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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Bekanntwerden<br />

der Umstände<br />

140<br />

Ermittlung einer Zustimmung oder<br />

substantiierten Ablehnung des Anspruchs<br />

Anspruchsbegründung des durch den Engineer<br />

AN an den Engineer*)<br />

< 42 d<br />

42 d<br />

Red Book Cl. 20.1 Red Book Cl. 20.1<br />

Benachrichtigung<br />

des Engineers<br />

durch den AN<br />

< 28 d<br />

Red Book Cl. 20.1<br />

28 42 84<br />

Mitteilung an das Dispute<br />

Adjudication Board<br />

Anspruch Streitigkeit<br />

Abbildung 4-38: Zeitlicher Ablauf der Beantragung von Ansprüchen<br />

Mitteilung an das Dispute<br />

Adjudication Board<br />

x<br />

x<br />

*) Sofern der Anspruchsgrund länger<br />

andauernd ist, gilt als Frist 28 Tage nach<br />

Beendigung des Anspruchsgrundes<br />

Begründete Entscheidung durch das<br />

Mitteilung der<br />

Gütliche Einigung<br />

Dispute Adjudication Board<br />

Unzufriedenheit<br />

durch Parteien<br />

< 84 d<br />

< 28 d<br />

> 56 d<br />

Red Book Cl. 20.4 Red Book Cl. 20.4 Red Book Cl. 20.5<br />

x+84 x+112 x+168<br />

Streitigkeit<br />

Abbildung 4-39: Zeitlicher Ablauf im Fall von Konflikten nach Red Book<br />

Schiedsgerichtsverfahren<br />

Ein Nachteil, der sich aus der strikten zeitlichen Abfolge ergibt, wird in der englischen Literatur<br />

als Ambushing 179 bezeichnet. Darunter ist zu verstehen, dass eine Partei ausreichend<br />

Vorbereitungszeit <strong>für</strong> die Aufbereitung einer Klageschrift hat, die andere Partei jedoch nur noch<br />

von Bekanntwerden der Klageschrift einen befristeten Zeitraum <strong>für</strong> die Erstellung der<br />

Klageerwiderung.<br />

Im Adjudication Table der NEC3-Verträge (Option W1.3 NEC ECC) wird geregelt, dass in<br />

Abhängigkeit von der betreffenden Streitigkeit zunächst eine Mitteilung an weitere<br />

Projektbeteiligte zu erfolgen hat, bevor die Streitigkeit an den Adjudicator übergeben werden<br />

darf (vgl. Tabelle 4.2). Damit wird die Gefahr des Ambushings bedingt eingeschränkt, da somit<br />

auch die beklagte Partei die Möglichkeit hat, ihrerseits Dokumentationen zum Nachweis <strong>für</strong> den<br />

Streitfall aufzubereiten. Weiter wird im Standardvertrag vorgegeben, dass die in Option W1.3<br />

NEC ECC enthaltenen Fristen nach gemeinsamer Abstimmung durch den Project Manager<br />

verlängert werden dürfen, bevor die Konflikte auftreten. Sollten die Parteien die vereinbarten<br />

Fristen nicht einhalten, verfallen nach Option W1.3 (2) NEC ECC somit die Ansprüche auf eine<br />

Adjudication bzw. auch auf ein gerichtliches Verfahren.<br />

179 engl.: aus dem Hinterhalt angreifen

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