24.02.2013 Aufrufe

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

qualitative Darstellung<br />

Verantwortungsbereich des AN Verantwortungsbereich des AG<br />

Neutraler Risikobereich<br />

bei Angebotsabgabe vorhersehbar<br />

Risikobereich /<br />

Einflusssphäre des AN<br />

Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Neutraler Risikobereich<br />

bei Angebotsabgabe nicht vorhersehbar<br />

Risikobereich /<br />

Einflusssphäre des AG<br />

Abbildung 4-26: Differenzierung zwischen Risikobereich und Verantwortungsbereich von AG und AN<br />

So sind in § 6 Nr. 2 (2) VOB/B Witterungseinflüsse, mit denen bereits bei Abgabe des Angebots<br />

zu rechnen war, dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers zuzuweisen. Ein weiterer den<br />

Verantwortungsbereich beeinflussender Parameter ist der Abnahmezeitpunkt der vertraglichen<br />

Leistung. Mit der Abnahme findet nach § 12 Nr. 6 VOB/B ein Gefahrübergang vom<br />

Auftragnehmer auf den Auftraggeber statt (vgl. Kapitel 4.6.1).<br />

Eine weitere Unterscheidung einer Behinderung in eine Bausolländerung und eine Störung<br />

erscheint <strong>für</strong> den Umfang dieser Untersuchung nicht zielführend, ist jedoch bei Zacherl 131<br />

beschrieben.<br />

Einwirkungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers berechtigen ihn nicht zu<br />

einem Anspruch gegenüber dem Auftraggeber. Einwirkungen aus dem Verantwortungsbereich<br />

des Auftraggebers liegen außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers, so dass er hier unter<br />

Einhaltung entsprechender Anforderungen einen Anspruch finanzieller oder zeitlicher Art<br />

erwirken kann.<br />

Zur Wahrung potentieller Ansprüche ist nach § 6 Nr. 1 durch den Auftragnehmer eine<br />

Behinderungsanzeige „unverzüglich“ und „schriftlich“ an den Auftraggeber zu richten, die ihn<br />

über alle Tatsachen informieren soll, aus denen sich <strong>für</strong> den Auftraggeber mit hinreichender<br />

Klarheit die Gründe der Behinderung auf den Bauablauf darstellen. Des Weiteren muss die<br />

Behinderungsanzeige Angaben darüber enthalten, ob und wann die nach dem Bauablauf<br />

geplanten Arbeiten nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. 132<br />

131 Zacherl, Rita: Nachweis von Bauablaufstörungen aus prozessorientierter Sicht und deren Auswirkungen auf die<br />

Leistungs- und Steuerungsprozesse. Diplomarbeit am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong> Bauprozessmanagement und<br />

Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. München 2008, S. 26-57.<br />

132 Vgl. Oberhauser, Iris: Privates Baurecht. Vorlesungsskriptum zur gleichnamigen Vorlesung am <strong>Lehrstuhl</strong> <strong>für</strong><br />

Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung der Technischen Universität München. Ausgabe 10/2007.<br />

München 2007, S. 7-6.<br />

113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!