschluss AG - AN<br />
Ausgehend von der herkömmlichen Projektdurchführung mit Einzelvergabe (vgl. Kapitel 4.2.1)<br />
hat ein einzelner Auftragnehmer keine vertraglich an ihn gebundenen Projektbeteiligten.<br />
Sobald Vergabeeinheiten gebildet werden, die auch Planungsleistungen umfassen, benötigt der<br />
Auftragnehmer jedoch zusätzliches Know-how im Bereich der Planung und erweiterte<br />
Kapazitäten bei der Ausführung der Bauleistung. Üblicherweise beauftragt der Auftragnehmer<br />
dann weitere Nachunternehmer mit der Erfüllung einiger der Teilaufgaben. Mit wachsender<br />
Aufgabenverlagerung vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer – der Erweiterung der<br />
Leistungsbreite – wächst die Zahl der Planer und Nachunternehmer des Auftragnehmers an.<br />
Bei einer Totalunternehmervergabe übernimmt der Auftragnehmer bis auf die grundlegende<br />
Bausollermittlung alle Planungsaufgaben. Die wesentlichen Projektbeteiligten des<br />
Auftragnehmers entsprechen dann denen aus Kapitel 4.2.1. Durch die vertragliche Beziehung<br />
zum Auftragnehmer anstelle des Auftraggebers ist jedoch auch eine Verlagerung der Sphäre<br />
bzw. des Verantwortungsbereiches zu berücksichtigen. Die Struktur der gewerkeweisen<br />
Vergabe an Nachunternehmer orientiert sich aufgrund des speziell da<strong>für</strong> erforderlichen Know-<br />
Hows an der „Systematik der Wirtschaftszweige nach WZ2003“ 78 .<br />
77 In Anlehnung Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong><br />
<strong>für</strong> Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe<br />
10/2007. München 2007, S. 1-2.<br />
78 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Klassifikation der Wirtschaftszweige mit Erläuterungen. Ausgabe 2003.<br />
Wiesbaden 2003, S. 318ff. Der Bereich des Baugewerbes ist in Abschnitt F erfasst, der das Baugewerbe (Gruppe<br />
45) in das Bauhauptgewerbe (Gruppe 45.1 bis 45.2) und das Baunebengewerbe (Gruppe 45.3 bis 45.5).