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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

4.2.2.1 Einbindung auftragnehmerseitiger Projektbeteiligter in Deutschland<br />

In Abhängigkeit der Vergabeform wird Planungsleistung auf den Auftragnehmer übertragen.<br />

Üblicherweise vergibt der Auftragnehmer die Planung weiter an Einzelplaner oder an einen<br />

Generalplaner. Die Rechtsnatur der Planungsverträge entspricht den Ausführungen in Kapitel<br />

4.2.1.1.1 wie auch die Regelung der Vergütungsansprüche der Planer. Gleichermaßen besteht<br />

ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Auftragnehmer und den von ihm beauftragten Planern.<br />

Grundsätzlich besteht zwischen dem Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen, z.B.<br />

Projektsteuerung, sowie den vom Auftragnehmer beauftragten Planern und Nachunternehmern<br />

untereinander kein direktes Vertragsverhältnis. Sofern der Auftragnehmer mit seinen Planern<br />

und Nachunternehmern nichts anderes vereinbart hat, hat nur der Auftragnehmer ein Recht auf<br />

Anordnungen gegenüber seinen Planern.<br />

Planung<br />

Planer 1<br />

Planer 2<br />

PS / PM<br />

PS/PM-Vertrag<br />

Planer 3<br />

Nutzer<br />

Mieter, Käufer<br />

Bauherr /<br />

Auftraggeber<br />

Grundstück, Finanzierung<br />

Totalunternehmer<br />

m Planungsverträge n Bauverträge<br />

Planer m<br />

Ausführung<br />

NU 1<br />

Abbildung 4-10: Organigramm Projektbeteiligte des Totalunternehmers 79<br />

Bau- und Planungsvertrag<br />

NU 2<br />

NU 3<br />

direkte vertragl. Regelung<br />

indirekte vertragl.<br />

Regelung möglich<br />

NU n<br />

In Abbildung 4-10 ist die Struktur Auftraggeber – Totalunternehmer beispielhaft aufgezeigt.<br />

Dabei ist zusätzlich eine Projektsteuerung auf Auftraggeberseite vorgesehen, die nur<br />

gegenüber dem Totalunternehmer in einem Vertragsverhältnis steht, sofern dieses explizit im<br />

Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde. Der Totalunternehmer<br />

übernimmt Planungs- und Ausführungsleistungen, die er vollständig an weitere Unternehmen<br />

vergibt. Die Planungsaufgaben werden über Planungsverträge, die Bauleistung über<br />

Bauverträge weiter vergeben. Der Totalunternehmer vergibt dabei die Leistung durch jeweils<br />

separate Verträge an die einzelnen Planer und Nachunternehmer, was jedoch in Abbildung<br />

4-10 der Übersicht halber nicht dargestellt ist.<br />

79 In Anlehnung an Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am<br />

<strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München.<br />

Ausgabe 10/2007. München 2007, S. 3-3.<br />

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