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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 3 Bedarf der Optimierung in der Projektabwicklung<br />

50<br />

nie - immer<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

214<br />

216<br />

222<br />

Lph 1 Lph 2 Lph 3 Lph 4 Lph 5<br />

Abbildung 3-28: Umfang der Fortsetzung der Planung in Abhängigkeit der Leistungsphasen der HOAI<br />

Nach der Begründung <strong>für</strong> die unvollständige Planung wurde in Frage 3.3 des Fragebogens<br />

gefragt. Dabei lassen sich die Umfrageteilnehmer in zwei Gruppen aufgliedern, wie sich in der<br />

folgenden Abbildung zeigt:<br />

nie - immer<br />

Auftraggeber Projektsteuerer Bauunternehmen Juristen<br />

Abbildung 3-29: Gründe <strong>für</strong> die Fortschreibung der Planung<br />

227<br />

241<br />

unvollständige Planung<br />

Leistungserweiterungen<br />

Auftraggeber und Bauunternehmen beurteilen die Vollständigkeit der Planung als häufiger<br />

vorhanden als Projektsteuerer und Juristen. Die Differenz zwischen den Beteiligten bezogen auf<br />

die Leistungserweiterungen ist ähnlich wie bei „weitere“ von geringem Wert und daher auch<br />

nicht signifikant <strong>für</strong> eine maßgebende Analyse. Unter dem Bereich „weitere“ waren die<br />

Umfrageteilnehmer aufgefordert, eigene Angaben zu machen. Diese lassen sich überwiegend<br />

wie folgt zusammenfassen:<br />

• Änderungen und Ergänzungen durch Nutzerwünsche<br />

• Änderungen durch Planungsfehler<br />

• Änderungen durch behördliche Auflagen<br />

Hierzu lässt sich festhalten, dass es sich überwiegend um Änderungen der bereits<br />

beschriebenen Leistungen handelt, die in dieser Fragestellung nicht zu berücksichtigen waren.<br />

Für den Bereich der Änderungen gibt es analoge Fragestellungen (Frage 3.4 und 3.5). Daher<br />

wird dem dritten Bereich neben der Unvollständigkeit und den Leistungserweiterungen keine<br />

weitere Aufmerksamkeit geschenkt werden.<br />

Wie sich insbesondere aus Abbildung 3-29 zeigt, ist im Durchschnitt die Planung und damit die<br />

Beschreibung der Leistungen <strong>für</strong> die Baumaßnahme weder zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses noch zum Zeitpunkt des Baubeginns so weit vorangeschritten, dass sie<br />

weitere

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