Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Kosten <strong>für</strong> entsprechende Leistungen. Die Kosten <strong>für</strong> die Angebotsbearbeitung bei einem<br />
Compensation Event sind explizit von den Defined Costs ausgeschlossen. 112 Die zu<br />
erwartenden Kosten <strong>für</strong> derartige Leistungen sind daher durch die Bieter in Form prozentualer<br />
Zuschläge auf die kalkulierten Kosten <strong>für</strong> die potentiellen Leistungen zu berücksichtigen.<br />
Wenn der Project Manager und der Auftragnehmer einstimmig beschließen, können anstelle<br />
der Defined Cost <strong>für</strong> den finanziellen Ausgleich des Compensation Event die im Activity<br />
Schedule festgeschriebenen Pauschalpreise verwendet werden.<br />
4.4.3.2 NEC ECC Option B: Priced contract with bill of quantities<br />
In den Ausführungen zu Option A sind neben spezifischen Regelungen <strong>für</strong> Option A allgemeine<br />
Regelungen zur Vergütung und Abrechnung <strong>für</strong> alle Options enthalten, die in den folgenden<br />
Kapiteln nur dann erneut aufgegriffen werden, wenn sie eine besondere oder veränderte<br />
Bedeutung durch eine spezielle Vergütungsoption enthalten.<br />
NEC ECC Opt. B liegt ein Leistungsverzeichnis – Bill of Quantities – zugrunde. Dieses<br />
Leistungsverzeichnis kann sowohl Leistungspositionen enthalten, die durch Einheitspreise<br />
bepreist sind, als auch Positionen mit Pauschalpreisen. Der Zahlungsfortschritt des<br />
Auftragnehmers erfolgt wie bei NEC ECC Opt. A in Abhängigkeit der bereits fertig gestellten<br />
Leistung. In regelmäßigen Intervallen wird die bis zu einem Stichtag Assessment Date<br />
erbrachte Leistung zunächst durch den Project Manager festgelegt und anschließend<br />
abgerechnet.<br />
Sofern pauschalierte Preise <strong>für</strong> Leistungen im Leistungsverzeichnis vorliegen, dürfen diese im<br />
Gegensatz zu NEC ECC Opt. A bereits anteilig abgerechnet werden, auch wenn noch nicht die<br />
gesamte Einheit fertig gestellt ist (vgl. Cl. 11.2 (28) NEC ECC Opt. B). Abrechenbar sind<br />
demzufolge folgende Leistungen:<br />
• die fertig gestellte Ist-Menge jeder Position des Leistungsverzeichnisses mit dem<br />
dazugehörigen vereinbarten Einheitspreis und<br />
• der prozentual fertig gestellte Anteil pauschal bepreister Positionen mit dem jeweiligen<br />
Pauschalpreis multipliziert.<br />
Die Definition einer fertig gestellten Leistung erfolgt wie bei Option A über Cl. 28 NEC ECC,<br />
indem keine Mängel vorhanden sein dürfen, die entweder zu einer verspäteten Ausführung<br />
nachfolgender Arbeiten führen oder von diesen nachfolgenden Arbeiten verdeckt werden. Die<br />
Ermittlung der abzurechnenden Mengen, d.h. das Aufmaß, erfolgt in Anlehnung an die<br />
Aufmaßregelungen, die in Cl. 60.6 NEC ECC Opt. B erwähnt werden. Die Aufmaßregelungen<br />
sind individuell im Vertrag in Teil 1 der Contract Data durch die Parteien festzulegen.<br />
Eine Veränderung der tatsächlich ausgeführten Mengen zu den im Leistungsverzeichnis<br />
enthaltenen Mengen führt folglich zu einer veränderten Vergütung bei konstanten<br />
Einheitspreisen. Für eine Änderung der Vergütung der pauschalierten Positionen ist wie in<br />
Option A ein Compensation Event die Grundlage. Sofern sich die Kalkulationsgrundlagen <strong>für</strong><br />
112 Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance notes for the NEC Engineering and Construction Contract. 3. Aufl.<br />
102<br />
London 2005, Cl. 62.1.