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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Berater / Planer<br />

Mieter, Käufer<br />

White Book<br />

Kapitel 5 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

direkte vertragl. Regelung<br />

indirekte vertragl.<br />

Regelung möglich<br />

weitere Beteiligte<br />

Bauherr / Auftraggeber<br />

White White Book Book<br />

White Book Engineer<br />

Grundstück, Finanzierung<br />

Green Book<br />

Red Book<br />

Yellow Book<br />

Silver Book<br />

Berater / Planer White Book Auftragnehmer<br />

Abbildung 5-9: Durchgängigkeit der Vertragsbeziehungen nach FIDIC<br />

5.2.3 Beteilung von Projektbeteiligten<br />

Red Book + White Book<br />

Yellow Book + White Book<br />

Die aus dem angelsächsischen Rechtsraum stammenden internationalen Vertragswerke sehen<br />

neben den zentralen Projektbeteiligten Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Planern weitere<br />

Projektbeteiligte vor, die bereits zu Beginn des Bauvertrags zu benennen und in das<br />

Projektgeschehen mit einzubinden sind. Die den VOB/B Verträgen unbekannten Beteiligten<br />

sind<br />

• der Engineer (FIDIC)<br />

• der Project Manager (NEC3)<br />

• der Supervisor (NEC3)<br />

• das Dispute Adjudication Board (FIDIC)<br />

• der Adjudicator (NEC3)<br />

Die Aufgaben der Beteiligten wurden in Kapitel 2 und 4 beschrieben. Allen ist gemein, dass sie<br />

als unabhängige Projektbeteiligte zu betrachten sind, deren Aufgabe darin besteht, die<br />

Projektdurchführung im Sinne des Vertrags zu fördern. Während in den NEC3-Verträgen der<br />

Project Manager und der Supervisor diese Aufgabe gemeinschaftlich, jeder jedoch mit seinem<br />

definierten Aufgabenbereich, zu erfüllen haben, obliegt diese Funktion in den FIDIC-Verträgen<br />

lediglich einer Person, dem Engineer. In Summe, d.h. ohne die Betrachtung von detaillierten<br />

Regelungen und Formerfordernissen, sind die Aufgaben der drei Beteiligten kongruent.<br />

Die Rolle des Engineers sowie des Project Manager und des Supervisors werden in der<br />

Literatur kontrovers diskutiert, da sie aufgrund der Beauftragung und Bezahlung durch den<br />

Auftraggeber der Sphäre des Auftraggebers zugewiesen werden. Umstritten ist daher ihre<br />

unabhängige Funktion bei der Entscheidung von Fragestellungen und Themen, die im Rahmen<br />

der Projektabwicklung auftreten, z.B. bei der Festsetzung von Vergütungsansprüchen, der<br />

Festlegung von Mängeln oder der Annahme und Bewertung des Schriftverkehrs zwischen den<br />

Vertragsparteien. Nur wenn die drei genannten Positionen ihre Aufgabe als neutrale Personen<br />

wahrnehmen, ist eine ausgewogene Auslegung der nicht abschließend definierten<br />

Vertragsgrundlagen möglich.<br />

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