Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Berater / Planer<br />
Mieter, Käufer<br />
White Book<br />
Kapitel 5 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />
direkte vertragl. Regelung<br />
indirekte vertragl.<br />
Regelung möglich<br />
weitere Beteiligte<br />
Bauherr / Auftraggeber<br />
White White Book Book<br />
White Book Engineer<br />
Grundstück, Finanzierung<br />
Green Book<br />
Red Book<br />
Yellow Book<br />
Silver Book<br />
Berater / Planer White Book Auftragnehmer<br />
Abbildung 5-9: Durchgängigkeit der Vertragsbeziehungen nach FIDIC<br />
5.2.3 Beteilung von Projektbeteiligten<br />
Red Book + White Book<br />
Yellow Book + White Book<br />
Die aus dem angelsächsischen Rechtsraum stammenden internationalen Vertragswerke sehen<br />
neben den zentralen Projektbeteiligten Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Planern weitere<br />
Projektbeteiligte vor, die bereits zu Beginn des Bauvertrags zu benennen und in das<br />
Projektgeschehen mit einzubinden sind. Die den VOB/B Verträgen unbekannten Beteiligten<br />
sind<br />
• der Engineer (FIDIC)<br />
• der Project Manager (NEC3)<br />
• der Supervisor (NEC3)<br />
• das Dispute Adjudication Board (FIDIC)<br />
• der Adjudicator (NEC3)<br />
Die Aufgaben der Beteiligten wurden in Kapitel 2 und 4 beschrieben. Allen ist gemein, dass sie<br />
als unabhängige Projektbeteiligte zu betrachten sind, deren Aufgabe darin besteht, die<br />
Projektdurchführung im Sinne des Vertrags zu fördern. Während in den NEC3-Verträgen der<br />
Project Manager und der Supervisor diese Aufgabe gemeinschaftlich, jeder jedoch mit seinem<br />
definierten Aufgabenbereich, zu erfüllen haben, obliegt diese Funktion in den FIDIC-Verträgen<br />
lediglich einer Person, dem Engineer. In Summe, d.h. ohne die Betrachtung von detaillierten<br />
Regelungen und Formerfordernissen, sind die Aufgaben der drei Beteiligten kongruent.<br />
Die Rolle des Engineers sowie des Project Manager und des Supervisors werden in der<br />
Literatur kontrovers diskutiert, da sie aufgrund der Beauftragung und Bezahlung durch den<br />
Auftraggeber der Sphäre des Auftraggebers zugewiesen werden. Umstritten ist daher ihre<br />
unabhängige Funktion bei der Entscheidung von Fragestellungen und Themen, die im Rahmen<br />
der Projektabwicklung auftreten, z.B. bei der Festsetzung von Vergütungsansprüchen, der<br />
Festlegung von Mängeln oder der Annahme und Bewertung des Schriftverkehrs zwischen den<br />
Vertragsparteien. Nur wenn die drei genannten Positionen ihre Aufgabe als neutrale Personen<br />
wahrnehmen, ist eine ausgewogene Auslegung der nicht abschließend definierten<br />
Vertragsgrundlagen möglich.<br />
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