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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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2.2.2 Rechtlicher Status<br />

Kapitel 2 Status Quo der Vertragsmechanismen<br />

Die FIDIC-Vertragswerke sind ihrem Namen nach Vertragswerke, die ausdrücklich vereinbart<br />

werden müssen, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen. Die Verträge können jedoch – auch wenn<br />

sie wirksam zwischen zwei Vertragsparteien vereinbart wurden – kein Einheitsrecht ersetzen<br />

und müssen je nach dem in dem jeweiligen Land anzuwendenden Recht auf Konformität mit<br />

der anzuwendenden Rechtsordnung überprüft werden. 20 Die FIDIC-Verträge sind folglich<br />

jeweils nur in Verbindung mit dem national anzuwendenden Recht zu vereinbaren und<br />

unterliegen jeweils der individuellen Prüfung. Insbesondere die Regelungen der §§ 305 ff. BGB<br />

zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen aufgrund des vorformulierten Charakters<br />

sowie der Vielzahl von Verträgen, <strong>für</strong> die die FIDIC-Verträge bestimmt sind, eine Prüfung.<br />

Inwiefern einzelne FIDIC-Regelungen der Inhaltskontrolle nach deutschem Recht Stand halten,<br />

bleibt im Rahmen von juristischen Untersuchungen zu prüfen.<br />

2.2.3 Aufbau<br />

Die Vertragsmuster des Rainbow unterscheiden sich im Wesentlichen durch die<br />

Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, durch die Projektgröße bzw. die<br />

spezifische Auftragssumme sowie die Zuweisung der Planungsaufgabe (vgl. auch Abbildung<br />

2-3).<br />

Das Green Book als Short Form of Contract hat den geringsten Regelungsumfang und ist <strong>für</strong><br />

Projekte mit einer relativ kleinen Auftragssumme bestimmt. 21 Hök grenzt die Verwendung des<br />

Green Books bis zu einer Auftragssumme von 500.000 US-Dollar ein. 22 Dabei wird<br />

angenommen, dass der Entwurf sowie die weitere planerische Ausgestaltung des Projekts<br />

bereits vom Auftraggeber geliefert werden. Das Green Book enthält als einfachstes und<br />

kürzestes Regelwerk folgenden strukturellen Aufbau, der auch stellvertretend <strong>für</strong> die weiteren<br />

Standardverträge angesehen werden kann:<br />

• General Conditions – Hauptregelungen<br />

• Particular Conditions – Besondere Regelungen<br />

• Rules for Adjudication – Regelungen zur Streitbeilegung<br />

• Notes for Guidance – Erläuterungen<br />

Die General Conditions sind angelehnt an die Core-Clauses der NEC3-Verträge. Sie sind in<br />

jeden Vertrag vollständig zu übernehmen und stellen das Herzstück des Vertrags dar. Ein<br />

wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass sich die General Conditions in den verschiedenen<br />

Vertragswerken der FIDIC-Modelle unterscheiden. Die markantesten Unterschiede sind beim<br />

Green Book zu verzeichnen, während die drei anderen Bücher (Red, Silver, Yellow und White)<br />

nur in Einzelfällen voneinander abweichen. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der<br />

Bestimmungen im Red Book.<br />

20<br />

Vgl. Hök, Götz-Sebastian: FIDIC Verträge im Lichte der Unidroit Prinzipien als Vertragsstatut. In: Zeitschrift <strong>für</strong><br />

deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht. 2008. Ausgabe 2, S. 115.<br />

21<br />

Vgl. FIDIC: Short Form of Contract. First Edition. Lausanne 1999, Foreword.<br />

22<br />

Vgl. Hök, Götz-Sebastian: Einführung in das Recht der FIDIC-Bedingungen, ihre Handhabung und die<br />

Streitbeilegung. In: FIDIC Red Book – Erläuterung und Übersetzung. Hrsg. Verband Beratender Ingenieure. 2.<br />

Aufl. Berlin 2006, S. 17.<br />

19

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