Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 5 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
Bedarf ausschließlich durch vertragliche Regelungen zu decken ist, bleibt im Rahmen einer<br />
weiteren Detailuntersuchung zu klären.<br />
Prozent der Antwortenden je Gruppe<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
AG<br />
AN<br />
Juristen<br />
1%<br />
0%<br />
These: "Der AN reicht eine prüffähige<br />
Schlussrechnung ein."<br />
0%<br />
17%<br />
8%<br />
32%<br />
nie immer<br />
Einstufung<br />
Abbildung 5-8: Beurteilung der Prüffähigkeit von Schlussrechnungen<br />
5.2 Auswertung des <strong>Vergleich</strong>s der Vertragswerke<br />
60%<br />
51%<br />
57%<br />
In Kapitel 4 wurden die zuvor vorgestellten Vertragswerke FIDIC, NEC3 und VOB/B hinsichtlich<br />
spezifischer Regelungen, die im Rahmen der Umfrageauswertung als mögliche<br />
Konfliktursachen identifiziert wurden, miteinander verglichen. Dabei ist zu beachten, dass sie<br />
ihrem Aufbau nach nicht direkt miteinander vergleichbar sind.<br />
5.2.1 Ursachen und Auswirkungen des Regelungsumfangs<br />
Die Vertragswerke FIDIC und NEC3 sind im Gegensatz zur VOB, die in ein geschlossenes<br />
Rechtssystem eingegbettet ist, in eine anderes Rechtssystem eingebettet, das als Case Law<br />
bekannt ist. Der Grundgedanke im Case Law geht davon aus, dass die Rechtsgestaltung<br />
weniger durch „gesetzgeberische Initiative“ 184 wie im Statute Law erfolgt als vielmehr durch<br />
Fallentscheidungen, die in Summe den Rechtsraum definieren. Durch die geringere Anzahl an<br />
gesetzlichen Regelungen erfordert das Case Law von vertraglichen Regelungen einen<br />
größeren Regelungsumfang, da <strong>für</strong> Fälle, die im Gesetz nicht geregelt sind, Regelungen<br />
erforderlich sind, die eine gemeinsame Vertragsabwicklung ermöglichen, z.B. Regelungen zu<br />
Kündigungsfolgen oder Gewährleistung.<br />
Vor diesem Hintergrund erfolgen in FIDIC Verträgen eingangs Definitionen zentraler Begriffe,<br />
die den Vertrag maßgebend gestalten – deren Bedeutung und Auswirkungen <strong>für</strong> die<br />
Vertragsparteien geklärt sein müssen, damit diese kein unnötiges Wagnis eingehen. Nur wenn<br />
die Vertragsparteien unter den vertraglichen Regelungen die gleichen Inhalte verstehen, kann<br />
sichergestellt werden, dass der Auftraggeber das bekommt, was er sich vorgestellt hat und<br />
dass der Auftragnehmer auch das leistet, was der Auftraggeber wünscht.<br />
184 Kus, Alexander et. al.: Die neuen FIDIC-Verträge: Auftragnehmerlastige Risikoverteilung? In: Jahrbuch Baurecht.<br />
Band 5. Hrsg. Klaus Kapellmann. Düsseldorf 2002, S. 238.<br />
22%<br />
41%<br />
11%<br />
149