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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

Abweichung von den Soll-Kosten angegeben und kann in Abhängigkeit der Höhe der<br />

Abweichung auch in Stufen vertraglich vereinbart werden (vgl. Abbildung 4-24). Das Vorgehen<br />

bei der Bemessung der dem Auftragnehmer zusätzlich zustehenden Vergütung erfolgt nach<br />

dem gleichen Verfahren wie bei Option C (vgl. Abbildung 4-24).<br />

Der endgültige Auftragnehmeranteil wird mit der Schlussrechnung abgegolten und ermittelt sich<br />

auf Basis der endgültigen Price for Work Done to Date und dem endgültigen Total of the Prices<br />

(vgl. Cl. 53.7 NEC ECC Opt. D). Für die Berechnung des Total of the Prices werden die<br />

Einheitspreise des Leistungsverzeichnis mit der ausgeführten Menge multipliziert.<br />

4.4.3.5 NEC ECC Option E: Cost reimbursable contract<br />

Option E ist bei Bauverträgen mit nicht „hinreichender Leistungsdefinition“ anzuwenden, die<br />

selbst <strong>für</strong> einen Zielvertrag (Option C und D) noch ungenügend ist, da unbedingt an einem sehr<br />

frühen Projektstart festgehalten werden soll. 115 Für diesen Fall kann dem Auftragnehmer eine<br />

Übernahme des Kostenrisikos nicht zugemutet werden. 116 Dem Namen nach ist Option E ist ein<br />

Kostenerstattungsvertag, in dem nach Cl. 11.2 (23 und 25) Defined Cost und Disallowed Cost<br />

wie in Option C und D definiert sind. Der Price for Work Done to Date ergibt sich aus den<br />

Schätzungen des Project Manager unter Beachtung der Defined Cost zuzüglich Fee. Einbehalte<br />

wie bei den Options C und D und vom Auftragnehmer geschuldete Zahlungen sind hiervon<br />

abzuziehen (vgl. Cl. 50.2 NEC ECC Opt. E).<br />

Grundlegendes Problem aller Selbstkostenerstattungsverträge ist, dass der Auftragnehmer<br />

prozentual an den „aufgelaufenen Kosten“ 117 beteiligt ist und dementsprechend eine geringere<br />

Motivation des Auftragnehmers zur kostensenkenden Bauweise „be<strong>für</strong>chtet“ 118 werden muss. 119<br />

Anders als bei Option C und D erhält der Auftragnehmer bei Option E <strong>für</strong> Minderkosten nicht<br />

einen Teil der Ersparnis als zusätzliche Vergütung und wird auch nicht über einen<br />

Auftragnehmeranteil finanziell an Kostensteigerungen beteiligt. Daher bezeichnet Eggleston<br />

den Vertrag auch als „geradlinig“ – straightforward 120 – da es lediglich eine Richtung der<br />

Zahlung von entstandenen und nachgewiesenen Kosten gibt – vom Auftraggeber zum<br />

Auftraggeber.<br />

Auch in Option E ist der Auftragnehmer durch Cl. 26.4 NEC ECC Opt. E aufgefordert, alle<br />

vorbereiteten Verträge <strong>für</strong> Nachunternehmervergaben dem Project Manager zur Freigabe<br />

vorzulegen, um zu gewährleisten, dass die jeweils entstehenden Kosten in Übereinstimmung<br />

mit den vertraglich vereinbarten Zielkriterien stehen. Ebenso sind alle Nachweise und Belege<br />

115<br />

Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance notes for the NEC Engineering and Construction Contract. 3. Aufl.<br />

London 2005, S. 15.<br />

116<br />

Vgl. Institution of Civil Engineers: Guidance notes for the NEC Engineering and Construction Contract. 3. Aufl.<br />

London 2005, S. 15.<br />

117<br />

Vgl. Schmidt-Gayk, Andreas: Bauen in Deutschland mit dem New Engineering Contract. Diss. Hannover 2003, S.<br />

57.<br />

118<br />

Vgl. Schmidt-Gayk, Andreas: Bauen in Deutschland mit dem New Engineering Contract. Diss. Hannover 2003, S.<br />

57.<br />

119<br />

Vgl. Eggleston, Brian: The NEC3 Engineering and Construction Contract – A Commentary. 2. Aufl. Oxford 2008,<br />

S. 26.<br />

120<br />

Eggleston, Brian: The NEC3 Engineering and Construction Contract – A Commentary. 2. Aufl. Oxford 2008, S.<br />

26.<br />

108

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