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Vergleich bauvertraglicher Regelungsmechanismen - Lehrstuhl für ...

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Kapitel 4 <strong>Vergleich</strong> der bestehenden Vertragsmechanismen<br />

78<br />

• sich bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln einem Disziplinarverfahren unterziehen<br />

muss, das zur Suspendierung oder gar zum Ausschluss führen kann.<br />

In der Regel wird die Rolle des Adjudicator von einem Nicht-Juristen durchgeführt, der jedoch<br />

mit Einverständnis der Vertragsparteien einen Juristen zur Unterstützung in juristischen<br />

Fragestellungen hinzuziehen darf. 84<br />

Die unabhängige Instanz der außergerichtlichen Streitlösung wird auch unter Verwendung von<br />

FIDIC Vertragswerken vorgehalten. Das Dispute Adjudication Board (DAB) als Gremium aus<br />

einer oder drei Personen wird jeweils im Streitfall hinzugezogen und trifft unabhängige<br />

Entscheidungen, die <strong>für</strong> die Vertragsparteien vorläufig verbindlich sind.<br />

4.3 Leistungsdefinition<br />

Im Rahmen der Leistungsdefinition wird beschrieben, welche Leistung im Rahmen des<br />

jeweiligen Projektes durch die Projektbeteiligten zu erbringen ist. Die Leistungsdefinition ist<br />

somit zur Beschreibung der Projektaufgabe von essenzieller Bedeutung, da ohne sie <strong>für</strong> weitere<br />

Beteiligte nicht klar ist, welche Zielvorstellung der Bauherr mit dem Projekt verbindet. Der<br />

Werkvertrag, der als charakteristischer Vertrag <strong>für</strong> Bauleistungen anzusehen ist, ist ausgerichtet<br />

auf einen punktuellen Leistungsaustausch, bei dem beiderseitig die Leistungen relativ klar<br />

ersichtlich sind, da diese häufig bereits im Vorwege erstellt wurden, wie es bei Lebensmitteln<br />

oder Schreibwaren der Fall ist. Im Bereich der Automobilindustrie werden – abhängig von dem<br />

Hersteller und der entsprechenden Nachfrage der Fahrzeuge – diese erst dann produziert,<br />

wenn es eine Kundenanfrage gegeben hat. Hier<strong>für</strong> halten die entsprechenden<br />

Automobilhersteller jedoch Kataloge vor, die beschreiben, welche Ausstattungsvarianten <strong>für</strong> das<br />

gewünschte Fahrzeug verfügbar und kombinierbar sind. Die unterschiedlichen<br />

Ausstattungsvarianten sind als Beschreibung der Leistung bzw. des Werks anzusehen.<br />

In der Bauwirtschaft, wo Immobilien jeweils individuell nach Nutzerwünschen geplant werden<br />

und nur geringe Synergien hinsichtlich der Konstruktion und Ausstattung zu anderen Immobilien<br />

bestehen, sind mit Ausnahme des Fertighausbaus keine standardisierten Kataloge vorzufinden.<br />

Ausgehend von einer reinen Bauherrenorganisation und -abwicklung ist eine Leistungsdefinition<br />

gegenüber anderen Beteiligten nicht erforderlich – der Bauherr bzw. Auftraggeber muss sich<br />

lediglich selbst darüber im Klaren sein, wie die zukünftige Immobilie im fertigen Zustand<br />

ausgebildet sein soll. Sofern er die Beschaffenheit festgelegt hat, kann er rückwirkend<br />

rekonstruieren, welche Planungs- und Ausführungsschritte erforderlich sind, um das<br />

gewünschte Ergebnis zu erreichen. Legt der Bauherr sich erst auf Details fest, nachdem er<br />

bereits mit dem Bauen begonnen hat, so kann dies dazu führen, dass er ggf. bereits erstelle<br />

Leistungen – unabhängig ob Planungs- oder Bauleistungen – erneut durchführen muss. Die<br />

Konsequenzen hieraus, z.B. zusätzliche Kosten oder eine verlängerte Bauzeit, betreffen in<br />

diesem Fall nur den Bauherren. Er trägt sämtliche Auswirkungen seines eigenen Handelns.<br />

Sobald der Bauherr, wie in Kapitel 4.2 beschrieben, weitere Beteiligte zur Erfüllung der<br />

Gesamtaufgabe hinzuzieht, erhält er den Status des Auftraggeber. Veränderungen in dem<br />

84 Vgl. Baur, Manfred: „Adjudication“ (Schlichtungsverfahren) in England: Vorbild <strong>für</strong> Deutschland? IBR 2003, 113.

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