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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 5 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Bedarf ausschließlich durch vertragliche Regelungen zu decken ist, bleibt im Rahmen einer<br />

weiteren Detailuntersuchung zu klären.<br />

Prozent der Antwortenden je Gruppe<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

AG<br />

AN<br />

Juristen<br />

1%<br />

0%<br />

These: "Der AN reicht eine prüffähige<br />

Schlussrechnung ein."<br />

0%<br />

17%<br />

8%<br />

32%<br />

nie immer<br />

Einstufung<br />

Abbildung 5-8: Beurteilung der Prüffähigkeit von Schlussrechnungen<br />

5.2 Auswertung des <strong>Vergleich</strong>s der Vertragswerke<br />

60%<br />

51%<br />

57%<br />

In Kapitel 4 wurden die zuvor vorgestellten Vertragswerke FIDIC, NEC3 und VOB/B hinsichtlich<br />

spezifischer Regelungen, die im Rahmen der Umfrageauswertung als mögliche<br />

Konfliktursachen identifiziert wurden, miteinander verglichen. Dabei ist zu beachten, dass sie<br />

ihrem Aufbau nach nicht direkt miteinander vergleichbar sind.<br />

5.2.1 Ursachen und Auswirkungen des Regelungsumfangs<br />

Die Vertragswerke FIDIC und NEC3 sind im Gegensatz zur VOB, die in ein geschlossenes<br />

Rechtssystem eingegbettet ist, in eine anderes Rechtssystem eingebettet, das als Case Law<br />

bekannt ist. Der Grundgedanke im Case Law geht davon aus, dass die Rechtsgestaltung<br />

weniger durch „gesetzgeberische Initiative“ 184 wie im Statute Law erfolgt als vielmehr durch<br />

Fallentscheidungen, die in Summe den Rechtsraum definieren. Durch die geringere Anzahl an<br />

gesetzlichen Regelungen erfordert das Case Law von vertraglichen Regelungen einen<br />

größeren Regelungsumfang, da <strong>für</strong> Fälle, die im Gesetz nicht geregelt sind, Regelungen<br />

erforderlich sind, die eine gemeinsame Vertragsabwicklung ermöglichen, z.B. Regelungen zu<br />

Kündigungsfolgen oder Gewährleistung.<br />

Vor diesem Hintergrund erfolgen in FIDIC Verträgen eingangs Definitionen zentraler Begriffe,<br />

die den Vertrag maßgebend gestalten – deren Bedeutung und Auswirkungen <strong>für</strong> die<br />

Vertragsparteien geklärt sein müssen, damit diese kein unnötiges Wagnis eingehen. Nur wenn<br />

die Vertragsparteien unter den vertraglichen Regelungen die gleichen Inhalte verstehen, kann<br />

sichergestellt werden, dass der Auftraggeber das bekommt, was er sich vorgestellt hat und<br />

dass der Auftragnehmer auch das leistet, was der Auftraggeber wünscht.<br />

184 Kus, Alexander et. al.: Die neuen FIDIC-Verträge: Auftragnehmerlastige Risikoverteilung? In: Jahrbuch Baurecht.<br />

Band 5. Hrsg. Klaus Kapellmann. Düsseldorf 2002, S. 238.<br />

22%<br />

41%<br />

11%<br />

149

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