Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
4.2.2.1 Einbindung auftragnehmerseitiger Projektbeteiligter in Deutschland<br />
In Abhängigkeit der Vergabeform wird Planungsleistung auf den Auftragnehmer übertragen.<br />
Üblicherweise vergibt der Auftragnehmer die Planung weiter an Einzelplaner oder an einen<br />
Generalplaner. Die Rechtsnatur der Planungsverträge entspricht den Ausführungen in Kapitel<br />
4.2.1.1.1 wie auch die Regelung der Vergütungsansprüche der Planer. Gleichermaßen besteht<br />
ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Auftragnehmer und den von ihm beauftragten Planern.<br />
Grundsätzlich besteht zwischen dem Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen, z.B.<br />
Projektsteuerung, sowie den vom Auftragnehmer beauftragten Planern und Nachunternehmern<br />
untereinander kein direktes Vertragsverhältnis. Sofern der Auftragnehmer mit seinen Planern<br />
und Nachunternehmern nichts anderes vereinbart hat, hat nur der Auftragnehmer ein Recht auf<br />
Anordnungen gegenüber seinen Planern.<br />
Planung<br />
Planer 1<br />
Planer 2<br />
PS / PM<br />
PS/PM-Vertrag<br />
Planer 3<br />
Nutzer<br />
Mieter, Käufer<br />
Bauherr /<br />
Auftraggeber<br />
Grundstück, Finanzierung<br />
Totalunternehmer<br />
m Planungsverträge n Bauverträge<br />
Planer m<br />
Ausführung<br />
NU 1<br />
Abbildung 4-10: Organigramm Projektbeteiligte des Totalunternehmers 79<br />
Bau- und Planungsvertrag<br />
NU 2<br />
NU 3<br />
direkte vertragl. Regelung<br />
indirekte vertragl.<br />
Regelung möglich<br />
NU n<br />
In Abbildung 4-10 ist die Struktur Auftraggeber – Totalunternehmer beispielhaft aufgezeigt.<br />
Dabei ist zusätzlich eine Projektsteuerung auf Auftraggeberseite vorgesehen, die nur<br />
gegenüber dem Totalunternehmer in einem Vertragsverhältnis steht, sofern dieses explizit im<br />
Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde. Der Totalunternehmer<br />
übernimmt Planungs- und Ausführungsleistungen, die er vollständig an weitere Unternehmen<br />
vergibt. Die Planungsaufgaben werden über Planungsverträge, die Bauleistung über<br />
Bauverträge weiter vergeben. Der Totalunternehmer vergibt dabei die Leistung durch jeweils<br />
separate Verträge an die einzelnen Planer und Nachunternehmer, was jedoch in Abbildung<br />
4-10 der Übersicht halber nicht dargestellt ist.<br />
79 In Anlehnung an Zimmermann, Josef: Schlüsselfertiges Bauen. Skriptum zur gleichnamigen Vorlesung am<br />
<strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München.<br />
Ausgabe 10/2007. München 2007, S. 3-3.<br />
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