Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Bekanntwerden<br />
der Umstände<br />
140<br />
Ermittlung einer Zustimmung oder<br />
substantiierten Ablehnung des Anspruchs<br />
Anspruchsbegründung des durch den Engineer<br />
AN an den Engineer*)<br />
< 42 d<br />
42 d<br />
Red Book Cl. 20.1 Red Book Cl. 20.1<br />
Benachrichtigung<br />
des Engineers<br />
durch den AN<br />
< 28 d<br />
Red Book Cl. 20.1<br />
28 42 84<br />
Mitteilung an das Dispute<br />
Adjudication Board<br />
Anspruch Streitigkeit<br />
Abbildung 4-38: Zeitlicher Ablauf der Beantragung von Ansprüchen<br />
Mitteilung an das Dispute<br />
Adjudication Board<br />
x<br />
x<br />
*) Sofern der Anspruchsgrund länger<br />
andauernd ist, gilt als Frist 28 Tage nach<br />
Beendigung des Anspruchsgrundes<br />
Begründete Entscheidung durch das<br />
Mitteilung der<br />
Gütliche Einigung<br />
Dispute Adjudication Board<br />
Unzufriedenheit<br />
durch Parteien<br />
< 84 d<br />
< 28 d<br />
> 56 d<br />
Red Book Cl. 20.4 Red Book Cl. 20.4 Red Book Cl. 20.5<br />
x+84 x+112 x+168<br />
Streitigkeit<br />
Abbildung 4-39: Zeitlicher Ablauf im Fall von Konflikten nach Red Book<br />
Schiedsgerichtsverfahren<br />
Ein Nachteil, der sich aus der strikten zeitlichen Abfolge ergibt, wird in der englischen Literatur<br />
als Ambushing 179 bezeichnet. Darunter ist zu verstehen, dass eine Partei ausreichend<br />
Vorbereitungszeit <strong>für</strong> die Aufbereitung einer Klageschrift hat, die andere Partei jedoch nur noch<br />
von Bekanntwerden der Klageschrift einen befristeten Zeitraum <strong>für</strong> die Erstellung der<br />
Klageerwiderung.<br />
Im Adjudication Table der NEC3-Verträge (Option W1.3 NEC ECC) wird geregelt, dass in<br />
Abhängigkeit von der betreffenden Streitigkeit zunächst eine Mitteilung an weitere<br />
Projektbeteiligte zu erfolgen hat, bevor die Streitigkeit an den Adjudicator übergeben werden<br />
darf (vgl. Tabelle 4.2). Damit wird die Gefahr des Ambushings bedingt eingeschränkt, da somit<br />
auch die beklagte Partei die Möglichkeit hat, ihrerseits Dokumentationen zum Nachweis <strong>für</strong> den<br />
Streitfall aufzubereiten. Weiter wird im Standardvertrag vorgegeben, dass die in Option W1.3<br />
NEC ECC enthaltenen Fristen nach gemeinsamer Abstimmung durch den Project Manager<br />
verlängert werden dürfen, bevor die Konflikte auftreten. Sollten die Parteien die vereinbarten<br />
Fristen nicht einhalten, verfallen nach Option W1.3 (2) NEC ECC somit die Ansprüche auf eine<br />
Adjudication bzw. auch auf ein gerichtliches Verfahren.<br />
179 engl.: aus dem Hinterhalt angreifen