Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
60<br />
• Totalübernehmer – er übernimmt sowohl alle Planungs- als auch die<br />
Ausführungsleistungen, die er vollständig durch Nachunternehmer ausführen lässt.<br />
• Hauptunternehmer – er übernimmt kann sowohl Planungs- als auch<br />
Ausführungsleistungen übernehmen, ist jedoch nicht alleiniger Vertragspartner<br />
gegenüber dem Auftraggeber. Neben seiner Vergabeeinheit existieren noch weitere<br />
Vergabeeinheiten.<br />
Im Folgenden wird, sofern es um die Beschreibung eines Auftragnehmer geht, der<br />
unterschiedliche Vergabeeinheiten vom Auftraggeber erhält, überwiegend vom<br />
Generalunternehmer gesprochen, der im allgemeinen Sprachgebrauch am meisten angewandt<br />
wird. Ist eine Differenzierung von den anderen Arten von Auftragnehmern erforderlich, so wird<br />
diese explizit vorgenommen. Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Formen der<br />
Auftragnehmer stellt Zimmermann ausführlich dar. 57<br />
HOAI-Phase Tragwerkspl.<br />
1. Grundlagenermittlung<br />
2. Vorplanung<br />
3. Entwurfsplanung<br />
4. Genehmigungsplanung<br />
5. Ausführungsplanung<br />
6. Vorbereiten der Vergabe<br />
7. Mitwirken bei d. Vergabe<br />
8. Objektüberwachung<br />
9. Objektbetreuung u. Dok.<br />
Variante 1<br />
Tragwerkspl.<br />
Architektur<br />
Haustechnik<br />
Variante 2<br />
Tragwerkspl.<br />
Architektur<br />
Abbildung 4-4: Varianten und Phasen der Planung 58<br />
Haustechnik<br />
Variante 3<br />
Tragwerkspl.<br />
Architektur<br />
Haustechnik<br />
Variante n<br />
Tragwerkspl.<br />
Architektur<br />
Haustechnik<br />
AG<br />
GU<br />
AG/GU<br />
Vertragsabschluss AG - GU<br />
Abbildung 4-4 zeigt beispielhaft verschiedene Varianten der Planungsweitergabe durch den<br />
Auftraggeber an den verantwortlichen Auftragnehmer auf, der in diesem Beispiel als GU<br />
bezeichnet ist. Die Grundlagenermittlung wurde in allen Varianten durch den Auftraggeber in<br />
Verbindung mit durch ihn beauftragten Planern erstellt, während in Variante 3 bereits Teile der<br />
Planung aus der HOAI-Phase 2 „Vorplanung“ durch den Generalunternehmer verantwortlich zu<br />
erbringen sind.<br />
Im Folgenden werden zunächst die Regelungen aus Deutschland zu den Projektbeteiligten<br />
erläutert, bevor der Übergang zu den internationalen Regelungen der FIDIC- und NEC3-<br />
Verträge hergestellt wird.<br />
57 Vgl. Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong><br />
Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe 10/2007.<br />
München 2007, S. 1-5 bis 1-8.<br />
58 Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong><br />
Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe 10/2007.<br />
München 2007, S. 1-2.