Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
90<br />
EP-Vertrag<br />
Vertragstypen sind sich<br />
ähnlich.<br />
Unterschied:<br />
•DPv umfasst die Leistung<br />
aller Gewerke<br />
•EGPv beinhaltete in d. R.<br />
die Leistungen eines Gewerks<br />
Leistungsvertrag<br />
Detail-Pauschalvertrag<br />
(DPv)<br />
Pauschalvertrag<br />
Einfacher Global-<br />
Pauschalvertrag (EGPv)<br />
Koordination durch den AN entfällt<br />
Vertragstyp nicht<br />
relevant <strong>für</strong> den SF- Bau<br />
Abbildung 4-15: Vertragsformen im Überblick 104<br />
Global-<br />
Pauschalvertrag<br />
Komplexer Global-<br />
Pauschalvertrag<br />
teil - funktional total - funktional<br />
SF- Bau<br />
Der Pauschalvertrag wird in den Detail-Pauschalvertrag und den Global-Pauschalvertrag<br />
unterschieden. Der Detail-Pauschalvertrag beinhaltet wie auch der Einheitspreisvertrag ein<br />
detailliertes Leistungsverzeichnis wie auch entsprechende Mengenausweisungen. Die Global-<br />
Verträge sind geprägt von globalen bzw. funktionalen Elementen, bei denen dem<br />
Auftragnehmer zusätzlich neben dem Mengenermittlungsrisiko auch das<br />
Leistungsermittlungsrisiko übertragen wird. Je nach Detaillierungsgrad der vom Auftraggeber<br />
erbrachten Planung wird von teil oder total funktionalen Verträgen gesprochen.<br />
4.4.1.1 Einheitspreisvertrag 105<br />
Kennzeichnend <strong>für</strong> den Einheitspreisvertrag ist einerseits seine detaillierte<br />
Leistungsbeschreibung und andererseits die in einem Leistungsverzeichnis positionsweise<br />
vorgegebene Mengenermittlung und Mengenausweisung. Mit der Vertragsunterzeichnung wird<br />
die Leistungsbeschreibung dem Wortlaut und den Mengen nach zum Bausoll und bleibt,<br />
abgesehen vom Leistungsänderungsrecht, unveränderlich. Jeder Position ist ein Einheitspreis<br />
zugeordnet, der den Wert der Leistung pro Einheit festschreibt.<br />
Die Abrechnung erfolgt nach § 2 Nr. 2 VOB/B über die tatsächlich ausgeführte Menge und den<br />
im Vertrag festgelegten Preis je Mengeneinheit. Änderungen der Einheitspreise sind nur im<br />
gegenseitigen Einverständnis von Auftraggeber und Auftragnehmer sowie in Fällen von Mehr-<br />
oder Mindermengen auf Verlangen möglich. In § 2 Nr. 3 VOB/B ist vorgesehen, dass es bei<br />
Mengenabweichungen von mehr als 10 % auf Verlangen (einer Partei) zu einer Anpassung des<br />
104 Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong><br />
Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe 10/2007.<br />
München 2007, S. 2-6.<br />
105 Vgl. Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong><br />
Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe 10/2007.<br />
München 2007, S. 2-6 bis 2-7.