Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...
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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />
Bauens liegt. Der Auftraggeber bedient sich daher weiterer Fachleute, die ihn bei seinen<br />
Aufgaben zur erfolgreichen Fertigstellung des Projektes unterstützen.<br />
Ausgehend von der herkömmlichen 56 Projektdurchführung benötigt der Auftraggeber in den<br />
frühen Projektphasen Know-How im Bereich der Planung und Konzeption der Immobilie, die er<br />
sich durch entsprechende Fachplaner hinzuzieht. Eine Differenzierung zwischen den<br />
unterschiedlichen Fachplanern kann beispielsweise nach der HOAI vorgenommen werden, die<br />
in ihrem Wesen zwar eine Honorarordnung ist und damit keine gesetzliche Abgrenzung<br />
unterschiedlicher Leistungsbereiche darstellt. Der Aufbau der HOAI lässt jedoch erkennen, dass<br />
sie zwischen unterschiedlichen Planungsbeteiligten differenziert und zur Ermittlung des<br />
Honoraranspruches auch unterschiedliche Leistungsumfänge beschreibt. So sind<br />
beispielsweise in §§ 10 ff. HOAI die „Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden<br />
Ausbauten“ beschrieben. § 15 HOAI beschreibt detailliert das Leistungsbild <strong>für</strong> die<br />
Objektplanung, getrennt nach Leistungsphasen sowie nach Grund- und Besondere Leistungen.<br />
Die wesentlichen an der gestalterischen Planung einer Immobilie beteiligten Planer lassen sich<br />
in folgender Aufzählung zusammenfassen:<br />
• Architektur<br />
• Bodenmechanik, Erd- und Grundbau<br />
• Generalplaner<br />
• Landschaftsplanung<br />
• Objektplanung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlagen<br />
• Schallschutz und Raumakustik<br />
• Technische Ausrüstung<br />
• Thermische Bauphysik<br />
• Tragwerksplanung<br />
• Vermessung.<br />
Die Planungsleistungen können dabei entweder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers<br />
gegenüber dem Auftragnehmer verbleiben – in diesem Falle beauftragt der Auftraggeber direkt<br />
unterschiedliche Fachplaner – sie können jedoch auch an einen <strong>für</strong> ein komplettes<br />
Leistungspaket (Vergabeeinheit) verantwortlichen Auftragnehmer übergeben werden, der in der<br />
Literatur häufig auch als Generalunternehmer bezeichnet wird. In Abhängigkeit vom<br />
Leistungsumfang und der Ausführung der Leistung ist jedoch zwischen verschiedenen<br />
Varianten des verantwortlichen Auftragnehmers zu unterscheiden:<br />
• Generalunternehmer – er übernimmt sowohl einige Planungs- als auch die<br />
Ausführungsleistungen, die er zum Teil an Nachunternehmer weiter beauftragt<br />
• Generalübernehmer – er übernimmt sowohl einige Planungs- als auch die<br />
Ausführungsleistungen, die er vollständig durch Nachunternehmer ausführen lässt<br />
• Totalunternehmer – er übernimmt sowohl alle Planungs- als auch die<br />
Ausführungsleistungen, die er zum Teil durch Nachunternehmer ausführen lässt<br />
56 Unter „herkömmlich“ ist an dieser Stelle die von der VOB bereits seit der Entstehung präferierte Form der<br />
Projektdurchführung zu verstehen, in der der Auftraggeber mit Erfüllungsgehilfen eine detaillierte Planung der<br />
Immobilie erstellt und diese detaillierte Planung den potentiellen ausführenden Unternehmen zur<br />
Angebotsbearbeitung als Planungs- und Kalkulationsgrundlage zur Verfügung stellt.<br />
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