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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 5 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Die NEC3-Verträge definieren wie auch die FIDIC-Verträge zentrale Begriffe, jedoch erfolgt<br />

dieses nicht ausschließlich in einem vorangestellten Kapitel. Die Definitionen erfolgen in den<br />

NEC3-Verträgen sowohl in der Core Clause „General“ als auch über weitere Regelungen im<br />

Vertrag. Beide Organisationen, FIDIC wie ICE, halten <strong>für</strong> die Vertragswerke entsprechende<br />

Erläuterungen und Handlungsanweisungen in Form von Ablaufdiagrammen vor, die dem<br />

Anwender den Umgang mit den Vertragswerken erleichtern sollen. Dieses wird in Deutschland<br />

<strong>für</strong> die VOB nicht durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss <strong>für</strong> Bauleistungen<br />

herausgegeben. Die Kommentierung, die als Handlungsunterstützung bei der Anwendung und<br />

Auslegung der VOB verwendet wird, beruht ausschließlich auf Initiativen unterschiedlicher<br />

unabhängiger Autoren, die jeweils eine subjektive Auswahl der gängigen Rechtssprechung zu<br />

ihrer Kommentierung hinzuziehen. Ob dieses jeweils der Intention des Vergabeausschusses<br />

entspricht, bleibt dabei ungeklärt.<br />

5.2.2 Kombinierbarkeit der Vertragswerke hinsichtlich der<br />

Projektaufgabe<br />

Ein zentraler Gedanke, der den internationalen Vertragswerken voransteht, ist die<br />

Anwendbarkeit und Verständlichkeit sowie die Flexibilität der Verträge (vgl. Kapitel 2.3.1).<br />

Bauverträge werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen, die jeweils als<br />

Institution zu verstehen sind, da weder der die Unterschrift leistende Auftraggeber noch der die<br />

Unterschrift leistende Auftragnehmer regelmäßig als Einzelperson bei der<br />

Vertragsunterzeichnung auftritt. Dieser Umstand ist einerseits abhängig von der jeweiligen<br />

Unternehmensform und den Zeichnungsbefugnissen als auch von der entsprechenden<br />

Fachkompetenz in juristischen Fragen. Bauverträge sowie die dazugehörigen Bauprojekte sind<br />

hochkomplexe Strukturen, die bei mangelndem Informationsstand Risiken in sich bergen.<br />

Durch Verträge werden neben technischen Regelungen rechtswirksame Vereinbarungen<br />

geschlossen, die unbedingt durch Juristen zu begleiten sind. Das Bestreben, Verträge nicht nur<br />

<strong>für</strong> diejenigen verständlich und nachvollziehbar zu machen, die diese Verträge konzipieren und<br />

unterschreiben, sondern auch <strong>für</strong> diejenigen, die diese Verträge als Grundlage <strong>für</strong> ihre tägliche<br />

operative Arbeit verstehen und kennen müssen, ist zwingend zu bestärken. Ein entsprechender<br />

Leitgedanke innerhalb der Formulierungen der VOB ist hierzu nicht erkennbar.<br />

Sowohl die FIDIC-Vertragswerke als auch die NEC3-Verträge bieten unterschiedliche<br />

Vertragselemente, die in Kapitel 2.1.3 und 2.3.3 vorgestellt wurden. Das Ziel der<br />

unterschiedlichen Vertragselemente besteht darin, eine Anpassung an die Projektaufgabe<br />

vorzunehmen, d.h. einen der Projektaufgabe und dem Leistungsumfang entsprechenden<br />

Vertrag zu verwenden. Für kleine Projekte, gemessen an der Auftragssumme, mit<br />

auftraggeberseitiger Planung sieht FIDIC das Green Book vor, während bei größeren Projekten<br />

das Red Book zu verwenden ist. Inhaltlich stellt das Green Book einen geringeren<br />

Regelungsumfang zur Verfügung und verzichtet zudem auf die Benennung weiterer<br />

Projektbeteiligter, die nach Red Book zwingend zu benennen sind.<br />

Die Kombination und gegenseitige Abstimmung unterschiedlicher Vertragswerke der FIDIC-<br />

Familie zeigt die folgende Abbildung:<br />

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