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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

90<br />

EP-Vertrag<br />

Vertragstypen sind sich<br />

ähnlich.<br />

Unterschied:<br />

•DPv umfasst die Leistung<br />

aller Gewerke<br />

•EGPv beinhaltete in d. R.<br />

die Leistungen eines Gewerks<br />

Leistungsvertrag<br />

Detail-Pauschalvertrag<br />

(DPv)<br />

Pauschalvertrag<br />

Einfacher Global-<br />

Pauschalvertrag (EGPv)<br />

Koordination durch den AN entfällt<br />

Vertragstyp nicht<br />

relevant <strong>für</strong> den SF- Bau<br />

Abbildung 4-15: Vertragsformen im Überblick 104<br />

Global-<br />

Pauschalvertrag<br />

Komplexer Global-<br />

Pauschalvertrag<br />

teil - funktional total - funktional<br />

SF- Bau<br />

Der Pauschalvertrag wird in den Detail-Pauschalvertrag und den Global-Pauschalvertrag<br />

unterschieden. Der Detail-Pauschalvertrag beinhaltet wie auch der Einheitspreisvertrag ein<br />

detailliertes Leistungsverzeichnis wie auch entsprechende Mengenausweisungen. Die Global-<br />

Verträge sind geprägt von globalen bzw. funktionalen Elementen, bei denen dem<br />

Auftragnehmer zusätzlich neben dem Mengenermittlungsrisiko auch das<br />

Leistungsermittlungsrisiko übertragen wird. Je nach Detaillierungsgrad der vom Auftraggeber<br />

erbrachten Planung wird von teil oder total funktionalen Verträgen gesprochen.<br />

4.4.1.1 Einheitspreisvertrag 105<br />

Kennzeichnend <strong>für</strong> den Einheitspreisvertrag ist einerseits seine detaillierte<br />

Leistungsbeschreibung und andererseits die in einem Leistungsverzeichnis positionsweise<br />

vorgegebene Mengenermittlung und Mengenausweisung. Mit der Vertragsunterzeichnung wird<br />

die Leistungsbeschreibung dem Wortlaut und den Mengen nach zum Bausoll und bleibt,<br />

abgesehen vom Leistungsänderungsrecht, unveränderlich. Jeder Position ist ein Einheitspreis<br />

zugeordnet, der den Wert der Leistung pro Einheit festschreibt.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach § 2 Nr. 2 VOB/B über die tatsächlich ausgeführte Menge und den<br />

im Vertrag festgelegten Preis je Mengeneinheit. Änderungen der Einheitspreise sind nur im<br />

gegenseitigen Einverständnis von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie in Fällen von Mehr-<br />

oder Mindermengen auf Verlangen möglich. In § 2 Nr. 3 VOB/B ist vorgesehen, dass es bei<br />

Mengenabweichungen von mehr als 10 % auf Verlangen (einer Partei) zu einer Anpassung des<br />

104 Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong><br />

Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe 10/2007.<br />

München 2007, S. 2-6.<br />

105 Vgl. Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong><br />

Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe 10/2007.<br />

München 2007, S. 2-6 bis 2-7.

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