Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 3 Bedarf der Optimierung in der Projektabwicklung<br />
50<br />
nie - immer<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
214<br />
216<br />
222<br />
Lph 1 Lph 2 Lph 3 Lph 4 Lph 5<br />
Abbildung 3-28: Umfang der Fortsetzung der Planung in Abhängigkeit der Leistungsphasen der HOAI<br />
Nach der Begründung <strong>für</strong> die unvollständige Planung wurde in Frage 3.3 des Fragebogens<br />
gefragt. Dabei lassen sich die Umfrageteilnehmer in zwei Gruppen aufgliedern, wie sich in der<br />
folgenden Abbildung zeigt:<br />
nie - immer<br />
Auftraggeber Projektsteuerer Bauunternehmen Juristen<br />
Abbildung 3-29: Gründe <strong>für</strong> die Fortschreibung der Planung<br />
227<br />
241<br />
unvollständige Planung<br />
Leistungserweiterungen<br />
Auftraggeber und Bauunternehmen beurteilen die Vollständigkeit der Planung als häufiger<br />
vorhanden als Projektsteuerer und Juristen. Die Differenz zwischen den Beteiligten bezogen auf<br />
die Leistungserweiterungen ist ähnlich wie bei „weitere“ von geringem Wert und daher auch<br />
nicht signifikant <strong>für</strong> eine maßgebende Analyse. Unter dem Bereich „weitere“ waren die<br />
Umfrageteilnehmer aufgefordert, eigene Angaben zu machen. Diese lassen sich überwiegend<br />
wie folgt zusammenfassen:<br />
• Änderungen und Ergänzungen durch Nutzerwünsche<br />
• Änderungen durch Planungsfehler<br />
• Änderungen durch behördliche Auflagen<br />
Hierzu lässt sich festhalten, dass es sich überwiegend um Änderungen der bereits<br />
beschriebenen Leistungen handelt, die in dieser Fragestellung nicht zu berücksichtigen waren.<br />
Für den Bereich der Änderungen gibt es analoge Fragestellungen (Frage 3.4 und 3.5). Daher<br />
wird dem dritten Bereich neben der Unvollständigkeit und den Leistungserweiterungen keine<br />
weitere Aufmerksamkeit geschenkt werden.<br />
Wie sich insbesondere aus Abbildung 3-29 zeigt, ist im Durchschnitt die Planung und damit die<br />
Beschreibung der Leistungen <strong>für</strong> die Baumaßnahme weder zum Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses noch zum Zeitpunkt des Baubeginns so weit vorangeschritten, dass sie<br />
weitere